Fenster zu 90% VOR Montage bezahlen?
Guten Tag,
ich habe für meinen Altbau im kompletten Haus neue Fenster bestellt. In dem vorab geschlossenen Werklieferungsvertrag wurde unter Zahlungsbedingungen vereinbart: 100% der Auftragssummer am Tag der Montage.
In der Rechnung, die ich nun vorab angefordert habe, ist nun vermerkt, dass 90% der Auftragssummer VOR Montagebeginn geleistet werden soll.
Nach Rücksprache mit der Firma sagte man mir, dies sei völlig üblich in der Fensterbranche und mit den 90% sei man mir ja schon 10% entgegengekommen, die erst später gezahlt werden sollen.
Für mich hat diese Sache einen bitteren Beigeschmack. Ist solch eine Vorgehensweise wirklich rechtens?
Viele Grüße und bereits jetzt schon mal herzlichen Dank für eure Antworten
8 Antworten
Ich würde auf keinen Fall vorher zahlen, ich habe meine Terassentüre ein paar Tage nach dem Einbau bezahlt. Mit der Unterschrift unter den Auftrag hat der Betrieb sein Recht auf Zahlung auf seiner Seite, wenn die Montage ordentlich erfolgt ist. Und dann wird für diese ordentliche Arbeit bezahlt. Nix vorher.
Dein einvernehmlich angeschlossener Vertrag ist die Gundlage für die Abwicklung des Auftrages und nicht das "Geeiere" am Telefon!
Ist doch ganz klar vereinbart: Zahlung erfolgt nach der Montage in voller Höhe.
Bei dieser Firma solltest du unbedingt prüfen, ob du vorsorglich 5 % des Kaufbetrages als Sicherheit für spätere Mängel einbehalten kannst. Wie bei einem Neubau.
Wende dich vorsorglich an die Handwerkskammer bei der Umsetzung des erteileten Auftrages.
Fenster sind häufig eigentlich die Regel individuell .- maßanfertigungen
was macht der Glaser wenn er sie auf dem Hof hat und der Kunde zurücktritt ???
wegschmeissen ?
..und wenn der Kunde nicht zahlt ... pleite ist ???
würdest du das riskieren selber die Ware bezahlen und darauf sitzen bleiben
also ich als Unternehmer nicht
Eine Abnahme der voll erbrachten Leistung sollte man dem Kunden aus meiner Sicht schon zugestehen.
Eine verkehrte Feststellung!
Hat der Käufer den Verkäufer/Lieferanten unter Androhung von Gewalt, etc. gezwungen den Kaufvertrag zu unterzeichnen?
Wenn der Kunde nach der fach- ud sachgerechten Lieferung und Montage nicht zahlt, dann gibt es in Deutschland immer noch den Rechtsweg!!!
würdest du das riskieren selber die Ware bezahlen und darauf sitzen bleiben also ich als Unternehmer nicht
Bei Zweifeln überprüft ein ordentlicher Unternehmer die Zahlungsfähigkeit seines Kunden vor der Vertragsunterzeichnung.
Danke für eure schnellen Antworten....Wenn im Werklieferungsvertrag steht: 100% am Tag der Montage so ist das für mich auch nach erfolgreicher Abnahme. Und damit habe ich auch wirklich kein Problem. Wenn die Fenster eingebaut sind und alles richtig ist, kann die Firma direkt ihr Geld haben, völlig okay in meinen Augen. Aber bei Montagebeginn, wie es nun auf der Rechnung ausgewiesen wird ist seltsam. Man Telefon wurde mich ebenfalls erklärt, die Einbaufirma kommt, bringt die Fenster mit, ich kann sie anschauen, dann gehe ich zur Bank überweise und dann beginnen die mit der Montage. Mal schauen wie das weiter geht....hat jemand solche Erfahrungen auch schon mal gemacht?
"100% der Auftragssummer am Tag der Montage." ist Dein Problem!
Da steht es dir frei, wann du zahlst. Also nach der Montage bar (?), wenn keine Reklamationen oder Nacharbeiten fällig sind.
Eine Überweisung wird wohl nicht gehen.
Überweisung ist ausdrücklich als Zahlungsart angeführt. Die wollen dann die Kopie des Überweisungsbeleges.
Das klingt wieder gut.
Aber erst nach fach- und sachgerechter Fertigstellung in voller Höhe. Sonst nur einen angemessenen Teilbetrag.
Ganz ehrlich? Würde ich nicht machen. Und was heisst rechtens? Es gilt das, was im Vertrag steht. Nachträgliche Änderungen auf einer Rechnung sind unwirksam, das hast du nicht unterschrieben.
Was soll das denn?
Es gibt doch einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag.