Eigentumswohnung Verkauf/Kauf - Argliste Täuschung?
Hi,
Angenommen:
Käufer kauft Wohnung von Verkäufer.
Der Verkäufer hat im Vertrag bereits stehen gehabt das es mal Schimmel gab aber behoben wurde. Dies war lediglich an den außenwänden.
Die Wohnung wurde zum 01.12 verkauft und am 25.12 wurde Schimmel HINTER den Tapeten festgestellt (auf den Innenseiten), wo nie ein Schimmel bekannt war oder das dort jemals was war. Auch stand die Wohnung den ganzen Monat seit 01.12 leer und wurde nie geheizt, trotz kälteren Tagen.
Die Übergabe lief Problemlos. Alle Räume wurden sich Gemeinsam (jeweils 2 Personen pro Partei) angeschaut und unterschrieben übergeben. Es war also gar nicht sichtbar, das dort Schimmel ist (weil unter den Tapeten auf den Innenseiten, wo es sonst nie Probleme gab)
Ist das als Argliste Täuschung zu sehen?
Wer muss kosten tragen etc.?
Verkäufer wusste davon wie gesagt nichts. Der Käufer allerdings ja auch nicht, weil es bei der Übergabe sowie Besichtigung nicht sichtbar war.
7 Antworten
Wenn der Verkäufer davon nichts wusste, kann es auch keine arglistige Täuschung sein. Da die Sachmängelhaftung in solchen Kaufverträgen in der Regel ausgeschlossen wird, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden.
Wenn dies dem Verkäufer nicht bekannt war, ist es auch kein versteckter Mangel ( Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckte Mängel bekannt sind. Er übernimmt keine Gewährleistung und auch keine Garantie > so sinngemäß steht es in fast allen Kaufverträgen.
auch keine arglistige Täuschung.
Wenn Verkäufer dem Käufer eine Mängelbeseitigung an der Außenwand mitgeteilt hat, steht es dem Käufer frei vor Kauf einen Gutachter mit einer Feuchtemessung zu beauftragen oder einen eigenen Bausachverständigen mit einer Gesamtprüfung zu beauftragen.. Und evtl über die Höhe des Kaufpreises zu verhandeln.
Dem Verkäufer wäre dies vermutlich auch erst beim nächsten Tapezieren aufgefallen.
Falls der vorhandene Schimmel nicht sowieso nur dem Nichtheizen zuverdanken ist.
Schimmel ist meiner Ansicht nach kein Mangel den man Rügen kann.Immerhin wurde die Wohnung ab dem 1.12. nicht beheizt. Da hättest Du Dich darum bemühen müssen, den eine Wohnung darf nicht unter 17 Grad fallen. Es könnte auch sein, daß daher der Schimmel nun gekommen ist.
Naja, wie gesagt. Die Wohnung wurde übergeben. Alle haben sich alle Räume angeguckt und ja auch die Übergabe unterschrieben.
Hätte der Verkäufer von dem Schimmel unter den Tapeten gewusst, hätte der Käufer dies ja auch bei der Übergabe gesehen.
Und es war dem Verkäufer bekannt, das es Schimmel an den Außenwänden gab, das aber an den Innenwänden was ist, war keinem bekannt, bis Käufer nach fast einem Monat die Tapeten abgemacht hat und nicht geheizt hatte.
Dann solltest Du herausfinden woher der Schimmel kam. Das wird aber nicht so leicht werden.
Wir hatten bei uns in der Mietwohnung 2 x Schimmel unter den Tapeten. Wir hatten 2 x ein Wasserschaden. Das erste Mal ein Rohrbruch und das zweite Mal eine undichte Muffe an dem Rohr. Eine Analyse und die Suche nach der Ursache kann recht teuer werden . Jeder Wasserschaden, der recht weit fortgeschritten war hat uns 10.000€ gekostet und die Beseitigung gute 6 Wochen incl Trocknung. Zum Glück hat die Versicherung bezahlt und sich die Hausverwaltung dem Problem wahrgenommen.
