Hallo, Ich stecke in einer Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen: Wir (2 Personen WG) haben einen Mietvertrag ab dem 1. September. Nach Einigung mit Vermieter und Vormieterin, durften wir bereits ein paar Tage früher in die Wohnung. Da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, sollten wir ein Übergabeprotokoll mit der Vormieterin machen. Dies haben wir auch getan, bei dem uns nur ein kleiner Mangel aufgefallen ist, der auch festgehalten wurde und von Vormieterin und uns, den Nachmietern unterzeichnet wurde. Bei Vertragsunterschrift hatte der Vermieter bereits gesagt, dass er das Übergabeprotokoll immer erst ein paar Tage später macht, damit die Nachmieter die Chance kriegen Mängel zu finden. Soweit so gut... Jetzt hatten wir einen Termin das Übergabeprotokoll zu erstellen (ca. 4 Wochen nach Einzug)... Hier haben wir weitere Mängel aufgelistet, die auch festgehalten wurden (Stichpunkte, noch nichts unterschrieben). Scheinbar wollte der Vermieter diese Mängel jetzt bei der Vormieterin geltend machen. Diese hat sich aber auf das von uns erstellte Übergabeprotokoll berufen und gesagt die Mängel waren damals nicht vorhanden. Bei manchen, z.B. verkalkten Duschwänden ist dies aber offensichtlich. Da der Vermieter das Geld von der Vormieterin nicht einholen konnte, hat er zu uns plötzlich gesagt, dass das ursprünglich mit der Vormieterin erstellte Übergabeprotokoll rechtens sei und wir damit Schuldträger seien. Wir hätten diese Mängel alle in das Protokoll schreiben sollen. Da wir aber immer davon ausgegangen sind, dass ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter zu erstellen ist, haben wir uns die nachträglichen Mängel nur vorgemerkt für die offizielle Übergabe mit dem Vermieter. Jetzt hat er uns eine Frist gesetzt, die von uns aufgezeigten Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

Wäre nett wenn jemand etwas zu der rechtlichen Lage sagen könnte.. :( Danke!