Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?

Man fährt in ein relativ weit entferntes Autohaus und schließt dort einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ab. Man sagt dem Verkäufer, dass es sehr wichtig ist, dass man das Auto noch in den zwei verbleibenden Ferienwochen abholen kann, weil man außerhalb der Ferien dazu nicht in der Lage ist wegen Beruf und man den Sohn auf das Abitur vorbereiten muss. Der Autoverkäufer sagt, das sei überhaupt kein Problem, das Auto würde in der nächste Woche den TÜV kriegen und die Fahrzeugpapiere würden wir dann in 10 Tagen erhalten, dann könnte man das Auto zulassen und anschließend abholen. Man schließt einen Kaufvertrag mit festem Abholungstermin ab.

10 Tage später sind die Fahrzeugpapiere nicht angekommen. Man ruft beim Autohändler an, doch der ist beschäftigt und ruft erst einige Tage später zurück und erzählt, dass er leider vergessen hat, die Papiere loszuschicken. Dadurch ist die Abholung am Abholungstermin nicht möglich, weil das Fahrzeug ohne Papiere nicht zugelassen werden kann. Der Verkäufer sagt, er werde die Papoere sofort losschicken und man könne das Fahrzeug in der nächsten Woche abholen. Doch weil die Ferien da schon zu Ende sind, kann man das Auto in den nächsten zwei Monaten nicht abholen, weil die Hin-und Rückfahrt ins (relativ weit entfernte) Autohaus plus einige Stunden Warten bei der Zulassungsstelle zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die für Beruf und Lernen mit dem Sohn auf das Abitur benötigt wird. Der Verkäufer sagt, sie können das Auto gerne erst in zwei Monaten abholen, aber das verlangt horrende Lagerkosten.

Nein 90%
Ja 10%
Auto, Politik, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Schuldrecht, Auto und Motorrad
Geld zurück oder Umtausch mit Preisnachlass möglich?

Hallo,

ich brauche dringend eure Hilfe, ich bedanke mich im Voraus.

Es geht um ein Bettgestell, welches ich beim Online-Händler erwarb und am 13 November durch die Spediton beliefert wurde. (30 Tage Wiederrufsrecht ist abgelaufen).

Am gestrigen abend, habe ich versucht das Bettgestell aufzubauen, jedoch muste ich leider feststellen, dass man die Dübeln nicht in 2 Holzstücke (Länge) reinpasst, weil bei einem Holzstück eine Bohrung Fehlerhaft ist bzw. das Loch nicht tief genug ist. Bei dem anderen Holzstück ist die Durchmesser des Holzloches zu klein, deswegen passt der Dübel garnicht rein. Zudem hat das besagte Bettgestell nicht die gleiche Farbe wie im Onlineshop abgebildet ist. Desweiteren hat das Bettgestell an einem Holzstück 2 kleine Rissartige offene spalten.

Die folgenden Mängeln habe ich beim Kundencenter via E-Mail erläutert und Fotos und Video aufnahmen gemacht.

Daraufhin bekam ich eine Antwort: Entweder die Mängelnden Holzstücke Umtauschen ODER ich versuche es selber zu reparieren, dafür bekäme ich ein Preisnachlass.

Ich bin mit dem Lösungsvorschlag von denen nicht zufriedengestellt, ich will von euch wissen, ob ich alles Komplett austauschen kann, mit einer helleren Farbe+Entschädigungspreisnachlass wegen den Umständen(Boden schlafen)(Stress), da alles wieder Zeit in Anspruch nehmen wird. ODER Komplett zurückschicken lassen und Kaufbetrag zurück erhalten.

Wie kann ich das als E-Mail bei denen formulieren? Bitte Pn oder hier schreiben

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Geld, Recht, Kaufrecht, Rechte, Bett, Umtausch, umtauschrecht
eBay-Kleinanzeigen Käufer meint, Ware wäre defekt?

Hallo,

ich habe vor kurzem Boxen auf eBay Kleinanzeigen verkauft, die in einwandfreiem Zustand waren.

Nun meldet der Käufer, dass angeblich Dellen in den Boxen gewesen wären und die Boxen "brummen", was definitiv nicht der Fall gewesen ist, weil ich die Boxen bis zum Versand noch selbst in Benutzung hatte und somit weiß, dass dort nichts war.

Ich habe dem Käufer nun des Öfteren gesagt, dass das beim Versand passiert sein muss und er sich an DHL wenden soll.

