Neuen Job und Eidesstattliche Versicherung vorher abgegeben, muss ich GV oder Gläubiger melden?
Hallo
ich fange bald einen neuen Job an. Ich habe im August eine EV abgegeben, dass ich kein Vermögen und Einkommen habe (außer alg2). Muss ich jetzt zum Januar dem Gerichtsvollzieher bzw. den Gläubigern, die schon einen Titel bei Gericht gegen mich haben, den neuen Job melden? Ich möchte nämlich nicht, dass auf einmal eine Gehaltspfändung kommt, wenn ich auch noch in der Probezeit bin. Wie könnten die Gläubiger überhaupt erfahren, dass ich jetzt arbeite?
Schulden,
Eidesstattliche Versicherung,
Gerichtsvollzieher