Hallo,
wir haben da mal ne rechtliche Frage.
Also, wir haben bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft und gleichzeitig unser altes Fahrzeug in Zahlung gegeben. Wurden natürlich auch ordentlich runtergehandelt. Soweit sogut. Ein Ankaufvertrag wurde unterschrieben indem folgender Satz vertreten ist. "Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht". Weiterhin steht im Vertrag: Zustand des Fahrzeuges - Normal
Der nette Verkäufer hat sich unser Fahrzeug nicht einmal angeschaut!
So eine Woche später haben wir dann unser neues Fahrzeug abgeholt und unseren alten dort abgegeben. Erst jetzt hat der Verkäufer das Fahrzeug kurz begutachtet, konnte aber keine Mängel feststellen!
2 Tage später, schreibt uns das Autohaus, dass sich das Fahrzeug komisch anhört und eventuell die Nockenwelle oä. Was weg hat. Wir sollen das Fahrzeug zurück nehmen oder es würden weitere Kosten auf uns zu kommen, da sie das Fahrzeug genauer untersuchen müßten, damit sie den angeblichen Fehler finden.
Das Fahrzeug ist von 2009 mit 80000km und Scheckheftgepflegt!
Jetzt wissen wir nicht wirklich was wir machen sollen?! Hat das Autohaus recht? Müssen wir das Fahrzeug zurücknehmen?
Danke euch!