Arbeitslosengeld 1 nach Aufstiegs-BAfög bei Vollzeit Lehrgang möglich?

4 Antworten

Du solltest Dein Anliegen papierschriftlich an die Bundesagentur für Arbeit richten und dann abwarten, was man Dir antwortet.

Sich während einer Sperrzeit weiterzubilden, finde ich grundsätzlich eine hervorragende Idee.

Allerdings weiß ich nicht, ob man während dieser Zeit BAföG beziehen darf.

Nach dem Ende der Sperrzeit sollte ALG 1 "automatisch" gezahlt werden.

Nach meinem Gesamteindruck funktioniert Dein Vorhaben jedoch nicht, da Du während Deiner Fort- bzw. Weiterbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.


Elenita2908 
Beitragsersteller
 18.06.2022, 23:47

Danke, ich möchte aber doch während dieser Weiterbildung kein ALG1 beziehen sondern würde dann meinen Lebensunterhalt mit Auftsiegs-Bafög finanzieren bzw. Ersparnissen. Und erst nach Beendigung des Kurses, also nach 5-6 Monaten würde ich dann gerne das ALG1 beziehen bis ich eine neue Arbeitsstelle habe, die dann aufgrund der Weiterbildung hoffentlich etwas besser wäre.

AlG 1 bekommst du nur wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.

Wenn du Aufstiegsbafög in Anspruch nimmst, kannst du höchstens noch ergänzend Grundsicherung beantragen.


Elenita2908 
Beitragsersteller
 17.06.2022, 13:23

Ich meine in meiner Frage ob ich nachdem die Weiterbildung zu Ende ist und kein Anspruch mehr auf Bafög besteht, also nach 5 Monaten, danach das ALG 1 bekommen würde. Danke

DerHans  17.06.2022, 13:44
@Elenita2908

Wenn du nach der Fortbildung arbeitslos bist, kannst du natürlich AlG 1 beantragen. Dazu müssen dann rückwirkend innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate Pflichtversicherung belegt werden.

Elenita2908 
Beitragsersteller
 17.06.2022, 13:57
@DerHans

Danke schön! Das war mir eben nicht ganz klar, wie die Regelung von ALG1 Bezug bei Unterbrechung aufgrund einer Weiterbildung wäre.

DerHans  17.06.2022, 14:01
@Elenita2908

Wenn du aus der vorherigen Beschäftigung noch einen "Restanspruch" hast, lebt dieser wieder auf.

Deshalb VORSICHT bei der Eigenkündigung. Das solltest du VORHER mit der Arbeitsagentur abstimmen, sonst werden die 12 Wochen Sperrfrist auch nach der Fortbildung noch fällig.

Automatisch bekommt man nichts. Aber wenn du das beantragt, hast du noch Anspruch auf die restlichen Monate.


Elenita2908 
Beitragsersteller
 17.06.2022, 13:12

Ja selbstverständlich nach Antragstellung , das meine ich… Danke :) also der Anspruch wäre dann zum Beispiel noch 6 Monate anstatt der regulären 12 Monate nehme ich an?

Bevor du kündigst würde ich mich bei der Agentur für Arbeit erkundigen ob du diesen Kurs nicht gefördert bekommst.

Bevor du kündigst solltest du versuchen eine Kündigung wegen Arbeitsmangel durch deinen Arbeitgeber zu bekommen


Elenita2908 
Beitragsersteller
 17.06.2022, 13:57

Danke das kommt nicht in Frage, da ich u.a. kein schlechtes Arbeitszeugnis für die Zukunft möchte, in dem drin steht dass mir gekündigt wurde und nicht andersrum

Rheinflip  17.06.2022, 13:59
@Elenita2908

Aus betrieblichen Gründen, also wegen arbeitsmangel kann das arbeitszeugnis trotzdem fantastisch sein.