Hilfe bei einer Mietrecht-Angelegenheit (Einliegerwohnung)?

Hallo liebe Gutefrage-Community,

Ich bin vor 7 Monaten in eine Einliegerwohnung gezogen, die im Kellergeschoss des Hauses der Vermieter liegt. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar, 45 Quadratmeter groß mit 2 Zimmern und mit allen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet. Die Vermieter wohnen direkt über mir.

Ich habe einen Freund, welcher in einem relativ regelmäßigen Zyklus immer wieder ca. 1- 2 Wochen da ist, dann aber auch wieder für 3-5 Tage bei sich zu Hause ist. Dies passt den Vermietern aber gar nicht und ich habe letztens auf mühsamen Umweg rausgefunden, dass sie sich 2-3 Tage pro Woche Besuchszeit vorstellen.

Ich habe mich mittlerweile etwas ins Mietrecht eingelesen und bin aufs "Besuchsrecht" gestoßen, welches dem Mieter bedingungslos zusteht. Dieses besagt, dass man ohne die Erlaubnis des Vermieters einen Gast 6-8 Wochen am Stück bei sich wohnen lassen kann. Da er immer wieder nach Hause fährt haben wir nie diese Frist überschritten.

Nun weiß ich aber auch, dass es möglich sein soll bei Einliegerwohnungen seitens des Vermieters bei einem unbefristeten Vertrag grundlos kündigen zu können.

Bei meinem Vertrag handelt es sich aber um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag.

Nun meine Frage: Können sie mir einfach so kündigen, nur weil ihnen meine Besuchszeiten nicht passen?

Zudem sind die Vermieter bis jetzt zu keinem Klärungsgespräch bereit gewesen und ignorieren meine Anfragen. Nur, wenn es ihnen passt beschweren sie sich schriftlich/drohen mir. Zusätzlich gab/gibt es in der Wohnung erhebliche Mängel (kaputte Toilettenspülung, Schimmel in Dusche, kaputte Küchentheke usw usw), auf die in den von mir geschickten E-Mails nicht reagiert wurde, - geschweige denn - ich eine Antwort-Mail bekommen habe.... aber das nur nebensächlich (nur die Toilettenspülung wurde vor 2 Wochen nach 6 Monaten kontinuierlichen Nachfragens repariert)

Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mich dieses Thema enorm psychisch belastet und ich einfach gern eine rechtliche Sicherheit hätte.

Vielen Dank!

Miete, Recht, Mietrecht, Besuchsrecht