Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Hallo,

ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.

Bin ich jetzt richtig davor?

Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!

Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufrecht, Autokauf, Garantie, Gewährleistung
Zusage zum Grundstückskauf bindend?

Hallo! Ich habe folgendes Problem: Wir haben ein Grundstück in einer kleinen Gemeinde und wohnen dort auch. Die Nachbargrundstücke (3 an der Zahl) haben jahrelang niemanden interessiert. Als der ehemalige Verwalter starb, hat sich die Eigentümerin der Grundstück auf die Suche nach Käufern gemacht und erstmal uns als direkte Anwohner angesprochen. Wir entschieden, dass wir das direkt angrenzende Grundstück kaufen wollen. Preis wurde verhandelt, Notar wurde in die Spur geschickt. Es gab einige kleiner Verzögerungen, weil die Grunstücke in den vergangenen Monaten umbenannt wurden, kein aktueller Grundbuchauszug vorlag, etc. Wir als Käufer kümmerten uns um alles, um dem Notar zuzuarbeiten. Während dieses Zeitraums stand ich mit der Verkäuferin in E-Mail Kontakt. Sie sagte mir zu, wenn uns Unterlagen fehlen, würde Sie sich darum kümmern usw. Für uns war klar, dass wir das Grundstück kaufen und nur noch der Notarvertrag endlich unterschrieben werden müsse. Zwischenzeitich teilte sie uns mit, dass sie zusätzlich einen Makler beauftragt hätte und wer zuerst käme, mahlt zuerst. Jetzt bekam ich am Freitag eine E-Mail, dass Sie an jemand anderen verkauft, weil der alle drei Grundstücke nehmen würde. Es täte ihr leid, aber die Bank säße ihr im Nacken. Nachdem wir uns die ganze Arbeit gemacht haben, kann Sie denn einfach sagen, Sie hat einen anderen Käufer? Also ist von dem ganzen NICHTS bindend gewesen? Sie hat doch geschrieben, dass derjenige, der zuerst kommt, das Grundstück bekäme. Und das wären doch wir... Weiß jemand Rat?

Kaufrecht, grundstückskauf

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