Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?