Das will er aber vehement nicht tun, weil es ja "altersbedingte Schäden" seien und die Boxen somit nicht einwandfrei (wie es in der Anzeige drin stand) waren.

Vor dem Versand habe ich ihm zusätzlich nochmal Bilder der Boxen von allen Seiten geschickt (hat er angefordert), wo er die Möglichkeit hatte, nochmal vom Kaufvertrag zurückzutreten, jedoch meinte er, dass alles in Ordnung sei und ich sie verschicken soll. (jetzt im Anschluss markiert er mir auf meinen eigenen Bildern angebliche Stellen, wo Dellen zu sehen sein sollen)

Er will den Fall jetzt an Paypal senden, obwohl er mit Paypal Friends gezahlt hat.

Was kann ich nun tun? Mehr als darauf hinweisen, dass die Boxen einwandfrei waren und er sich gefälligst an DHL wenden soll, kann man ja nicht.

Mir kommt's so vor, als würde er - mal die Nationalität des Käufers außen vor gelassen -, zu irgend einer Verbrecherbande gehören, die so Leute auf eBay Kleinanzeigen abzocken.

Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Kleinanzeigen, Anzeige, Klage, PayPal
Neue Wohnung, (zu) hohe Ablöse für Möbel gezahlt. Möglichkeit zur Rückforderung?

Hallo Leute,

ich habe im September eine für mich perfekte Wohnung gefunden, mit dem Haken, dass die Vormieterin den Großteil ihrer Möbel + Küche für 2500 Euro abgelöst haben möchte. Da ich so verzweifelt war und die Wohnung die beste Option für mich war, habe ich der Ablöse zugestimmt, mit dem Hintergedanken, dass ich ihre Möbel, welche ich nicht benötige, ja anderweitig verkaufen könne.

Als ich dann eingezogen bin und die Möbel das erste Mal leer und in vollem Umfang sehen konnte, war klar, dass der eh schon hohe Preis für die Sachen, unglaublich überzogen ist. Fast alle Sachen weisen sehr starke Abnutzungserscheinungen und Maken auf, welche vorher nicht ersichtlich waren bzw. versteckt lagen.

Jetzt habe ich mich im Internet zu dem Thema etwas schlau gemacht, da man wohl das Geld bzw. die Differenz zurückverlangen kann, wenn die Ablöse über dem Gebrauchswert der Möbel liegt.

Jetzt Frage ich mich nur, ob sich das für mich Preislich denn überhaut lohnt, da ich vermute, dass die "Schlichtungsstellen" über die man das anfechtet nicht umsonst arbeiten. Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Zweitens kommt noch hinzu, dass ich nicht mal mehr alle abgelösten Möbel besitze (Fotos und Videos + "Zeugen" jedoch vorhanden) da z.b das Sofa so versifft und zerkratzt von den Katzen war, dass wir das beim Einzug direkt entsorgt hatten. Desweiteren habe ich 1-2 Möbelstücke inzwischen schon verkaufen können, hier liegt mir jedoch auch der sämtliche Schriftverkehr vor bzw. ich könnte beweisen wie viel ich dafür noch bekommen habe.

Wohnung, Möbel, Recht, Mietrecht, Kaufrecht, Ablöse, Ablösesumme, anfechten
Betrug beim Gartenkauf?

Wir hatten einen interessanten freien Garten von einem Pächter im Internet gefunden und konnten uns diesen bei einer Besichtigung ansehen.

Uns wurde zudem plausibel erklärt, dass der momentane Pächter dem Vereinsvorstand schon Bescheid gegeben hatte, dass jemand neues gesucht wird.

Auch das die Schlüsselübergabe erfolgt, sodass der neue Pächter schon etwas machen könne.

Es gab mehrere Interessenten. Dadurch steigerte sich der Wert um fast das doppelte. Wir konnten uns letztendlich einigen, haben den Garten bekommen und das Geld dem Pächter übergeben (natürlich mit beidseitig unterzeichnetem Schriftstück). Der alte Pächter wollte nun den Vorstand unverzüglich über seine Entscheidung informieren.

Weil der Garten ziemlich wüst aussah, haben wir an den darauffolgenden zwei Tagen zu dritt schon einmal angefangen aufzuräumen und Unkraut zu beseitigen. Insgesamt waren es 10 Stunden.

Am dritten Tag bekamen wir dann am Abend einen Anruf, dass der Kauf ungültig wäre, weil ein anderer Pächter auf der Warteliste stünde und das dreifache bezahlen würde.

