Wir haben einen Dauerkleingarten als Eigentumsland erworben, auf dem ein Bungalow steht.Da wir das Grundstück nicht dauerhaft nutzen, möchten wir es in der freien Zeit (von März-Oktober) an Urlauber vermieten. Ist sowas überhaupt zulässig bzw. würde das Bauamt einer diesbezüglichen Nutzungsänderung zustimmen?

Was für uns etwas verwirrend ist, dass nachdem derzeit geltenden Flächennutzungsplan unser Grundstück als "Dauerkleingärten" bezeichnet wird.Jedoch ergab eine Recherche im Internet, dass unser Garten nachdem Bundes-Kleingarten-Gesetz (BKleinG) kein Kleingarten ist, da wir Eigentümmer von dem Grundstück sind.Welche Regeln bzw. gesetzliche Bestimmungen gelten denn dann für unser Grundstück bzw. dürften wir den Garten bereits jetzt schon ohne Baugenehmigung (Nutzungsrecht-Änderung) vermieten?

Würden uns sehr über eine möglichst fachkundige Antwort freuen.