Können Pflegepersonen die ihre angehörigen pflegen, nicht einen Job nachgehen um Geld zu verdienen oder verdienen sie dann nur weniger?

3 Antworten

Wenn jemand Vollzeit pflegt, dann bleibt keine Zeit für Berufstätigkeit. Bei den unteren Pflegegraden sollte es machbar sein, auch Vollzeit zu arbeiten. Habe ich auch gemacht, vor der Arbeit zur Mutter, nach der Arbeit wieder und einmal am Tag kam der Pflegedienst. Das ging 5 Jahre super.

War auch Stress, aber wir haben es geschafft, dass sie nicht ins Heim musste.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 17:18

Wer entscheidet das die die pflegebedürftigen ins Heim müssen eigentlich?

sassenach4u  14.11.2023, 17:19
@Heinrichabi

Z.B. die Familie, wenn die Belastung zu groß wird. Ggf. der Betreuer, wenn die zu pflegende Person einen hat. Die zu pflegende Person kann es auch entscheiden, wenn sie dazu geistig in der Lage ist.

Hallo Heinrichabi,

es gibt Pflegegeld für pflegende Angehörige. Dies wird je nach Pflegegrad gestaffelt und wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Ebenso gibt es die Möglichkeit ambulante Pflegedienstleistungen oder gar die stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen.

Auch Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen gibt es.

Gerade wenn eine rund um die Uhr betreuung notwendig ist, kann dies eine große Belastung für Angehörige darstellen.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du sie mir gerne stellen. Es gibt allerdings spezielle Pflegeberatungsstellen die darauf spezialisiert sind.

Viele Grüße


Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 17:27

Ok, eine Frage habe ich, was ist wenn die pflegebedürftige Person hauptsächlich Psychisch beeinträchtigt ist und deswegen Pflegegrad 2 hat, ich in dem Gutachten drinnen stehe als der Jennige der die Person pflegt 35h die Woche, ich jedoch aber arbeitslos bin, alleine lebe und vom Jobcenter Leistungen beziehe, das Jobcenter mich aber gerne im Arbeitsmarkt haben möchte, und ich das auch haben möchte bzw. eigentlich mein vorhaben es war eine Ausbildung zu machen, ich jetzt 29 bin und es zuvor nie machen konnte weil ich selber gesundheitlich beeinträchtig war und geheilt bin Gott sei dank, nun aber seit kurzem halt die Pflegeperson für einen angehörigen bin und das auch kein Pflegedienst übernehmen kann weil die pflegebedürftige Person ein Problem damit hat fremde an sich ran zu lassen, was kann ich jetzt tun? wie gesagt, ich lebe alleine, mein Ziel war es eine Ausbildung mal zu machen, ich holte deswegen letztes Jahr meinen Schulabschluss nach, ich habe auch lange den wunsch mal auf eigenen Beinen zu stehen, was kann ich jetzt machen? was ist wenn das Jobcenter mich in die Rente schickt?

JennyDSW  14.11.2023, 17:49
@Heinrichabi

Das Jobcenter wird dich nicht in die Rente schicken. Du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich bemühen wieder eine Anstellung zu erhalten. Pflegezeit ist in der Regel keine Arbeitszeit. Solltest du der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, werden Konsequenzen folgen.

auf Personen, die keine Pflegleistung in Anspruch nehmen wollen, nimmt das Gesetz keine Rücksicht. Daran wird sich die pflegeperson gewöhnen müssen. Auch wenn das hart klingt. Nach einer Zeit sind die Pflegepersonen nicht mehr fremd.

Es ist auch nicht okay von der pflegebedürftigen Person von dir zu erwarten das du dich selbst nicht verwirklichen kannst.

Du scheinst mit der Situation gar nicht zufrieden zu sein. Ich würde dir empfehlen eine der spezialisierten Fachberatungen aufzusuchen und dich dort gut beraten zu lassen. Das wird dir höchstwahrscheinlich mehr helfen als das was ich hier online leisten kann.

Es ist okay das du dir dein Leben so nicht vorgestellt hast und das du etwas für dich tun möchtest. Das ist sogar wichtig. Bitte achte auf dich und nehme die Möglichkeit einer solchen Beratungsstelle in Anspruch.

Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 18:09
@JennyDSW

ich meine doch das Pflegezeit Arbeitszeit ist, sonst würde doch nicht aus dem Gutachten hervor gehen das man keiner Tätigkeit nachgehen dürfe mit mehr als 30 stunden die Woche wenn man mindestens 10 stunden verteilt auf zwei Tagen in der Woche seinen angehörigen Pflegt?? und ich pflege 35h die Woche, ich kann die Stundenanzahl vielleicht runter regeln lassen und dann einen Nebenjob anfangen aber auch da macht es mir nicht möglich einer Berufsausbildung nachgehen zu können was mein eigentlich vorhaben war für die Zukunft?

JennyDSW  15.11.2023, 10:38
@Heinrichabi

Im momentanen Gesetz ist die Pflege von Angehörigen eben nicht auf Dauer gedacht, sondern ist zeitlich begrenzt. Siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/pflege-und-beruf-vereinbaren.html und hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf
Auf Dauer solltet ihr da eine andere Lösung finden. Möglich wäre zum Beispiel in der jetzigen zeit bereits einen Pflegedienst zu engagieren - so das die pflegebedürftige Person sich an die Pflegekräfte gewöhnen und diese kennenlernen kann.

