Liebe Foristen,
im Bekanntenkreis ist ein Paar aus Ihrer Wohnung ausgezogen, der Vermieter hat aber trotz mehrfacher Aufforderung (E-Mail, Einschreiben) die Kaution (>2500€) nicht zurückbezahlt.
Es sind mittlerweile >9 Monate vergangen. Die letzte Nebenkostenrechnung (65€) ist bereits eingegangen und soll mit dem Kautionsbetrag verrechnet werden.
Zwei Fragen habe ich jetzt:
Die beiden überlegen einen Anwalt einzuschalten. Darf man eventuelle Anwaltskosten auf den ausstehend Betrag aufschlagen?
Um etwas Druck zu machen überlegen die beiden eine Mahngebühr zu fordern, nachdem eine Frist gestellt wurde. Ist sowas zulässig?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!