Wir waren natürlich sehr enttäuscht und wollten dann umgehend das Geld zurück. Wir haben uns mehrere Termine zur Geldrückgabe ausgemacht aber diese wurden immer wieder kurzfristig abgesagt. Einmal sind wir sogar schon hingefahren und es war keiner anzutreffen trotz Absprache.

Wie verhalten wir uns jetzt richtig? Können wir die geleisteten Arbeitsstunden irgendwie in Rechnung stellen?

Beste Grüße und danke im Voraus

Betrug, Recht, Kaufrecht
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen(Facebook)?

Hallo,

Sicherlich gab es diese Frage schon etliche Male da sie sich jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterscheiden frage ich auch mal nach.

Um das mal zu Schildern,ich habe mich auf einer Kauf Tausch Seite auf Facebook umgesehen und etwas gestöbert nun habe ich dort dann und gesehen der einen Erschwinglichen Wäschetrockner angeboten hat.Ich habe diesen Mann auch angeschrieben und ihn mein Interesse bekundet uns gefragt ob er denn noch da ist.Der ist noch erhältlich gewesen,weshalb ich dann mit diesem verhandelt habe und wir uns nach hin und her auf 120€ geeinigt haben.

Ich habe diesem geschrieben das ich mich mit genaueren Details zur Abholung dann melde worauf dieser fragte ob ich nicht schon am Selbigen Tag vorbeikommen könnte da noch weitere Interessenten bestünden.

Ich verneinte und sagte diesem das imam Donnerstag dieser Woche die Abholung stattfinden würde.

Er wahr damit einverstanden und sagte er würde sich dann Donnerstag mit der Adresse zurückmelden.

Nun ein Tag Später ,ich hab die Abholung geregelt einen Bekannten gefragt der für ein geringes Entgelt mit mir den Abholen wollte,meldet sich der zurück und sagte er hätte den Trockner an jmd für 150 € verkauft der diesen bereits abgeholt hätte.

Nun erfreut bin ich nicht und mich würde interessieren ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Da dieser ja sich ja mit meinem Angebot einverstanden gegeben hat,und dem ganzen zugestimmt hat.

Internet, Facebook, Recht, Internetrecht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Kauf, Verkauf
Arglistig verschwiegener Mangel Küchenkauf?

Mein Freund und ich wohnen seid Anfang Januar in einer Wohnung vom Bauverein. Die Vormieter haben die Wohnung ins Internet gestellt mit der Voraussetzung, dass man die Küche für 2000€ übernimmt. Die Küche soll 3 Jahre alt sein und ebenfalls vom Vormieter übernommen worden sein. Als die Küche von unseren Vormietern übernommen wurde war sie 3 Monate alt. Wir haben ein Besichtigungs Termin gemacht und konnten uns die Wohnung, sowie die Küche anschauen. Die Vormieter haben sich für uns als Nachmieter entschieden und uns beim Bauverein als Nachmieter angegeben. Wir haben unterschrieben das wir die Küche für 2000€ in Bar kaufen werden und das diese leichte gebrauchsspuren aufweist. Von außen erschien die Küche sehr modern und noch gut erhalten doch als wir die Küche sauber gemacht haben ist und aufgefallen das die Spülmaschine sehr durchgerostet ist und dies mit Sicherheit keine leichte gebrauchsspuren sind. Die Spülmaschine meiner Eltern ist bereits 12 Jahre alt und sieht nicht annährnd so aus. Die Spülmaschine weißt noch weitere Mängel auf. Das Besteck wird nicht vernünftig sauber die Klappe, wo ein Pad rein kommt geht nicht mehr vernünftig zu und der unter Wagen rollt nicht vernünftig in die Spülmaschine. Der Wasserhahn ist ebenfalls kaputt. Wir können unser Besteck nicht in der Spüle sauber machen und die Spülmaschine reinigt es auch nicht vernünftig. In erster Linie geht es uns hier aber um die Spülmaschine da die Vormieter uns nicht gesagt haben das diese schlecht funktioniert oder gar so verrostet ist (in dem Gitter befinden sich richtige Löcher). Kurz nachdem wir gesehen haben wie verrostet die Spülmaschine ist kam der Vormieter um das Geld für die Küche abzuholen. Ich habe ihn gefragt ob es noch Garantie auf die Küche gibt aber er verneinte dies, da er die Küche selber nur vom Vormieter für 3000€ übernommen hat. Er hat mich gefragt wieso ich nach der Garantie fragen würde und meine Mutter und ich zeigten ihm die Spülmaschine. Worauf er dreister Weise antortete "Das sind nur leichte gerbauchsspuren". Das haben wir natürlich verneint. Trotz alledem habe ich ihm die 2000€ in Bar gegeben, da ich befürchtete das etwas auf uns zurück kommen könnte, wenn wir dies nicht tun. Sowie ich das sehe ist das ein arglistig verschwiegener Mangel, da im Vertrag nur von leichten Gebrauchsspuren die Rede ist und auch keine persönliche Absprache darüber statt fand. Wir haben in jeden Fall genügend Zeugen die das bestätigen können, da wir bei jedem Termin zu zweit oder mehr waren. Beim Besichtigungs Termin waren wir sogar zu viert. Ich würde gerne ein Teil des Geldes zurück erhalten um eine neue Spülmaschine kaufen zu können oder die kompletten 2000€ zurück bekommen, um uns davon eine neue Küche kaufen zu können. Ich würde gerne wissen was wir jetzt tun können ohne gleich vor Gericht zu gehen und Geld für ein Anwalt oder der gleichen auszugeben. Was müssen wir den Vormietern zukommen lassen als Bescheid und wem müssen wir sonst davon wissen lassen?

