Au Bescheinigung
Bin telefonisch krankgeschrieben,konnte aufgrund von Krankheit die Au nicht abholen. Jetzt kommt sie zuspät beim Arbeitgeber an. Was kann passieren
5 Antworten
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Hier der normale Ablauf bei telefonischer Krankschreibung:
- Arzt teilt dem Patienten mündlich mit, dass eine Krankschreibung erfolgt.
- Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber sofort telefonisch über die Krankschreibung
- Arzt übermittelt den gelben Schein elektronisch an die Krankenkasse
- Arzt sendet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an den Patienten
- Patient sendet den gelben Schein per Post (oder vorab per E-Mail) an den Arbeitgeber
- Arbeitgeber sind aufgefordert, die Firsten für die Zustellung der Krankmeldung durch Arbeitnehmer zu verlängern
- Arbeitnehmer haben bis zu 7 Tage Zeit, um die AU an den Arbeitgeber weiterzuleiten
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Die Frist wurde hier verlängert, weil ein Arbeitnehmer ja die AU nicht mehr direkt beim Arzt bekommt und diese ihm erst zugeschickt werden muss und er sie dann erst dem Arbeitgeber weiterleiten kann. Bei einem normalen Arztbesuch ist die Frist kürzer.
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Wie kommst Du darauf, dass der Arbeitgeber eine Abgabefrist von 7 Tagen akzeptieren müssen.
Die 7 Tage beziehen sich darauf, dass ein Arzt nach zur Zeit noch bestehender Regelung telefonisch bis zu 7 Tagen krankschreiben darf.
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Du hättest eine Person schicken können, die Bescheinigung beim Arzt abzuholen oder Du hättest sie Dir zusenden lassen können, um sie an deinem AG weiterzuleiten.
Wie dem auch sei: Du hattest deinen Arbeitgeber ja bereits telefonisch informiert und auf der AU steht ein Datum, ab wann und für welchen Zeitraum sie gilt. Somit dürfte es kein Problem geben.
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Das Datum auf der Krankmeldung ist wichtig, da macht das zu spät Erhalten nichts aus.
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da macht das zu spät Erhalten nichts aus
Das sieht so mancher Arbeitgeber aber völlig anders.
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Dem AG erstmal telefonisch darüber Bescheid geben, dann abwarten, was er sagt.
Gute Besserung für Dich!
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Dann machste deine AU eben nach deiner Genesung. AU und TÜV kann man auch einen Monat später noch machen. So lange du nicht ein Jahr überziehst, geht das klar.
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AU [...] kann man auch einen Monat später noch machen.
Das ist schlicht Unsinn!
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Aber sicher doch. Mache ich alle zwei Jahre einen Monat später und schon habe ich irgendwann mal ein ganzes Jahr gespart. Natürlich darfst du dich nicht von der Polizei erwischen lassen, weil du vielleicht schon drei Monate drüber bist. Dann kostet das ein Bußgeld.
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Wie Du eigentlich - bei genauerem Lesen - hättest feststellen, beziehe ich mich in meinem Kommentar ausdrücklich nur auf Deine (falsche) Aussage zur AU, denn den TÜV habe ich ja ausgeklammert!
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🙄
Du behauptest, man könne eine AU und den TÜV "auch einen Monat später noch machen".
Das ist, was die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) betrifft, einfach nur Unsinn.
Und in meinem Kommentar habe ich mich mit dem Zitat Deiner Aussage ausschließlich auf Deine Behauptung zur AU bezogen, nicht auf den TÜV!
Wo ist da etwas nicht zu verstehen??
Wie kommst Du denn darauf?!?
Das ist - sorry - Unsinn.