Du könntest die Hausverwaltung einschalten und fragen ob es ein Schimmelbefall wegen einem Rohrbruch oder Zustand des Mauerweks schuld ist oder es am Mangel von Lüften und Heizen kommt. Aber vermutlich wird es die Hausverwaltung dem Mangel am Lüften und Heizen zuschieben wie zunächst bei uns. Und als der Schaden fortgeschritten ist und sich der Schimmel ausbreitete wurde die Ursache gründlich mit erheblicheren Kosten gesucht und gefunden. Die Ursache lag also nicht bei uns, bzw dem Mieter!!!
Naja wie gesagt. Es war bekannt das an der Außenseite des Hauses durch ein Vordach Wasser reinkam und das wurde vor einem Jahr neu gemacht.
Es war aber wohl nie etwas bekannt, das auf den Innenwänden auch was ist. Ob es wirklich aktueller Schimmel oder vllt von damals noch Schimmel ist, ist nicht bekannt.
Die Sache ist nur, ob es Arglistig/Täuschung vom Verkäufer an Käufer ist, wenn Schimmel an den Außenwänden bekannt war und im Vertrag steht oder ob es eben Arglist war, weil etwas unter den Tapeten ist, wovon beide nichts wussten.
Wie gesagt, eine Übergabe unterschreibt ein Käufer ja nicht, wenn dort Schimmel gewesen wäre
Wenn es in der neu bezogenen Wohnung Schimmel gibt, ist das auf jeden Fall ein versteckter Mangel, auch wenn vorher (vergeblich) versucht wurde, diesen zu übertünchen.
Inwiefern zu Übertünchen?
Die Wohnung war leer. Die Käufer wollten die Wohnung renovieren.
Es steht im Vertrag das Schimmel an den Außenwänden bekannt war und das wurde auch behoben. Da gibt es ja auch Rechnungen von entsprechenden Firmen.
Das aber an den Innenwänden nun auch was sein sollte war keinem bekannt und auch bei der Übergabe nicht ersichtlich.
Wie gesagt, es wurden alle Räume bei der Übergabe ja zusammen angeschaut.
Es kann ja theoretisch nicht mal Arglist gewesen sein, da Käufer es nicht wusste, und Verkäufer ja auch nicht. Ansonsten ist fraglich warum Käufer das ganze unterschrieben hat.
Die Wohnung wurde am 1 Dezember vekauft und direkt übergeben und dann 3 Wochen nicht beheitzt, richtig? Wann sind die Leute denn dann eingezogen oder sind sie gar nicht eingezogen?
Und wer nimmt den ausgerechnet heute an Weihnachten die Tapeten herunter?
Sehr merkwürdig
Die Leute sind dort nicht eingezogen, noch nicht.
Verkauft werden sollte die Wohnung zum 01.12. Da der Käufer aber das Geld nicht rechtzeitig aufgetrieben hat, wurde sie erst am 14.12 übergeben. Seit dem 01.12 aber kaum bzw ab dem 14. gar nicht mehr beheizt.
Zumindest war bis zum 14.12 in der Wohnung noch recht viel Wärme, und am 14.12 war die Übergabe, wo auch alle Parteien alle Räume angeschaut haben usw...
Warum man am 1. Feiertag die Tapeten abnimmt, frag mich nicht
Im Kaufvertrag steht "Im übrigen übernimmt der Käufer den Kaufgegenstand in dem Zustand, wie er vom Käufer besichtigt worden ist. Ansprüche wegen Sachmängeln werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Haftung des Verkäufers für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten."
Die Frage ist halt ob es arglist ist, wenn der Verkäufer das genau so wenig sehen konnte wie der Käufer.
Übrigens gibt es auch ein Schreiben von der Messung die sagte das die Innenwand 22,3°C hatte, als der Schimmel an den Außenwänden (bei 14°C hatte)