Hallo, ich habe eine 6 jährige Tochter, die bis jetzt über ihren Stiefvater mitversichert war in der Familienversicherung. Seit kurzem zahlt der Erzeuger regelmäßig Unterhalt in Höhe von 245 Euro. Laut Aussage unserer GKV darf sie somit nicht mehr versichert werden. Jetzt soll der Erzeuger sie mitversichern. es besteht außer der Zahlung überhaupt keinerlei Verbindung. Meine Frage ist: Darf er die Mitversicherung der Kleinen untersagen???