Arbeitslosengeld 1 nach Aufstiegs-BAfög bei Vollzeit Lehrgang möglich?
Ich möchte meinen Arbeitsplatz aufgrund schlechter Konditionen kündigen und während der Sperrzeit vom ALG 1 einen Vollzeit Lehrgang zur Wirtschaftsfachwirtin absolvieren, der etwa 5-6 Monate bis zur IHK Prüfung dauern würde. Dafür würde ich das Aufstiegs-Bafög beantragen und meine Krankenversicherung in der Zeit selber bezahlen.
Nun frage ich mich ob man nach dem Lehrgang (also sobald der Anspruch auf Kosten zum Lebensunterhalt vom BAfög nicht mehr besteht) automatisch ALG 1 bekommt? Also auch wenn man ja aufgrund der Vollzeit Weiterbildung die letzten 5-6 Monate nicht gearbeitet hat, jedoch aber die 5 Jahre zuvor ununterbrochen angestellt war… Oder hat man dann keinen Anspruch mehr aufgrund der Unterbrechung? Was wenn der Lehrgang nur 12 Wochen dauern würde, also während der Sperrzeit? Solche Lehrgänge werden nämlich auch angeboten aber die IHK Prüfungen finden ebenso erst nach 5-6 Monaten statt und man möchte sich ja eigentlich mit dem bestandenen Zeugnis anfangen neu zu bewerben…
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)
4 Antworten
Du solltest Dein Anliegen papierschriftlich an die Bundesagentur für Arbeit richten und dann abwarten, was man Dir antwortet.
Sich während einer Sperrzeit weiterzubilden, finde ich grundsätzlich eine hervorragende Idee.
Allerdings weiß ich nicht, ob man während dieser Zeit BAföG beziehen darf.
Nach dem Ende der Sperrzeit sollte ALG 1 "automatisch" gezahlt werden.
Nach meinem Gesamteindruck funktioniert Dein Vorhaben jedoch nicht, da Du während Deiner Fort- bzw. Weiterbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Danke, ich möchte aber doch während dieser Weiterbildung kein ALG1 beziehen sondern würde dann meinen Lebensunterhalt mit Auftsiegs-Bafög finanzieren bzw. Ersparnissen. Und erst nach Beendigung des Kurses, also nach 5-6 Monaten würde ich dann gerne das ALG1 beziehen bis ich eine neue Arbeitsstelle habe, die dann aufgrund der Weiterbildung hoffentlich etwas besser wäre.
AlG 1 bekommst du nur wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Wenn du Aufstiegsbafög in Anspruch nimmst, kannst du höchstens noch ergänzend Grundsicherung beantragen.
Wenn du nach der Fortbildung arbeitslos bist, kannst du natürlich AlG 1 beantragen. Dazu müssen dann rückwirkend innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate Pflichtversicherung belegt werden.
Danke schön! Das war mir eben nicht ganz klar, wie die Regelung von ALG1 Bezug bei Unterbrechung aufgrund einer Weiterbildung wäre.
Wenn du aus der vorherigen Beschäftigung noch einen "Restanspruch" hast, lebt dieser wieder auf.
Deshalb VORSICHT bei der Eigenkündigung. Das solltest du VORHER mit der Arbeitsagentur abstimmen, sonst werden die 12 Wochen Sperrfrist auch nach der Fortbildung noch fällig.
Automatisch bekommt man nichts. Aber wenn du das beantragt, hast du noch Anspruch auf die restlichen Monate.
Ja selbstverständlich nach Antragstellung , das meine ich… Danke :) also der Anspruch wäre dann zum Beispiel noch 6 Monate anstatt der regulären 12 Monate nehme ich an?
Bevor du kündigst würde ich mich bei der Agentur für Arbeit erkundigen ob du diesen Kurs nicht gefördert bekommst.
Bevor du kündigst solltest du versuchen eine Kündigung wegen Arbeitsmangel durch deinen Arbeitgeber zu bekommen
Danke das kommt nicht in Frage, da ich u.a. kein schlechtes Arbeitszeugnis für die Zukunft möchte, in dem drin steht dass mir gekündigt wurde und nicht andersrum
Aus betrieblichen Gründen, also wegen arbeitsmangel kann das arbeitszeugnis trotzdem fantastisch sein.
Ich meine in meiner Frage ob ich nachdem die Weiterbildung zu Ende ist und kein Anspruch mehr auf Bafög besteht, also nach 5 Monaten, danach das ALG 1 bekommen würde. Danke