Ein 17-jähriger Auszubildender kauft eine Digitalkamera für 500,00 EUR in einem Fachgeschäft. Ist der Auszubildende rechtsfähig? a) Er ist rechtsfähig, weil er eine natürliche Person ist. b) Er ist nicht rechtsfähig, weil er nicht volljährig ist. c) Er ist beschränkt rechtsfähig, weil die volle Rechtsfähigkeit erst mit der Volleindung des 18. Le- bensjahres beginnt. d) Er ist rechtsfähig, weil die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung des 7. Lebensjahres beginnt. e) Er ist rechtsfähig, weil er bereits seit der Geburt Träger von Rechten und Pflichten ist.
Für mich wäre Antwort a und e richtig. Es kann aber nur eins richtig sein. .... Wo liegt mein Gedankenfehler?