Darf meine Minderjährige Freundin bei mir Übernachten?
Hey ich bin 18 Jahre und meine Minderjährige Freundin will bei mir schlafen (16) allerdings würden ihre Eltern das wohl nicht gutheißen und deshalb sagte Sie das Sie bei einer Freundin Übernachten würde. Kann ich dafür Angezeigt werden ? Ich darf in meinem Job keine Vorstrafen haben deshalb ist die Angelegenheit sehr wichtig für mich. Lg Maximilian P
Vielen Dank für eure Hilfe
8 Antworten
- Sexualkontakte zwischen euch beiden sind erlaubt. Du begehst keine Straftat, wenn ihr Sex miteinander habt.
- Wenn das Mädchen sich freiwillig und einvernehmlich bei dir aufhält, dann ist es nicht strafbar, dass sie bei dir übernachtet.
- Gleichwohl haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich würde Streitereien und Ärger versuchen zu vermeiden. Kuscheln und Sex kann man ja auch zu anderen Zeiten als unbedingt nachts.
- Ich würde es für sinnvoll halten, ihren Eltern klarzumachen, dass ihr ineinander aufrichtig verliebt seid, sowieso schon erlaubterweise miteinander Sex habt und sie sicher verhütet. Das bloße Übernachten ist also kein zusätzliches Problem. Das sollten sie verstehen und akzeptieren. Oftmals ist weniger Konfrontation besser, also stellt euch mal bei ihren Eltern vor, redet mit ihnen nett, versichert, dass ihr gut verhütet und euch gern habt.
Wenn die Eltern da was dagegen haben, würde ich es lassen. Immerhin sind sie der gesetzliche Vormund von deiner Freundin.
Es gibt zwar Eltern, die sinnlos rumzicken, das kannst nur du beurteilen. Aber vom Prinzip her würde ich mich nicht zwangsläufig gegen den Willen der Eltern meiner Freundin stellen, sofern du eine längere Beziehung geplant hast.
Kann ich dafür Angezeigt werden ?
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 1 StGB ist strafbar.
Davon gehe ich mal aus, aber bereits die Unerfahrenheit von Schutzbedürftigen auszunutzen reicht schon. Lass es einfach u warte bis sie 18 ist.
Wovon redest du? Solange er sie nicht bezahlt oder zwingt, ist da nichts strafbares zu erkennen.
Klar kann sie bei dir schlafen! Das ist nicht strafbar, es sei denn, ihr macht was strafbares!
Aber nur wenn die Eltern es erlauben. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter
Solange du dich nicht an ihr "vergreifst".. aber sie wird mächtig Ärger kriegen, wenn ihre Eltern das rausfinden
Wenn man sich an einer Frau "vergreift" ist das in jedem Alter strafrechtlich problematisch...
Ich hatte um ehrlich zu sein nicht vor Sie zu Vergewaltigen