hallo,

meine krankenkasse hat mich aufgefordert einen antrag auf reha bei der rentenversicherung zustellen da nach ihrer einschätzung meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

der antrag bietet die option eine medizinische oder auch eine berufliche reha zubeantragen. sowie stationär oder ganztägig ambulant.

meine fragen lauten nun:

1.) kann die rentenkasse eine berufliche reha anordnen wenn ich eine medizinische reha beantrage falls sie dies angemessener hält? ist dies üblich?

2.) kann eine stationäre reha angeordnet werden wenn ich eine ambulante reha beantrage?

hintergrund ist, dass ich wohl in meinem erlernten beruf berufsunfähig bin. ich möchte daher umschulen sobald ich soweit wieder gesund bin. ich möchte gerne medizin studieren. ein studium (insb. von solcher dauer) wird denke ich aber mit sicherheit nicht im rahmen einer beruflichen reha unterstützt werden.

ich habe allerdings eine private berufsunfähigkeitsvericherung, deren leistung ich nun beantragt habe. die kann aber ihre leistung davon abhängig machen, dass ich eine ärztlich angewiesene reha wahrnehme (mitwirkungspflicht). wenn nun der ärztliche gutachter der rentenversicherung eine umschulung zu einem beruf nach seiner maßgabe vorschlägt könnte dies eine ungünstige situation für mich bedeuten.