Soll man jene, die sich alternativ behandeln lassen, von den üblichen Kassenbeiträgen befreien?

Der Gesundheitsminister Herr Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen und anthroposophischer Medizin durch gesetzliche Kassen streichen. Obwohl diese Ausgaben für diese Alternativmedizin EXTREM gering sind und der Krankenkasse kaum etwas kosten. Die allopathische Medizin ist jedoch dagegen sehr kostenintensiv

Zudem, die Kassen bekommen von den Patienten, die sich alternativ behandeln lassen, die gleichen Beiträge, wie die Sonstigen, nehmen aber nur einen Bruchteil an Leistungen in Anspruch.

Ich bin ein solcher Beitragszahler und mir wird jetzt schon kaum etwas von der Krankenkasse bezahlt, ich benötigte jetzt seit 10 Jahren keinen Hausarzt mehr, weil ich mich homöopathisch behandle oder eine Homöopathin (Heilpraktikerin) in Anspruch nehme, die mir nicht von der Kasse bezahlt wird.

Deshalb sage ich mir bei der Diskussion, ok, ich bin jetzt schon extrem beschnitten worden, deshalb sehe ich es nicht ein, von der Pharma ausgenutzt und fremdgesteuert zu werden und nur ein Beitragszahler zu sein.

Deshalb meine Forderung, trennt die Kassenbeiträge in jene, die sich alternativ behandeln lassen und jene, die die Schulmedizin in Anspruch nehmen. Das wär doch nicht schwer.
Trennt das, aber dann KONSEQUENT!

Die Krankenhausaufenthalte werden dazu addiert.

Und kurz eine Bemerkung zur Homöopathie, bzgl. Placebo: Warum gibt es seit Jahrzehnten sehr erfolgreiche Tierärzte, die sich auf die Homöopathie spezialisiert haben? Weil das Schwein dann sagt, "hm, ein Globuli, jetzt werde ich gesund".?

Nein, alles soll so bleiben wie es ist 86%
Im Sinne Lauterbach Alternativpatienten zusätzlich beschneiden 14%
Ja, ich bin für die Trennung der Kassenbeiträge 0%
Die Wahlfreiheit der Patienten muss verboten werden 0%
Medikamente, Alternativmedizin, Arzt, Globuli, Hausarzt, Homöopathie, Krankenhaus, Krankenkasse
Verhinderungspflege, wer hat Erfahrung damit? wann ist der Anspruch auf 1600€ + die 800€ von nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege geltend?

Und zwar ich bin seit dieses Jahr das erste mal als Pflegeperson tätig für angehörigen, in diesem Jahr machte ich Urlaub insgesamt 6 Wochen, glaube sogar es waren 7 Wochen und da übernahm eine Freundin von mir diese Tätigkeit auf sich in der Zeit wo ich nicht da war, wir haben das aber nirgendwo angemeldet oder so, also ich hatte das mit ihr Privat einfach abgemacht und sie wurde dann von uns mit dem Pflegegeld entlohnt, teilweise auch von privater Hand also etwas mehr als das Pflegegeld aus dem Pflegegrad 2, nun Frage: hätten wir das melden sollen oder gar müssen irgendwo? Nun es gibt die Verhinderungspflege von der ich neulich erst erfahre und das würde doch zutreffen in diesem fall, wusste leider nicht das ich das Recht darauf hätte dieses in Anspruch zu nehmen, glücklicherweise kann ein Antrag auch für rückwirkend bis zu bis zu 4 Jahren gestellt werden. Eine weitere Frage wäre ob ich das erwähnen soll das ich die Freundin auch mit dem Privatgeld entlohnt habe, nicht das dies noch zu Komplikationen führt, wir hätten aber gerne den Anspruch auf 1600€ und wenn es geht auch die Aufstockung 800€ von nicht genutzter Kurzzeitpflege, denn wenn ich es richtig verstehe kommen 800€ zu den 1600€ hinzu, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde im ganzen Jahr?

Also was tue ich um diese Gelder zu erhalten?

Medizin, Gesundheit, Krankenkasse, Pflegeheim, Pflegekasse
Gibt es Probleme von der Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Krankenkasse?

Hallo in die Runde.

Ich bin seit Anfang Oktober 2023 in einer beruflichen Maßnahme (Reha). Das ganze ist eine Förderung der Deutschen Rentenversicherung. Grund: Psychische Probleme

Bin daher auch in Behandlung. 

Die Maßnahme sollte bis Ende April 2024 laufen. Anfang November merkte ich, das mich das zunehmend sehr belastet und ich mich schließlich vom Hausarzt Krankschreiben ließ. Erst bis Ende November zuletzt bis Ende Dezember 23 

Bei der letzten Krankschreibung durch meinen Hausarzt, hatte ich den Eindruck das er mich nicht ganz ernst nimmt, was meine Probleme angeht.

Die Krankenkasse rief letzte Woche bei mir an und teilte mir mit, das ich die 6 Wochen bis Ende des Jahres überschreiten werde und es dann auch Krankengeld gibt. Es wurde mir auch angeraten, eine Reha im Auge zu behalten. Die Krankenkasse möchte im Januar mit mir darüber reden.

