Hallo, in unserer Firma haben wir alle plötzlich neue Arbeitsverträge vorgelegt bekommen. Hier heisst es Der Arbeitnehmer ist seit 1997 im Unternehmen tätig. Unter Aufhebung aller Verträge und Vereinbarungen, jedoch unter Wahrung des durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses begründeten sozialen Besitzstandes vereinbaren die Parteien: §1 Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der 01.04.2014.

Jetzt ist meine Frage: Was bedeutet Wahrung des durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses begründeten sozialen Besitzstandes. Und betrifft das auch Kündigungszeiten und Urlaub. VWL gibt es auch weniger