hundekaufrecht,angeblich kranken hund verkauft,betrug?
hallo,ich habe eine frage,
nehmen wir an Person x verkauft aus pers. gründen einen fast 5 jährigen chihuahua über eine Annonce im Internet einen Hund an Person y.
Person y kauft diesen Hund,handelt aber den Kaufpreis um 100 euro herunter,weil er nicht so viel Geld für einen Hund ausgeben wollte. es wird kein Kaufvertrag/schutzvertrag abgeschlossen.
nach 4 tagen ruft Person y die Person x an,und teilt mit dass der Hund Zahnstein hat,angeblich nichts fressen kann(was allerdings nicht stimmt der Hund hat bis zuletzt gefressen) er müsste in die Tierklinik Zahnstein entfernen lassen,das würde 200 euro kosten,person x soll die kosten tragen.ausserdem wird Person x noch betrug und Mutwilligkeit unterstellt.
Person x bietet sofort an den Hund zurückzunehmen,und den Kaufpreis komplett zu erstatten. Person y möchte das nicht,weil er den Hund ins herz geschlossen hat.
was kann Person x jetzt im schlimmsten falle passieren? es wurde mit Polizei,und Zivilklage gedroht.....
9 Antworten
Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. So nennt man das nämlich im juristischen Sinne, wenn man darüber übereinkommt, Sache (Hund) gegen Geld zu tauschen. Demnach bestehen sowohl für Käufer als auch Verkäufer bestimmte Rechte, wenn die Sache mangelhaft war.
Wenn der Hund Zahnstein hat, sodass er nichts fressen kann und ein Tierarzt das bestätigen kann, dann hat der Hund einen Mangel. Person X hat also eine mangelhafte Ware geliefert. Demnach müsste er entweder reparieren oder austauschen - einen Hund kann man nicht austauschen/ersetzen, demnach könnte er nur reparieren - das bedeutet, dass er die Zahnarztkosten zahlen muss.
Wenn der Hund keinen Zahnstein hat (und das auch kein Tierarzt so attestiert) - zumindest nicht so weit, dass er nicht mehr essen könnte - dann liegt kein Mangel vor und Y bekommt nichts.
Mit Betrug hat das nichts zu tun, hier infrage kommt Täuschung nach dem BGB und eine daraus resultierende Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Demnach wird das Geschäft rückabgewickelt. Person X bekommt den Hund zurück, Person Y erhält sein Geld zurück.
Person X kann im schlimmsten Falle passieren, dass ein Zahnarzt attestiert, dass der Hund aufgrund des Zahnsteins nicht fressen kann, sodass er die Zahnarztkosten zu zahlen hat. Weigert er sich, das zu tun, müsste Y eine Frist dafür stellen und danach vom Kaufvertrag zurücktreten. Da er das nicht will, wird er wohl auf den Kosten sitzenbleiben, wenn er nicht eine Möglichkeit findet, die Zahnarztkosten anders einzuklagen (gibt es wahrscheinlich, aber frag mich nicht, hab kein BGB da).
Meine Vermutung ist, dass der Chihuahua aus Trauer und Heimweh wohl Depressionen hat und sich im neuen Zuhause nicht wohl fühlt, daher frisst er nicht. Demnach könnte ein Tierarzt wohl nur feststellen, dass der Chihuahua Zahnstein hat, aber nicht unbedingt, dass er deswegen nichts frisst.
Ich weiß nicht, wie das so üblich ist, aber beide meine Dackel haben Zahnstein, eine sogar ziemlich viel und die sind 7 Jahre alt. Daher nehme ich an, dass der Zahnstein wie beim Menschen auch auf ganz natürliche Weise entsteht und je nach Futter bei manchen Hunden stärker ausgeprägt ist als bei anderen.
Daher glaube ich persönlich, dass man als Käufer eines günstigen Hundes im Internet nicht davon auszugehen hat, dass der Hund mit blitzeblanken Zähnen ankommt.