Gänzlich beraten kann dich wie gesagt eine fachberatungsstelle besser.

So kann und sollte man das nicht rechnen, wenn man einem Angehörigen hilft: Denn nichts weiter ist das in meinen Augen. Es handelt sich ja meistens um die Eltern, die man ja auch liebt und ich habe z.B. auch mein Kind alleine groß gezogen und zwei Teilzeitstellen gehabt...hat mir keiner angerechnet die Stunden...


Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 17:30

Ich möchte nicht den emotionalen Aspekt hier ansprechen, es geht darum das es Gesetze gibt in Deutschland die leider nicht ich bestimme, daran muss man sich halten, einen Kind alleine groß ziehen daran gibt es auch nichts anzurechnen, das mit zwei Teilzeitjobs weiß ich nicht wie du das gemacht hast, wahrscheinlich eide jeweils 20 stunden Woche?

verreisterNutzer  14.11.2023, 17:34
@Heinrichabi

Ich wollte damit sagen, dass man doch die Zeit, die man mit Menschen verbringt, weil man sie liebt und sie einem wichtig sind, dann rechnet man das doch nicht als Arbeitszeit, ob das nun das Kind ist oder die Eltern z.B.

Ich denke, Du möchtest nicht arbeiten, umschulen pp., denn eine ähnliche Frage hattest Du vorhin schon gestellt und möchtest das als Begründung dafür nutzen, dass Du nicht arbeiten gehen KANNST. Aber dann kann man EVENTUELL, auch Pflegekräfte engagieren: Das ist deren Job, damit verdienen die ihr Geld und dann kannst Du auch Geld verdienen. Genauso hat meine Kita Geld verdient, indem die Erzieherinnen auf meinen Sohn von 8 - 16 Uhr aufgepasst haben, damit ich arbeiten gehen konnte.

Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 17:38
@verreisterNutzer

Ah ok, aber überleg doch mal dann gäbe es kein Pflegegeld und Pflegehilfe? wenn Person sich alleine Pflegen kann dann ist das doch kein Pflegefall? du denkst zu pessimistisch jetzt, das hilft mir leider nicht weiter, ich sage doch ich möchte arbeiten gehen sonst könnte ich mir das alles auch ersparen hier weil wenn es so wäre wie du es sagst dann würde ich ganz easy damit durchkommen aber mir geht es hier nicht darum, denk doch mal weiter, ich bin 29 ich hab kein bock auf Hart4! VERSETZE DU DICH DOCH MAL IN MEINE STELLE UND VERSUCH DA MAL JETZT LEICHT RAUSZUKOMMEN! ich befind mich in einer lage wo ich selbst hinein gerutscht bin, ich in vergangenheit selber gesundheitliche Probleme hatte und deswegen der erste weg bei mir nie geklappt hat, ICH HABE MIR DAS ALLES NICHT AUSGESUCHT!!!!

verreisterNutzer  14.11.2023, 17:42
@Heinrichabi

Es gibt aber Pflegegeld und Pflegehilfe und Du solltest weiterdenken: Wenn es so ist, dass Du z.B. eine Fortbildung oder so noch machen möchtest, um beruflich weiter zu kommen, dann doch lieber jetzt als später...oder?

Man kann doch auch eine Teilzeit-Fortbildung/Umschulung machen. Das macht meine Nachbarin, 41 J. zwei Kinder (12 und 4 Jahre alt), alleinerziehend auch gerade und das wird auch mit einer pflegebedürftigen Person gehen. Aber natürlich muss man das dann schon offen und ehrlich im Jobcenter kommunizieren. Woher sollen die von Deiner Situation wissen und ggf. Dich dann auch unterstützen?

Heinrichabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 17:47
@verreisterNutzer

ja erzähl das mal dem Jobcenter das für mich zuständig ist, als ich zuletzt vor 3 Monaten eine Umschulung machen wollte hieß es das würde nicht in Betracht kommen, weil ich zwei Maßnahmen von denen bereits verschiessen hätte in Vergangenheit, und das nur verschiessen habe aufgrund meiner Gesundheit, erklär das jetzt mal denen das ich jetzt gerne eine Fortbildung, Umschulung machen würde, ich bin dafür zu haben, irgendwie werde ich das schon machen aber Sklavenarbeit kommt nicht infrage.

verreisterNutzer  14.11.2023, 18:07
@Heinrichabi

Aber worin besteht das Problem? Bekommst Du "unmögliche" Jobvorschläge? Wenn die Dich bei Weiterbildung/Fortbildung nicht unterstützen wollen, dann sollen sie es lassen und dann gibt es für Dich weiter Bürgergeld. Ansonsten musst Du Dich natürlich immer mal bewerben, aber dann hast Du es ja in der Hand, nach ordentlichen Arbeit Ausschau zu halten...Und wenn Du erstmal einen Minijob annimmst, dann sehen die wenigstens, dass Du es versuchst und dann wird "aufgestockt"...