Sachbeschädigung in der Ausbildung?

Ich bin im Praktikum für den Beruf des Altenpflegers und mir ist ein Fehler unterlaufen. Ich habe Kleidung, die neu war zum Abzeichnen für die Wäscherei in den dafür gelteneden Behälter getan. Darauf steht nochmal die Einrichtung. Zudem habe ich auch einen Zettel hinzugefügt mit Adresse usw.. Der Stempel war komplett schlecht lesbar, aber nach erneutem Nachsehen um wirklich sicher zu gehen, konnte man den Namen des Wohnheims und die Telefonnummer gut und deutlich lesen, nur halt die Faxnummer und Straße nicht.

Allerdings hätte die Kleidung in einen Wäschesack mit Namen des Bewohners sollen. Jedoch habe ich keinen gefunden und eine normale Tüte verwendet, da ich dachte dies sei kein Problem, weil es ja eh nochmal in der Box verstaut ist und der Name usw. darauf steht...Nun ist schon eine längere Zeit vergangen und nichts gekommen. Wenn sie bis Ende der Woche nicht ankommt, werde ich auch anrufen müssen.

Habe echt Bedenken, dass sie die Kleidung einfach entsorgt haben. Wenn das der Fall ist, wird mir das sicher schwer angelsatet werden, warum ich nicht nochmal gefragt habe. Dachte wirklich nicht, dass das so ein Problem darstellen würde. Für das nächste Mal werde ich bei jeder Kleinigkeit lieber nachfragen. Natürlich werde ich die 200 Euro dann bezahlen, für neue Kleidung, muss dann halt beim Essen nächsten Monat kurz treten.

Mache mir jetzt echt solche Vorwürfe, dass ich mir auch mein Image versaut habe. Hatte schoneinmal einen Fehler gemacht, weil ich bei einem Dokument etwas in die Zeile nebendran eingetragen habe und hätte noch mal fragen sollen.

Wie soll ich am besten mit der Situation umgehen? Strenge mich sonst immer swhr an in der Ausbildung...

Kündigung, Fehler, Ausbildung, Haftung
Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kündigungs Drohung während Krankheit und Behandlung der Berufsgenossenschaft ?

Hallo, dieses Jahr war ich bereits 7 Wochen krank. Die 7 Wochen sind entstanden da ich schleichend offene Hände während der Arbeit bekommen habe, sprich blasenbildung, starker Juckreiz, Rötungen anschwellen der Finger, taubheitsgefühle etc. Ich bin zum Hautarzt und diese hat mich sofort krankgeschrieben und den Fall an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. 6 Wochen war ich dann krank bis ich meine Hände wieder halbwegs bewegen und nutzen konnte. Eine Woche war Anweisung der Berufsgenossenschaft einen allergie test zu machen. Gesagt getan.. Ergebnisse bekommen etc. Starker Verdacht auf IPPD" auch bestätigt ", weil viel arbeiten mit gummi da Kfz bereich. Bei der Krankmeldung zum allergie test bekam ich die Ansage per Telefon sollte ich jetzt nochmal krank sein erhalte ich die Kündigung. Heute musste ich wieder zum Hautarzt weil ich es nicht mehr ausgehalten habe von den Schmerzen. Dort sagte meine Ärztin es wird wohl nochmal einen test geben der explizit auf gummi Stoffe ausgelegt ist. Also nochmal eine Woche krank weil der ganze Rücken beklebt wird.. Joa wie schaut das aus? Alle Behandlungen medikamte Fahrten zum Arzt werden bereits schon von der Berufsgenossenschaft gezahlt... Jetzt wird mir mit Kündigung gedroht und ich hab angst während der Inflation meinen Job zu verlieren.

Hat da jemand rechtliche ahnung? Oder auch schonmal erlebt?

Kündigung, Allergie, Berufsgenossenschaft, Gesundheit und Medizin, Krankheitsfall, Rechtliche Lage
Job kündigen, trotz Personalmangel?

Guten Tag Nutzer von Gutefrage.de,

heute würde ich gern euch um einen Rat bitten.
Ich bin M (21) und bin momentan sehr unzufrieden mit meinem Job. Es liegt nicht explizit an dem Beruf, eher an den Betrieb. Im Betrieb habe ich meine Ausbildung gemacht und wurde Anfang '22 übernommen, jedoch war ich auch schon in der Ausbildung unzufrieden. Damit ich jedoch nicht ohne etwas nach der Ausbildung stehe, habe ich eingewilligt und seitdem hier gearbeitet.

Nun habe ich von einem Verwandten meiner Eltern ein indirektes Angebot bekommen dort zu arbeiten wo er arbeitet (selber Beruf in dem ich meine Ausbildung absolviert habe), denn sie brauchen immer neue Arbeiter. Mit ihm würde ich die Tage reden, falls ich Interesse hätte (was ich habe).

In meinem jetzigen Betrieb sind wir nicht viele, ich verdiene im Vergleich zu anderen Stellen in dem Bereich (auch als Einsteiger nach der Ausbildung) sehr wenig und wir kommen gar nicht mit den Aufträgen hinterher, da Personalmangel besteht. Auch werde ich immer blöd angemeckert, wenn ich mal Krank bin (wirklich) oder wenn ich etwas nicht schaffe, weil mein Vorgesetzter erst eine Information nach Wochen gibt bzw. nie da ist. Da ich unzufrieden bin und schon weiß, dass ich im anderen Betrieb bessere Konditionen bekomme d.h. mehr Gehalt, 13. Gehalt, besser geregelte Arbeit und ist näher an meinem Zuhause.

Jetzt frage ich mich aber (da ich mich nicht erinnere darüber was gehört zu haben) ob ich einfach kündigen kann, obwohl der Betrieb Personalmangel hat, denn wenn ich gehen würde hätten sie ja noch einen Arbeiter weniger für die selbe Arbeit. Natürlich würde ich erst kündigen, sobald ich den neuen Vertrag unterzeichnet habe, da ich doch gern auf der sicheren Seite bleiben mag.

Und falls welche sagen sollten, dass man mit dem jetzigen AG sprechen sollte bezüglich mehr Gehalt usw. - naja er lässt nicht mit sich reden. Auch andere Mitarbeiter wollten schon eine Gehaltserhöhung, jedoch wurde da immer gesagt "Dann musst du auch mehr machen".. jedoch macht man schon viel zu viel was man eigl. machen müsste. Auch was übertarifliche Leistungen angeht, wird nichts kommen und am Ende des Jahres würde mein Gehalt auch nur dann erhöht werden, sofern ich gut arbeite (tue ich) und dann auch nur gering, sodass selbst der andere Gehalt im Unternehmen (zu dem ich wechseln will) viel höher wäre + die ganzen Zusatzsleistungen.

Entschuldigt den langen Text...
Zu der eigentlichen Frage: " Kann ich meinen Job kündigen, obwohl Personalmangel im jetzigen Betrieb herrscht?"

Vielen Dank für eure Zeit.
Mit freundlichem Gruß.

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