Nach der mündlichen Prüfung kündigen?
Hey,
bald habe ich meine mündliche Prüfung und möchte bei meinem jetzigen Betrieb kündigen.
ich habe bereits den Vertrag als abgesicherung unterschrieben und bin zum Entschluss gekommen dass ich kündigen möchte. Kann ich dies noch ? Und wie sieht’s aus mit den restlichen Arbeitszeiten?
weil ich Gelsen hatte nach der mündlichen Prüfung idt man komplett durch, aber ich habe laut Plan noch ein paar Wochen vor mir ??
plz help me
3 Antworten
Das kommt jetzt vor allem auf den Vertrag an, den Du unterschrieben hast. Was hast du da für Kündigungsfristen? Gibt es eine Probezeit? Kannst Du vor Beginn des Vertrages überhaupt kündigen.
Ansonsten: Rede mit Deinen Chef/Personalverantwortlichen. Keiner will einen Mitarbeiter haben, der keine Lust hat. IdR wird der Vertrag dann aufgelöst.
Äh, hast Du meine Antwort nicht gelesen? Ja, kündigen kannst Du. Aber zu welchem Temin, das steht in dem von Dir unterschriebenen Vertrag.
Also laut dem Vertrag, würde ich zum 01.08 starten (ggf.früher) falls bestehen der Prüfung natürlich
Normalerweise endet das Ausbildungsverhältnis automatisch, wenn du die letzte Prüfung bestanden hast. Das bedarf keiner Kündigung
Aber ich hatte den Vertrag unterzeichnet… wie sieht es denn aus?
Welchen Vertrag hast du unterzeichnet? Den Ausbildungsvertrag oder den Arbeitsvertrag nach der Ausbildung?
den ÜBERNAHMEVERTRAG? Dann kannst du nur fristgerecht kündigen, oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Den Arbeitsvertrag nach der Ausbildung :(, mir wurde gesagt dass ich dies zur Absicherung machen sollte und danach eh abbrechen kann
Das ist soweit ja auch richtig. Hast du denn bereits ein anderes Vertragsangebot?
Ja also ich habe den Übernahme Vertrag unterzeichnet aber nur wegen dem Rat dass ich auf das Angebot vom anderen Arbeitgeber warten soll, und nun habe ich theoretisch einen neuen Arbeitgeber und möchte den jetzigen kündigen
Deshalb schreibt er ja auch:
ich habe bereits den Vertrag als abgesicherung unterschrieben
darunter kann ich mir leider nichts vorstellen. Das könnte ja auch schon der neue Betrieb sein.
Ich nehme mal an du machst eine Ausbildung. Dann endet dein Ausbildungsverhältnis mit bestandener Prüfung.
ja Genau, aber heißt dass ich muss dann nicht die restlichen Arbeitszeiten durchführen?
Nö. Prüfung bestanden: Ausbildung vorbei. Sofern du nicht einen Anschlussarbeitsvertrag abgeschlossen hast kannst du dann machen was du willst.
Also ich habe bereits den Arbeitsvertrag unterzeichnet…
Ach so, das hatte ich falsch verstanden. Ich dachte das wäre bei einem anderen Arbeitgeber. Dann musst du natürlich da rein gucken was da für Kündigungsfristen gelten.
kann ich also noch kündigen ? :(