Hallo ihr lieben, Wie die Überschrift schon verrät studiere ich Jura im 3. Semester, aber habe jetzt den Exmatrikulations-bescheid gekriegt weil mir 2 Klausuren fehlen. Im 1. Semester habe ich nur die Klausur im Grundlagefach bestanden und Im 2. Semester nur die in Strafrecht und der Schlüsselqualifikationen (mir fehlen also Zivilrecht und öffentliches Recht) Ich dachte, dass ich bis zum 4. Semester Zeit habe und im 3. Semester eh alles bestehe.

Gibt es eine Ausnahmeregelung um die 2 Klausuren nachzuholen um nicht exmatrikuliert zu werden? Ansonsten bliebe für mich nur der Selbstmord.

Danke für eure Antworten