Hab bis jetzt ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen. Mir wurde auch schon per Post mitgeteilt, daß die Maßnahme demnächst durch die Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird. (warscheinlich zum 31.12.23)

Ich wäre dann zum 1.1. 24 Arbeitslos. Mein Arbeitslosenanspruch würde noch bis ca. Juni 2024 laufen.

Ich würde mich im Januar weiterhin Krankschreiben lassen, noch bis einschließlich Februar 2024, aber zu meinen Hausarzt möchte ich nicht mehr.

Kann ich mich bei einen anderen Hausarzt Krankschreiben lassen mit den gleichen gesundheitlichen Problemen?

Oder gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse wenn ein anderer Hausarzt plötzlich auf dem Zettel steht?

Somit spar ich mir ja auch den Arbeitslosenanspruch weiter auf. Ist das Richtig?

Könnte noch ein paar Tipps und Hinweise gebrauchen.

Vielen Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos, Krankenkasse, Rentenversicherung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Pysisch
Meinung des Tages: Sollte Rauchen künftig nur noch in ausgezeichneten Bereichen erlaubt sein?

An vielen Bahnhöfen gibt es inzwischen explizit ausgezeichnete Raucherbereiche. An den anderen Stellen ist das Rauchen - zumindest theoretisch - verboten. Zum Ärger vieler ist das aber bei Weitem nicht überall der Fall. So fühlen sich viele belästigt, wenn sie beispielsweise nach einem Restaurantbesuch oder beim Verlassen öffentlicher Einrichtungen in einer Rauchwolke stehen.

Statistiken zu Rauchern in Deutschland

Laut Bundesgesundheitsministerium (Stand 2021, Zahlen 2018) raucht in etwa ein Viertel aller Männer und Frauen ab 18 Jahren (23,8%). Dabei fällt auf, dass im Schnitt in dieser Altersgruppe mehr Männer als Frauen rauchen – nämlich 27 Prozent im Vergleich zu 20,8 Prozent.

Ein deutlicher Rückgang der Raucher lässt sich sowohl bei Jugendlichen zwischen 12 und 17, als auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 beobachten. In der Gruppe der Minderjährigen rauchten 2001 27,5 Prozent, 2018 nur noch 6,6 Prozent. Bei den jungen Erwachsenen halbierte sich die Anzahl: 2001 rauchten 44,5 Prozent, 2018 nur noch 24,8 Prozent.

Wo am meisten geraucht wird und was die Folgen des Rauchens sind

Deutschland gehört in der EU nicht zu den Ländern, in denen am meisten geraucht wird. Auf Platz eins steht mit 42% Griechenland, gefolgt von Bulgarien (38%) und Kroatien (36%). Das Schlusslicht bilden Norwegen (9%), Island (8,2%) und Schweden (7%). Deutschland liegt auf Platz 23.

Weltweit ist Rauchen für circa acht Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Auf Deutschland fallen davon ungefähr 127.000 dieser Todesfälle im Jahr. Beim Rauchen werden über die Lunge die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe sehr schnell aufgenommen. Dadurch wird fast jedes Organ geschädigt.

Das Nichtraucherschutzgesetz und was wirklich verboten ist

Am 01. September 2007 trat das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Rauchen ist seitdem in Einrichtungen des Bundes sowie im ÖPNV verboten.

Die weiteren Rauchverbote werden dann allerdings wieder von den jeweiligen Bundesländern geregelt. Am strengsten sind hier beispielsweise NRW, Bayern und das Saarland. In Gaststätten und Bars ist hier das Rauchen grundsätzlich gänzlich untersagt. In den anderen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen – hier kann dann beispielsweise in Nebenräumen oder Kneipen, die nur einen Raum mit unter 75qm haben, geraucht werden.

Unsere Fragen an Euch: Sollte Rauchen allgemein nur noch in ausgezeichneten Bereichen erlaubt sein? Sollte das Rauchen wie in NRW, Bayern und dem Saarland in allen Gaststätten grundsätzlich untersagt werden? Oder stört Euch der Rauch gar nicht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen#:~:text=In%20Deutschland%20rauchen%20insgesamt%2023,in%20der%20Raucherquote%20zu%20beobachten.

https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Krebsrisiken_das-sagt-die-Wissenschaft/1_Risikofaktor_Rauchen/1_Gesundheitliche-Folgen-des-Rauchens.html#:~:text=Rauchen%20ist%20weltweit%20f%C3%BCr%20rund,127.000%20Todesf%C3%A4lle%20pro%20Jahr%20verantwortlich.

https://www.stern.de/politik/deutschland/hintergrund-das-rauchverbot-nach-bundeslaendern-3225512.html

Rauchen sollte nur an bestimmten Stellen erlaubt sein, weil... 42%
Rauchen sollte ganz verboten werden, weil... 24%
Rauchen soll draußen überall erlaubt sein, weil... 21%
Rauchen sollte überall drinnen und draußen erlaubt sein, weil... 6%
Andere Meinung 6%
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