Hallo Zusammen,

Ich habe meine Wohnung im März angemietet, da die Konditionen für meine Studentenwohnung optimal waren. In der Zwischenzeit stand die Wohnung größtenteils leer. Nun bin ich endgültig eingezogen und möchte meinen Wohnsitz anmelden. Jetzt ist die Frage, ob ich als Einzugsdatum das effektive Einzugsdatum (01.10.) angebe oder den Beginn des Mietvertrags. Dazu muss man ja inzwischen eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter beifügen. Könnte das ein Problem für den Vermieter darstellen, wenn das Einzugsdatum so stark vom Mietvertrag abweicht?

Vielen Dank im Vorraus