Hallo,

ich habe bei Kleiderkreisel Schuhe privat verkauft, welche neu und ungetragen sind. Ich habe der Käuferin auf Nachfrage gesagt, dass ich nicht weiss, ob es sich bei den Schuhen um echtes Leder handelt. Sie hat die Schuhe trotzdem gekauft. Nun beklagt sich sich über einen unangenehmen Gestank der Schuhe und will das Geld zurück. Wie ist da die rechtliche Grundlage? Sie ist der Überzeugung, ich hätte einen offensichtlichen Mangel verschwiegen.

Beste Grüße