Akzeptiert das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht, wenn man als Vermieter Uraltverträge bestehen lässt, so dass die NKM unter 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete fällt?

Meinte es gehört zu haben, dass es wohl FÄmter gibt, die derart entscheiden ... was ich für nicht unmöglich halte, weil ich vor Jahren mal diesbezügliche Probleme nach einer Sanierung hatte ... und das FAmt rumzickte, weil ich nicht die Miete erhöhte.