Rückgaberecht beim Privatverkauf bei Ebay Kleinanzeigen?

Hallo, ich habe mein altes gebrauchtes Handy verkauft. In der Anzeige stand das es auf Display und Rückseite keine Gebrauchsspuren aufweist und lediglich der Rahmen wenige Gebrauchsspuren aufweist. Nun, Handy verkauft. 2 Tage später schrieb der Käufer das er damit nicht zufrieden ist. Das Handy muss wohl mal so heftig gefallen sein und die Gebrauchsspuren sind zu doll. Das waren seine Worte. Er meinte das dadurch das Telefon nicht mehr wasserdicht sei. Das wolle er auch prüfen lassen und mir in Rechnung stellen, sollte ich es nicht zurück nehmen. Er will von der Mängelhaftung Gebrauch machen. Ich habe ihm angeboten einen kleinen Teil des Geldes zurück zu überweisen, Da es sich hierbei nur um einen optischen Mangel handelt. Und er ist bei weitem nicht so heftig wie er sagt. Es ist eine kleine kerbe im sowie kleine wenige Kratzer im Rahmen. Ich habe ja nun mal keine neuware verkauft. Ich habe Garantie und Gewährleistung, wegen privatverkauf ausgeschlossen. Allerdings meint er das er rechtliche Schritte einleiten will, wenn ich es nicht zurück nehme. Hatte dies dann zugesagt, weil ich wirklich keinen nerv dazu habe groß weiter zu diskutieren. Nun warte ich seit einer Woche auf das Telefon. Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt bis Ende der Woche. Habe ihm natürlich noch nichts zurück überwiesen, bevor ich das Telefon in Augenschein genommen habe. Wie sieht es rechtlich aus? Zählt das was in der Anzeige steht? Wie werden nebenabreden gewertet? Mein Freund hatte ihm privat geschrieben das es sich um keine störenden und winzige gebrauchsspuren handelt. Aber gebrauchsspuren sind dich gebrauchsspuren oder? Der Käufer übertreibt meines Erachtens nach..

Handy, Smartphone, Recht, Kaufrecht, eBay, Gesetz, Kleinanzeigen, Sachmängelhaftung
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