Geht ein Widerspruch an eine gesonderte Abteilung oder an den ursprünglichen Sachbearbeiter?

Hallo. Mein Sachbearbeiter bei meiner Krankenkasse (Barner) hat eine erheblich falsche (viel zu hohe) Berechnung meines monatlichen Beitragssatzes vorgenommen und mich obendrein für die Zukunft sehr falsch eingestuft (fälschlicherweise als "freiwillig versichert" statt richtigerweise als "Angestellter").

Der Brief ist mehrseitig und am Ende der dritten Seite steht, dass ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann.

Der Einspruch enthält ja dann "gegen Ihr Schreiben vom " und "Ihr Zeichen Nr … " geht aber nicht zu Händen des Sachbearbeiters (in der Anschrift) sondern nur allgemein an die Barmer.

Wenn ich den Einspruch abschicke, landet er dann (wegen "Ihr Schreiben vom …" und "Ihr Zeichen Nr …") trotzdem bei dem Sachbearbeiter oder bei einer anderen, für Widersprüche zuständigen Abteilung ?

(Das ist wichtig, denn ich will in dem Einspruch schreiben, dass ich wegen "empfindlich gestörtem Vertrauensverhältnis", denn er bestreitet eine Mail, die ich ihm geschickt habe und stuft mich falsch ein obwohl ihm die Meldung des Arbeitgebers vorliegen muß, um einen anderen Sachbearbeiter für die Zukunft bitten will. Und da wäre es taktisch nicht gut, wenn das auf seinem Schreibtisch landen würde).

Sorry, kompliziert. Ging nicht kürzer. - Danke.

Versicherung, Recht, Krankenkasse, sachbearbeiter, Widerspruch, Abteilung
Rechtliche Lage : Noteinsatz?

Guten Abend,

Ich weiß gerade nicht , was richtig (im recht) und etwas falsch ist. Ich hoffe mir kann wer weiter helfen.

Ich bin unter 30 Jahre alt und hatte vor wenigen Monaten selbst einen Notruf angefordert. Mein Herz Schlug wie verrückt. Meine Atmung wurde schwer. Hatte einen Tunnelblick. Die Farben wurden heller. Geräusche wurden intensiver. Ich hab gedacht ich werde ohnmächtig und war geistlich nicht mehr richtig anwesend, aus Reflex habe ich aber hinbekommen den Notruf zu Kontaktieren.

Der Rettungsdienst war schnell da. Der Notarzt auch, ich war zwar noch ansprechbar. Jedoch fühlte sich das so an, als hätte ich geträumt. War ganz seltsam. Man stellte sehr hohe Blutdruckwerte (weiss die jetzt auch nicht mehr). Weswegen mir man beruhigsmittel für Herz gegeben hat. Man dachte erst, ich hätte drogen genommen. Was natürlich nicht stimmte. Ich wurde in einen Krankenhaus gebracht und wurde dort durch gecheckt, nach paar stunden waren die Werte wieder normal. Und durfte nach 10 Std das Kh wieder verlassen.

Vorkurzem bekam ich ein Rechnungsbrief. Obwohl das Kh meine Daten der Krankenkasse hatten. Diesen Sendete ich an meine Gesetzliche Krankenkasse weiter. Da nichts mehr kam dachte ich, das hätte sich erledigt.

Jetzt kam eine Pfandungsbrief von der Stadt (rettungsdienst) das ich es bezahlen soll. Meine Krankenkasse sagt : '' Ja sie haben die Rechnung gesendet, sie bräuchten aber den Schein ''. Aber das hatte mir die Krankenkasse dann auch nicht gesagt.

Meine Frage, weshalb könnte das sein, das die rettungsstelle den Schein nicht an meine Krankenkasse gesendet hat? Ich hatte ihnen diese später gegeben.

Weil unnötig kann der einsatz ja nicht gewesen sein, also aus Ärztlicher Sicht. Ich meine eine Rechnung kommt doch meistens nur, wenn sie sagen '' Ja der Noteinsatz war nicht wichtig''.

Vielleicht kann mir da einer aufklären ( Ich hab den Brief heute bekommen und leider ist da keiner mehr heute erreichbar).

Feuerwehr, Recht, Anwalt, Krankenkasse, Notarzt, Rettungsdienst, rtw
Krankenwagen gegen den Willen gerufen?

