Jemand, der einen Minijob macht, aber dann kündigen möchte? Droht demjenigen auch die Gefahr einer zwölfwöchigen Sperrfrist?

3 Antworten

Bei einem Minijob handelt es sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die nötig ist, um Alg l zu beantragen. Dementsprechend gibt es dabei keine Sperrfrist.

nicht dass ich wüsste,

die meisten die einen Minijob haben, haben einen Hauptberuf.


Sajjadx72 
Beitragsersteller
 21.06.2022, 12:42

Ich bin aber ein Schüler und mache nebenbei Minijob und möchte mich kündigen

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Im Minijob zahlst du keine Arbeitslosenversicherung, deshalb hast du auch keinen Anspruch auf ALG, von daher egal.