Ich habe einen Kumpel, der wird dieses Jahr 19 und ich werde dieses Jahr 15. Meine Eltern möchten nicht, dass wir uns sehen, weil es noch eine Vorgeschichte gibt, aber das ist etwas anderes. Nun möchte ich ihn aber Wiedersehen, doch er glaubt es sei gefährlich, da er volljährig ist und meine Eltern ihn wegen Verführung von Minderjährigen anzeigen können. Dürfen sie ihn denn schon anzeigen, allein wenn er mich sieht, obwohl sie es verboten haben? Oder gibt es speziell dafür noch eine andere Anzeige? Und ist es auch Verführung von Minderjährigen, wenn ein Volljähriger mit einer Minderjährigen über intime Sachen chattet? Oder erst, wenn es zur Tat über kommt? Vielen Dank für die Antworten im Voraus! Liebe Grüße 5550123
Verführung Minderjähriger durch Chatten?
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