Hallo Rechtsexperten.

Also ich habe vor ein paar Tagen einen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hatte die Wohnung für den 15.10.2016 als bezugsfrei auf einer Vermittlungsseite online gestellt. Auch der Vertrag besagt, dass der Mietvertrag ab 15.10.2016 gilt. So war es auch eigentlich beabsichtigt. Nun hat der Vermieter seinen Fehler bemerkt, dass der Vertrag der jetzigen Mieter wohl noch bis zum 15.11.2016 läuft. So hat er es mir jedenfalls am Telefon erzählt. Durch mich entstehen dadurch erst einmal keine wesentlichen Nachteile. Es wäre ok für mich. Er möchte nun, dass ich Ihm meine email Adresse gebe, damit die falschen Seiten ausgetauscht werden können. Ist dies so möglich ? Nicht, dass ich im Nachhinein doch noch den alten Vertrag an der Backe habe und er auch noch Miete ab dem 15.10. bis 15.11. verlangt. Ich habe da etwas bedenken. Wenn er dies nicht kann, so hätte ich keine Einwände. Ich habe ihm erst einmal angeboten, dass wir uns vor dem neuen Termin (also bevor ich einziehe am 15.11.) noch einmal treffen und des Vertrag handschriftlich mit beidseitger unterschrift ändern. Ist dies so möglich? Möchte nicht über den Tisch gezogen werden. Wer will das schon. Kam mir alles irgendwie komisch vor. Naja. Danke für hilfreiche Antworten.

MFG