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Rückgaberecht beim Privatverkauf bei Ebay Kleinanzeigen?

Hallo, ich habe mein altes gebrauchtes Handy verkauft. In der Anzeige stand das es auf Display und Rückseite keine Gebrauchsspuren aufweist und lediglich der Rahmen wenige Gebrauchsspuren aufweist. Nun, Handy verkauft. 2 Tage später schrieb der Käufer das er damit nicht zufrieden ist. Das Handy muss wohl mal so heftig gefallen sein und die Gebrauchsspuren sind zu doll. Das waren seine Worte. Er meinte das dadurch das Telefon nicht mehr wasserdicht sei. Das wolle er auch prüfen lassen und mir in Rechnung stellen, sollte ich es nicht zurück nehmen. Er will von der Mängelhaftung Gebrauch machen. Ich habe ihm angeboten einen kleinen Teil des Geldes zurück zu überweisen, Da es sich hierbei nur um einen optischen Mangel handelt. Und er ist bei weitem nicht so heftig wie er sagt. Es ist eine kleine kerbe im sowie kleine wenige Kratzer im Rahmen. Ich habe ja nun mal keine neuware verkauft. Ich habe Garantie und Gewährleistung, wegen privatverkauf ausgeschlossen. Allerdings meint er das er rechtliche Schritte einleiten will, wenn ich es nicht zurück nehme. Hatte dies dann zugesagt, weil ich wirklich keinen nerv dazu habe groß weiter zu diskutieren. Nun warte ich seit einer Woche auf das Telefon. Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt bis Ende der Woche. Habe ihm natürlich noch nichts zurück überwiesen, bevor ich das Telefon in Augenschein genommen habe. Wie sieht es rechtlich aus? Zählt das was in der Anzeige steht? Wie werden nebenabreden gewertet? Mein Freund hatte ihm privat geschrieben das es sich um keine störenden und winzige gebrauchsspuren handelt. Aber gebrauchsspuren sind dich gebrauchsspuren oder? Der Käufer übertreibt meines Erachtens nach..

Handy, Smartphone, Recht, Kaufrecht, eBay, Gesetz, Kleinanzeigen, Sachmängelhaftung
Nur eine Gutschrift bei nicht funktionieren eines Gerätes rechtens?

Hallo community,

Undzwar habe ich eine Frage zu der ich im Internet keine genaue Antwort finden konnte aber vielleicht weiß jemand da mehr Bescheid

Folgende Situation: ich habe mir eine PlayStation 4 bei Mediamarkt geholt in einem Angebot für 196€ leider hatte dieses Gerät einen Defekt und man konnte keine Spiele drauf spielen ohne dass die Konsole einfach ausging. Aus diesem Grund bin ich zum Mediamarkt und wollte ein Austausch gerät oder eine Reparatur haben da ich die PlayStation an sich gut finde und ich die wenigen Minuten die ich spielen konnte auch genossen habe, allerdings wollten die Abteilungsleiterin mir nur eine Gutschrift über diesen Betrag geben mit dem ich mir was anderes hätte aussuchen oder halt das Geld zurück bekommen könnte, allerdings wollten sie es weder reparieren noch gehen eine der anderen Geräte austauschen die im Laden verfügbar waren (jetzt kostet sie 299€).

