Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 90%
Ja 10%

10 Antworten

Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Wenn da der Termin als Ausschlusstermin vereinbart wurde, ja, dann kann man vom Vertrag zurücktreten.

Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit der Überführung. D.h. das Autohaus beauftragt einen Fahrer dir das Fahrzeug zu bringen. Die frage ist, wer die Kosten dafür tragen muss, ich bin der Meinung, durch die Nichteinhaltung des Termins gehen die Kosten der Überführung zu Lasten des Autohauses.

1. Was hat der Sohn damit zu tun ?

2. Wer sagt, dass man bei der Zulassungsstelle Stundenlang warten muss ? Mach einen Termin und der ganze Vorgang dauert keine 15 Minuten...

3. Es soll auch die Möglichkeit geben sich einen Tag freizunehmen oder den Wagen am Wochenende abzuholen.


Stuart333 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 13:29

1.Man muss den Sohn das Wissen abfragen und ihn zum Lernen auffordern, damit er das Abitur mit einer guten Note besteht.

2.In Stuttgart dauert das so lang.

3.Auch an Wochenenden wird gelernt; jede Arbeit, jeder Test zählt fürs Abitur, und davon gibt es gerade im Herbst haufenweise. Beruflich kann man sich einen Tag frei nehmen, aber das ändert nichts daran, dass man mit dem Sohn lernen muss.

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Normal wird der Liefertermin nie als Fixtermin vereinbart. Normal heißt es die Lieferung erfolgt in Zeitraum von-bis. Dazu kommt das es nicht wirklich das Problem des Händlers ist wenn du das Auto nicht abholen kannst.

Versuch evtl mit dem Händler zu klären das du das Auto später holst aber aufgrund dessen dass er vergessen hat die Papiere zu schicken keine Lagergebühr anfällt.

Nein

Also kurz für mein Verständnis:

Du kannst das Fahrzeug nicht abholen, weil dein Sohn in der Oberstufe nicht in der Lage ist auch nur einen einzigen Tag ohne deine Hilfe zu lernen? Wohlgemerkt auf eine Prüfung die in +/- 6 Monaten stattfinden wird? Herzlichen Glückwunsch, der wird sein anschliessendes Studium aber rocken :-)

Zur eigentlichen Frage: Ich bin nicht vom Fach, würde aber annehmen dass du bevor du zurück treten kannst, den Händler bei Nichteinhalten des vereinbarten Abholtermins zunächst einmal in Verzug setzen musst. Es bringt dir dann nur nichts, wenn du das Fahrzeug eine Woche später holen könntest, aber der Sohnemann nicht allein gelassen werden kann.

Eventuell könntest du mit dem Händler eine Lieferung vereinbaren. Wenn er sehr kulant ist und einsieht dass es sein Verschulden war, beteiligt er sich vielleicht sogar an den Kosten.

Im Zweifelsfall würde ich mal mit einem Anwalt sprechen.

Nein

Der ursprüngliche Abholtermin ist nicht als Fixkauftermin vereinbart. Als Fixkauftermin wäre ein Rücktrittsrecht völlig klar.

Auch wäre ein Rücktritt klar, wenn es sich um eine Bestellung von z.B. Weihnachtsmännern handelt, die erst ab Januar geliefert werden können.

Die Umstände und die Besonderheiten der Ware sind entscheidend, um ein Rücktrittsrecht zu rechtfertigen.

So aber ist der Verkäufer lediglich in Verzug zu setzen. Einen Verzugsschaden hat er allerdings zu tragen und nicht der Kunde. ==> meine Meinung.

Ggf. kommst Du nicht herum einen Anwalt einzuschalten, wenn das Autohaus sich weigert, den Verzugsschaden zu übernehmen.