Solange Y also nicht speziell nach dem Zahnstein gefragt und X auch von sich aus keine falschen Angaben dazu gemacht hat, sehe ich hier keinen Mangel vorliegen.
Sollte ein Tierarzt dem Y jedoch recht geben, kannst du ja von dir aus einen Tierarzt einschalten und das untersuchen lassen.
nein er hat nicht speziell nach Zahnstein gefragt,er hatte den Hund ja auch auf dem arm. laut y hat er eine Tierklinik,die ihm recht giebt,ich sehe das ganze Problem momentan darin,dass der Käufer 100 km weit weg wohnt,und den Hund bestimmt nicht zu einer Untersuchung herausgeben möchte.
Verlang eine schriftliche Bestätigung der Klinik, dass die Zahnstein-OP nötig ist und geh damit zu deinem Tierarzt.
Entweder es kommt nichts oder dein Tierarzt kann eine Gegenmeinung vorlegen.
Person Y teilt dem Verkäufer mit, dass der Hund mit Krankheiten verkauft wurde, aber will aber auch nicht auf das Angebot der Rückgabe annehmen.
Ja wass will die die Person Y nun erreichen?
Der Kauf ist abgeschlossen.
Person y will dass die tieraqrtztkosten übernommen werden. weil er sich das nicht leisten kann/will. Person x nimmt aber lieber den Hund dann komplett zurück.
Ihre geplante Hundevermehrung kostet aber auch ganz schön viel Geld! Besonders wenn es Komplikationen gibt! Sind dann der Käuferin die Kosten egal oder ist dann der Hund egal?
Auch für Verkäufe unter Privatpersonen und bei Verkäufen von gebrauchten Sachen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht - Tiere gelten im Kaufrecht als Sache/Gegenstand -
ausser sie wurde schriftlich im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Der Mangel wurde sehr schnell (innerhalb der 6Monats Frist) erkannt und dem Verkäufer mitgeteilt, dieser muss nun beweisen, das KEIN Mangel bei Übergabe vorgelegen hat (Beweislastumkehr) bzw nachbessern oder wandeln.
Warum verkaufst Du auch einen Mangel behafteten Hund ? Der einzig richtige Weg wäre gewesen, den Hund vor einem Verkauf! tierärztlich untersuchen und behandeln zu lassen und ihn danach mit einem Attest vom Tierarzt zu verkaufen. Das läuft beim Tierarzt unter Ankaufs- bzw Verkaufsuntersuchung
....aber es hätte halt Geld gekostet, gell.... ^^
es gab keinen schriftlichen Kaufvertrag. der Zahnstein war nicht sehr extrem. mann muss wissen dass ein Chihuahua der fast 5 ist,nunmal Zahnstein haben kann.
- handelt es sich dabei um einen Hund der unter 2 Kilo wiegt,ein sogenannter minichihuahua. dabei stellt die Vollnarkose ein imenses Risiko dar.
Hätte es man einen schriftlichen Kaufvertrag gegeben! Dann hättest Du jetzt einige Probleme nicht........
Denn auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend.
Das mit dem Zahnstein ist Deine Ansicht, die Tierärztliche Meinung wird aber die fachlich adäquatere sein.
Um Zahnstein zu entfernen genügt eine leichte Ultra-Kurz-Narkose, tägliche Routine in vielen Tierarztpraxen.
hier hast Du es noch mal schwarz auf weiß mit den dazugehörigen §§:
http://www.hilfreich.de/ein-muendlicher-kaufvertrag-das-gilt-es-dabei-zu-beachten_12376
gar nix -person x hat dem kaeufer die ruecknahme des hundes gegen kaufpreis angeboten - mehr kann er nicht machen.
wenn y den hund behalten will -muss er den zahnstein entfernen lassen zu seinen lasten...
wer aus geiz ist geil gruenden sich "billige" hunde im interent kauft - sollte sich an die eigene nase greifen.
lass diesen msnchen drohen. zahnstein ist weiss gott kein "versteckter mangel" , den sieht man ,wenn man will.
der Verkäufer sollte aber auch ehrlich sein....... warum wurde der Hund nicht vor Übergabe tiermedizinsich untersucht und der Zahnstein entfernt??? weil der Verkäufer in seinen abgenutzten unbrauchbar gewordenen Hund kein Geld mehr investieren wollte???
