Komme ich nach Lehramtsstudium in den höheren Polizeivollzugsdienst?

4 Antworten

Wie hoch stehen in etwa die Chancen nach einem technischen Lehramtsstudium (Sek II) in den höheren Polizeivollzugsdienst wechseln zu können?

Sicher wäre dies möglich, wenn man die entsprechend sportlich ist und zur Ausbildung bei der Polizei zugelassen wird. Dann die Ausbildung absolviert und besteht. Ob allerdings die Möglichkeit besteht in den höheren Dienst zu kommen, möchte ich mal bezweifeln, denn dafür ist das Lehramtsstudium meiner Meinung nach, nicht geeignet.

Bei Juristen und Mediziner, Rechstwissenschafltern ... kann man sich ja auch vorstellen, daß sie gleich eingesetzt werden können. Aber LEHRER? Was bringen die denn mit, was einen Bezug zur Polizeiarbeit hätte?

Wenn man den Master-Studiengang googelt, findet man auf der Seite DHPol folgendes:

Zugang zum Studium

Zum Studium können

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des gehobenen und höheren Dienstes oder Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeidienst zugelassen

werden, die:

    nicht älter als 40 Jahre sind,die Hochschulreife oder einen entsprechenden anerkannten Bildungsstand besitzen unda) nach dem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelegt haben und über Diensterfahrungen nach dem Fachhochschulstudium verfügen, sich im Dienst besonders bewährt haben sowie in Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben,
    oder
    b) das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzen und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben, die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt haben. Sie werden an der Hochschule für die Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Weiterbildungsangebot vorbereitet. § 29 Abs. 3 DHPolG gilt entsprechend.

Sirius66  26.10.2015, 19:19

Irgendwie konnte ich nicht weiterschreiben. Ich denke mal, du erfüllst die Voraussetzungen nicht.

Hier gibt es jedenfalls Infos und auch Ansprechpartner. Ein Anruf dürfte genügen, denke ich. Wenn du das machst, schreib mal - es interessiert mich.

Gruß S.

Nein das ist nicht möglich. Während des Bachelorstudiums werden dir ja sämtliche polizeilichen Grundlagen vermittelt.


Sirius66  26.10.2015, 19:21

Hm - ich bin mir keinesfalls sicher, aber dürfte nicht jeder seinen Master machen, der eben auch den Bachelor hat? Die Polizisten in Niedersachsen sind Bachelor of Arts. Ich würde mal sagen, daß ist ein Zugang zum Master of Arts. Egal, wo .... ??? Oder nicht?

Was haben denn Lehrer? Education?

Gruß S.

Wo soll man denn einen Lehrer im höheren Polizeivollzugsdienst einsetzen? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


Duffmanohyeahr 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 15:51

es geht natürlich darum, dass ich die laufbahn wechsel d.h. ich mache dann ggf nochmal einen master bei denen an der polizei fachhochschule

Duffmanohyeahr 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 15:43

naja wenn man sich so anschaut was die bundeswehr alles so beschäftigt ....

Apolon  27.10.2015, 00:53
@Duffmanohyeahr

Na dann - versuche doch dein Glück bei der Bundeswehr mit Einstieg als Fähnrich und 13 Jahre Verpflichtung.