Hallo zusammen! Ich habe eine Frage, bei der die rechtliche Auslegung der Haftungsfrage eine Rolle spielt.

Ein 5-jähriges Kind spielt auf dem Nachbarsgrundstück, das vom eigenen Grundstück nur durch eine Auffahrt, nicht durch einen Zaun, getrennt ist. Der Vater schaut seinem Kind beim Spielen zu. Das Kind verletzt sich dabei durch ein herabstürzendes, nicht ausreichend gesichertes Teil auf dem Grundstück des Nachbarn.

Die Versicherung des Vaters zahlt den Schaden vorerst, möchte den Betrag aber nun vom Nachbarn erstattet haben, da dieser für eine nicht ausreichende Sicherung auf seinem Grundstück gesorgt hat. Ist das möglich? Und falls ja, wie ließe sich das rechtlich begründen?

Vielen Dank :)