Nichts! Da der Verkäufer eine Stornierung des Vertrages angeboten hat, hat er alkes gemacht was er muss. An deiner stelle würde ich das aber schriftlich festhalten das der Käufer das nicht wollte! Davon ab, wäre ja Zahnstein durchaus möglich, du Kontrollierst ja nicht täglich das Maul. Allerdings finde ich 200€ dafür recht viel. Frag mal deinen TA ob das realistisch ist. Wenn du meinst das der Hund es dort gut hat und du willst das er da bleibt, dann biete vielleicht an das ihr zusammen zum TA geht damit du das incl der kosten bestätigt bekommst. Dann kannst du ja entscheiden...
das wurde nur am Telefon abgeklärt,dass der Hund zurückgenommen werden könnte. mein gefühl sagt mir hier,dass der Käufer einfach weiterhin den Kaufpreis damit drosseln möchte. ausserdem ist Zahnstein nicht sehr unüblich für einen Hund mittleren alters.
Schon richtig. Ich denke die wichtigste frage ist erstmal ob du willstvdascer da bleibt, oder lieber nicht. Wenn der Käufer den Hund liebevoll behandelt und "nur" das Geld ein Problem ist, dann könnte man auch ja vielleicht einigen? Ich meine, wenn du ihn behalten hättest, waren die kosten ja auch entstanden. Ich würde mein Tier lieber ohne "Gewinn" vermitteln, wenn ich dafür jemanden hätte der es liebt. Und das kannst nur du entscheiden wie du den Käufer einschätzt und was die das wert ist.
Autsch! Das ist mies! Dann schreib ihm ne Email mit dem Rücknahme Angebot, vielleicht hast du Glück und er antwortet drauf oder ein Einschreiben...
An eurer Stelle würde ich mir überlegen, ob dies der richtige Käufer für den Hund ist! Wenn der sich jetzt schon so anstellt, dann kann einen der Hund leid tun! Ich würde den Hund bei so einen Käufer sofort wieder zurück nehmen!!!!
ich würde ihn gerne zurücknehmen,aber der Käufer möchte das nicht. er möchte mit der Hündin noch einen wurf Welpen haben kam herraus :( ich möchte jetzt wissen was mir rein rechtlich passieren kann,immerhin habe ich ja die Rücknahme angeboten wenn auch mündlich am Telefon. das eu kaufrecht sieht in solchem falle eine Ausbesserung oder Rücknahme vor,die wollte ich ja...
Melde ihn beim Zuchtverein/Tierschutz. Einfach so Welpen vermehren ist nicht.
er möchte mich ja dem Tierschutz melden,weil ich so einen "kranken Hund" verkauft habe. das dem Tierschutz zu melden bringt leider gar nix,der Tierschutz hat keine Staatsgewalt,und leider ist das vermehren von Hunden erlaubt...man müsste ja nachweisen dass es vorsätzlich wäre,und noch sind keine Welpen da.
So krank kann der Hund gar nicht sein, wenn die Käuferin ihn zum Hundevermehren einsetzen will! So einfach geht die Hundevermehrung auch nicht und es ist GsD nicht alles erlaubt, was man will! Der Hund hat wahrscheinlich nicht einmal Papiere und tierärztliche Untersuchungen, ob er sich überhaupt vermehren darf!!!
danke das war sehr sehr ausführlich. der Hund hat diesen Zahnstein schon immer gehabt(ich habe ihn selbst vor 2 jahren so erworben),und hat auch immer damit gefressen.theoretisch kann es gar nicht sein,dass er nun nicht fressen kann,nun ist er 4 tae dort,dann wäre er ja schon halb verhungert.