Ich habe am 12.01.2015 eine BKH Katze mit Kaufvertrag erworben. Leider verträgt Sie sich nicht mit der bereits vorhandenen Katze. Zudem haben wir gestern in der Wohnung Schimmel festgestellt weswegen wir nun eine neue Wohnung suchen.Was mit 1 Hund und 2 Katzen auf die schnelle nicht leicht ist.Nun habe ich ein paar Fragen zum Kaufvertrag. Die Katze wurde mir zum Vollen Preis von 250 Euro verkauft es steht nirgends das es ein Liebhabertier oder Liebhaberpreis ist.Jedoch enthält der Vertrag einige Punkte die meiner Meinung nicht rechtens sind.Diese Punkte sind : 1. Die Zucht mit der Katze ist verboten. 2.Die Katze darf nur kastriert/sterilisiert an 3 weiter gegeben werden. 3.Die Katze muss bis zum 12.01.2016 kastriert/sterilisiert sein und dem Verkäufer darüber eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.Sollte der Käufer das nicht tun oder mit der Katze gezüchtet werden müssen 350euro nach bezahlt werden. Und das das Tier halt art gerecht gehalten werden muss und nicht für Tierversuche verwendet werden darf und das wenn man gegen einzelne Punkte verstößt 1000euro  Strafe zahlen muss. Wie gesagt die Katze wurde von mir bei Abholung komplett bar bezahlt und ist somit mein alleiniges Eigentum der Verkäufer hat keinerlei Rechte mehr am Tier und den Stammbaum mit Zuchtbucheintragung und Impfpass habe ich selber auch hier. Ist der Vertrag nun für mich bindend oder rechtswidrig?  Ich frage daher weil durch den unvorhersehbaren Umzug nun Eile geboten ist und ich das Tier inseriert habe sich aber hauptsächlich nur Hobbyzüchter auf das Tier melden.Bitte dringend um Hilfe. Mfg