Nach langer Diskussion mit dem Filialleiter wurde mir ein Austausch gerät gegeben allerdings hat dieser behauptet dass dies eine Ausnahme sei und sie dass nur aus Kulanz machen.

Nun ist meine Frage ist das rechtens? Habe ich als Käufer nicht einen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch? Ich habe mit dem psn Support telefoniert und die haben mir gesagt sollte das Problem weiter auftreten könne ich das Gerät einfach umtauschen

Danke schon mal im Voraus für antworten

Mit freundlichen Grüßen Jimi

Kaufrecht, Sony, Gewährleistung, Media Markt
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

Garten, Rechtsanwalt, Verein, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kaufrecht, Mietvertrag, Abzocker, Diskriminierung, Kleingarten, Kleingartenverein, pachtvertrag
Auto unwissentlich als unfallfrei verkauft- nach 2 Jahren will Käufer Geld für Reparatur. Muss ich nach 2 1/2 Jahren bezahlen ?

Hallo Leute, ich bräuchte euren Rat.

 Wir haben ein Auto von einem Händler mit der AUSSAGE "unfallfrei" gekaut. Ich fuhr den Wagen ca. 1 1/2 Jahre ohne Probleme oder gar Unfälle.

 Wir verkauften das Auto wegen Neuanschaffung. Da es ja laut Händlers AUSSAGE unfallfrei war - verkauften wir den auch so weiter. Nach zweieinhalb JAHREN, meldet sich nun der damalige Käufer und sagt dass das Auto einen Unfall hatte, die ganze rechte Seite rostet weil es wohl nicht fachgerecht repariert worden ist. 

Ich war mir keiner Schuld bewusst und kramte den Kaufvertrag des Händlers raus wo wir den Wagen damals kauften. Als ich dann jedoch gelesen habe dass dort "rechte Seite instandgesetzt und neu lackiert" stand, viel mir der Vertrag aus der Hand.. 

Wir können uns das nur so erklären dass der Händler in einer Sekunde als wir nicht hinsahen diesen Text hinzugefügt hat.... So oder so glaubt mir dass doch sowieso kein Gericht der Welt und somit stehe ich ja jetzt da wie "arglistige Täuschung " (zumindest auf dem Papier) :( 

Der private Käufer möchte nun nach ZWEIEINHALB Jahren den Wagen fachgerecht reparieren lassen und verlangt dass wir die Kosten dafür übernehmen.... Nun meine Frage : MUSS ich wirklich seine KOMPLETTE Reparatur bezahlen???? 

Vielen Dank für eure Antworten.

Auto, Recht, Kaufrecht, Kauf, Beweislast
Kaufvertrag Katze

Ich habe am 12.01.2015 eine BKH Katze mit Kaufvertrag erworben. Leider verträgt Sie sich nicht mit der bereits vorhandenen Katze. Zudem haben wir gestern in der Wohnung Schimmel festgestellt weswegen wir nun eine neue Wohnung suchen.Was mit 1 Hund und 2 Katzen auf die schnelle nicht leicht ist.Nun habe ich ein paar Fragen zum Kaufvertrag. Die Katze wurde mir zum Vollen Preis von 250 Euro verkauft es steht nirgends das es ein Liebhabertier oder Liebhaberpreis ist.Jedoch enthält der Vertrag einige Punkte die meiner Meinung nicht rechtens sind.Diese Punkte sind : 1. Die Zucht mit der Katze ist verboten. 2.Die Katze darf nur kastriert/sterilisiert an 3 weiter gegeben werden. 3.Die Katze muss bis zum 12.01.2016 kastriert/sterilisiert sein und dem Verkäufer darüber eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.Sollte der Käufer das nicht tun oder mit der Katze gezüchtet werden müssen 350euro nach bezahlt werden. Und das das Tier halt art gerecht gehalten werden muss und nicht für Tierversuche verwendet werden darf und das wenn man gegen einzelne Punkte verstößt 1000euro  Strafe zahlen muss. Wie gesagt die Katze wurde von mir bei Abholung komplett bar bezahlt und ist somit mein alleiniges Eigentum der Verkäufer hat keinerlei Rechte mehr am Tier und den Stammbaum mit Zuchtbucheintragung und Impfpass habe ich selber auch hier. Ist der Vertrag nun für mich bindend oder rechtswidrig?  Ich frage daher weil durch den unvorhersehbaren Umzug nun Eile geboten ist und ich das Tier inseriert habe sich aber hauptsächlich nur Hobbyzüchter auf das Tier melden.Bitte dringend um Hilfe. Mfg

 

Kaufrecht, Tierrechte
Kann man Eheringe umtauschen?

