Guten Abend/Tag, Und zwar folgendes Szenario:"Ich habe eine Kaution von 720 Euro bei meinem Vermieter hinterlassen. Ich möchte mein Mietvertrag morgen zum 3.1. Kündigen das Ich aus meiner Wohnung laut fest gesetzter Kündigungsfrist zum 1.4 die Wohnung los bin . Soweit so gut. Jedoch musste ich im Verlauf meines Wohnens in dieser Wohnung ein paar mal meine Wohnungstür eintreten und diese isr dem entsprechend auch beschädigt. Ich habe immer wieder notdürftig mit holz kitt gespachtelt damit sie geschlossen bleibt . Das Ende vom Lied der tür rahmen bzw dort wo das Metallstück ist in dem die Tür einrastet ist völlig ausgebrochen. Nun ist die Frage wenn ich meinen Mietvertrag kündige und dabei sage das die Wohnungstür noch beschädigt ist werden die das dann einfach mit der Kaution machen ?". LG.