Zu viel geliefert bekommen (Kaufrecht)
Hallo,
ich habe die Tage 30 Batterien über eBay gekauft. Nach 2 Tagen bekam ich einen Brief ohne Rechnung mit 120 Batterien. Und 1 Tag später nochmal einen Brief mit den eigentlich bestellten 30 Batterien. Muss ich den Verkäufer informieren oder darf ich die Ware behalten?
Gruß
4 Antworten
Hi Feuerwerker,
frag Dich doch bitte einfach, was hättest Du gemacht, wenn Du statt der 30 Batterien nur 10 erhalten hättest.
Na, eben! Gib dem Verkäufer bitte Bescheid, denn es gibt noch einen Punkt: Ganz sicher wartet ein anderer Käufer auf seine 120 Batterien. Die sollten nämlich sicher woanders hin.
Ich wundere mich eigentlich, dass derartige Fragen hier auftauchen. Wir sind alle nur Menschen und Menschen machen nun auch mal Fehler. Früher hätte der ANSTAND diese Frage unterbunden und die Menschen zum Telefonhörer oder zur Tastatur greifen lassen, um den Verkäufer über sein Versehen zu informieren. Heutzutage sucht man sich dann erst einmal den Paragraphen im Gesetzbuch, obn man nicht irgend einen Vorteil herausschlagen kann. Ich finde das ehrlich gesagt erbärmlich.
Das der Verkäufer Dir die Kosten für die Rücksendung, so fern er das überhaupt will, erstattet, erachte ich für selbstverständlich. Vielleicht freut er sich aber auch über einen ehrlichen Kunden (er weiss ja nichts von Deiner Frage hier) und sagt: Hey, Klasse, ich bin froh, dass Sie anrufen - behalten Sie die einfach!
Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg ;)
Rene
@ feuerwerker11
Als ehrlicher Käufer setzt man sich mit dem Verkäufer in Verbindung.
Du hast 30 Batterien ursprünglich gekauft, dann kann das vom Shop ein Versehen sein.
Spreche mit dem Verkäufer, aber behalten würde ich die nicht, außer du bezahlst die zuviel gelieferten auch.
Wenn du etwas verschickst und verzählst dich, dann freust du dich auch, wenn der Empfänger das meldet.
Du musst den Verkäufer nicht informieren, früher oder später wird er den Fehler aber ohnehin bemerken. Behalten darfst du die Batterien nicht, wenn er danach fragt, musst du sie auch herausgeben.
§ 241a Abs 1. und 2 BGB.
Kannst du zurück schicken, musst du nicht. Würde ich nur tun, wenn man dir die Rücksendung bezahlt.