Mein Frage wurde hier schon gestellt, allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang. Deswegen stelle ich die Frage noch mal neu.

Situation: Ich plane in Kürze zu heiraten. Meine zukünftige Frau kommt aus einem anderen Kulturkreis und wir planen in Ihrem Heimatland zu heiraten. leider hat meine Braut wegen der Visumsfrage hat keine Möglichkeit vor der Hochzeit DEutschland zu besuchen. Zur Hochzeit möchte ich die Eheringe aus Deutschland mitbringen. In Ihrem Heimatland möchte ich die Ringe nicht kaufen (Angst vor Fälschungen etc.).

Mir fällt es beim Thema Schmuck aber noch sehr schwer, den Geschmack meiner Braut einzuschätzen. Von daher habe ich etwas Angst, daß ihr die Ringe nicht gefallen. Normalerweise sucht man sich die Ringe vorab gemeinsam aus, das geht in diesem Fall aber nun einmal nicht. Deswegen hatte ich die Idee, die Ringe hier in Deutschland zu kaufen. Zwar schöne und durchaus hochwertige Ringe, aber KEINE Sonderanfertigungen und auch noch OHNE Gravur. Ich würde dann die Ringe mitnehmen und Ihr zeigen. Für den - etwas unangenehmen - Fall, daß Ihr die Ringe nicht gefallen, würde ich anschließend zum Juwelier gehen und die Ringe umtauschen, mir als andere aussuchen.

Kann mir da jemand einen Tipp geben? Vielleicht jemand, der sich in einer ähnlichen Situation befindet/befand. Oder jemand, der bei einem Juwelier arbeitet und einen solchen Fall schonmal hatte?

Wie gesagt, daß das bei Sonderanfertigungen nicht geht ist klar. Auch dürfen die Ringe nicht graviert sein. Und natürlich auch nicht getragen. Aber ansonsten? Geht das? Kann man die Ringe umtauschen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Schmuck, Kaufrecht, Juwelier, Umtausch, Ehering
Habe ich ein Recht auf die Kleidung der Schaufensterpuppen?

Also ich weiß, dass für die Schaufenster der meisten Läden extra Dekorateure kommen und man dann meistens nur die Ware reservieren kann, bis umdekoriert wird, dass klingt zumindest plausibel. Es gibt jedoch auch in vielen Geschäften innerhalb des Ladens noch vereinzelt Puppen. Ich war schon mal bei Zara in der Situation, dass ich unbedingt eine Bluse haben musste, die in meiner Größe nur noch auf der Puppe im Laden erhältlich war, also fragte ich eine Verkäuferin nach der Bluse und diese zögerte nicht, zog der Puppe die Bluse aus und eine neue wieder an. Als ich mich dann noch mit ihr unterhielt erklärte sie mir dass mit den Dekorateuren. Und dass viele Läden einfach sagen nein können wir leider nicht machen, sie können das nur reservieren obwohl sie nur keine Lust haben ein neues Kleidungsstück aufzubügeln und auf der Puppe abzustecken bzw. zu befestigen, besonders wenn es kurz vor Ladenschluss ist oder zB. an einem Samstag zu viel zu tun ist. Als ich heute nach langer Zeit bei H&M erneut in der Situation war, dass nur noch eine Puppe im Laden den Blazer in meiner Größe trug, bat ich die Verkäuferin mir den doch bitte abzunehmen, ich hätte ihn direkt gekauft, aber wurde mit einem nein das kann ich nicht machen abgespeist. Nun ärgere ich mich weil ich auch in keiner anderen Filialie mehr den Blazer finden konnte und ihn ja eigentlich hätte haben können.

Was macht man dann? Muss man dann nach dem Filialleiter verlangen? Ist es nicht mein Recht die Ware zu kaufen? Oder stimmt es doch dass die Verkäufer mir die verkäufliche Ware leider,leider nicht verkaufen können? 😄

Kleidung, Recht, Kaufrecht, HM, schaufensterpuppe

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