Hallo als meine Frau heute morgen mit unserem Sohn zum Bus gehen wollte sah sie eine alte Frau auf dem Boden diese hat geweint und konnte sich selbst nicht mehr aufrichten. Anscheinend Wohnt diese alleine, meine Frau ging zu ihr und fragte ob alles okay ist ob sie helfen könnte die Frau blutete im Gesicht schon etwas stärker , meine Frau hat versucht die Frau mit hochzutragen aber hat es alleine nicht geschafft. Also klingelte sie bei den Nachbarn bis endlich jemand rauskam , meine Frau schilderte die Lage und die Frau und meine Frau versuchten die alte 85 Jahre alt Dame Hochzuheben haben sie aber nicht geschafft , meine Frau und die Nachbarin entschieden sich den Krankenwagen zu rufen meine Frau schilderte dem Notdienst die Lage das die Frau ansprechbar und wach sei im Gesicht blutete und nicht mehr alleine hochkommt, die alte Dame hatte aber ausdrücklich gesagt sie möchte nicht das der Krankenwagen gerufen wird , aber das war der Nachbarin und meiner Frau zu gefährlich sie einfach hochzuheben sie hätte sich ja verletztem können keiner hat gesehen wie sie gestürzt ist. Wie ist es wenn man gegen den Willen eines anderen den Krankenwagen ruft ? Erwarten dem Anrufer Kosten für die Anfahrt ? Hat meine Frau richtig gehandelt?

Richtig gehandelt , keine Konsequenzen 96%
Falsch das Opfer entscheidet ob es einen Krankenwagen möchte 4%
Sturz, Verletzung, Krankenversicherung, Psychologie, Ersthelfer, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Krankenwagen, Rettungsdienst
Uni Nimmt mein Krankenversicherungsbescheid nicht an?

Guten tag,

ich habe mich vor einiger Zeit bei einigen Unis beworben und wurde nun sogar von meiner Wunsch-Uni angenommen, alles gut bis dahin. Das problem ist nun ich musste einen Krankenversicherungsbescheid nachreichen. Also mit der Versicherung in Kontakt gesetzt und die haben mir dann den Bescheid zu geschickt, diesen habe ich dann direkt mit den anderen Dokumenten zur Uni geschickt. Nun Gestern mal geschaut ob auch alles auf deren Bewerbungsseite eingetragen ist und ich nun ganz angenommen wurde, dann der schreck die Uni will disen Bescheid nicht annehmen, sie wollen einen bestimmten von der Versicherung. Nun das Problem ist die Versicherung hat mir schon am Telefon mitgeteilt, dass ich den anderen erst bekomme wenn ich richtig an der Uni angenommen wurde und ihnen alles zukommen lassen kann.

Was also nun tun? Uni will mich erst mit dem anderen Bescheid annehmen und die Versicherung will mir den Bescheid erst geben wenn ich an der Uni richtig angeommen wurde. Und da ich nur noch bis zum 15.10 dafür Zeit habe wird die es auch nun Knapp.

Ich wollte mich nun Morgen mit der Uni und der Krankenversicherung in Kontakt setzten um zu versuchen das irgendwie zu Klären, aber ich weiß gerade auch nicht weiter da ich den Platz wirklich gerne haben würde/brauche da ich sonst 1Jahr nichts zu tun habe (keine ausbildung oder sonst irgendwas).

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Krankenversicherung, Hochschule, Krankenkasse, Universität, Einschreibung, Erstsemester, Immatrikulation, Ausbildung und Studium
Bafög Eltern beide ALG2?

Hallo zusammen,

es tut mir leid sollte es Beiträge wie diese schonmal gegeben haben, leider verzweifle ich gerade etwas.

Ab 01.10 werde ich ein Vollzeitstudium antreten und wollte Bafög beantragen. Ich lebe bei meinen Eltern zuhause und bin mit in der Bedarfsgemeinschaft.

Ich erhalte vom Jobcenter als Teil der BG einen Regelbedarf von 339,00€ sowie 151,30€ Mietanteil zusätzlich bekomme ich Kindergeld.

Krankenversichert (und Pflegeversichert?) bin ich eigenständig über das Jobcenter. 

Bafög würde mir laut meiner Rechnung wie folgt ausgezahlt:

BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.)

427,00 €

+ Pauschale für Unterkunft (§13 (2))

+56,00 €

+ Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a)

+84,00 €

= Gesamtbedarf („BAföG-Bedarf“)

= 567,00 €

Nun zu meinen Fragen. 

1. Wie würde sich das alles auf das ALG2 meiner Eltern auswirken? Würden dann diese 339,00€ + 151,30€ wegfallen?

2. Würde die Differenz zur Unterkunftspauschale vom Jobcenter übernommen werden wenn die 151,30€ (vgl 1.) wegfallen würden?

3. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich die KV vom Jobcenter kündigen und einen neuen Vertrag (AOK Studenten) abschließen?

4. Bin ich nach Bezug von Bafög noch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Ich entschuldige mich nochmals, wenn diese Frage schon öfters gestellt wurde.

Vielen Dank ich freue mich auf eure Antworten

Krankenversicherung, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Familienversicherung, Jobcenter, Krankenkasse, Ausbildung und Studium

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