Hund nach mehreren Jahren anmelden?

Hallo ihr Lieben.

Ich habe ein "Problem".. Und zwar geht es um meine Hunde. Ich habe einen Mini Chihuahua den ich 2014/2015 angemeldet habe. Bei uns muss man einen Hundeführerschein machen, ich habe damals die Theorie bestanden und dann habe ich irgendwann nicht mehr dran gedacht die Praxis zu machen. Die Stadt hat sich auch nicht mehr gemeldet dazu. Habe mir dann 2016 einen "normalen" Chihuahua als Spielkameraden für die kleine geholt. Wollte sie immer anmelden, aber halt nie gemacht. Ich weiß eigene Dummheit und selber schuld. Bin jetzt halt vor kurzem nach Hannover ungezogen und der "normale" Chihuahua hat Welpen bekommen. Habe alle Welpen verkauft und jemand hat dann den Welpen angemeldet und heute wo ich mit den Kindern auf dem Spielplatz war und wir wieder gekommen sind meinten die Nachbarn, dass jemand da war und etwas wissen wollte wegen meinen Hunden. Ich denke mal weil meine kleine noch in einer meiner alten Stadt angemeldet ist, denkt derjenige, dass ich überhaupt keine Steuern bezahle. Muss ich jetzt mit einem Bußgeld rechnen? Dass ich die Hundesteuer zurück bezahlen muss ist mir klar.. und dass ich den Hundeführerschein nochmal machen muss bzw zu Ende machen muss ist mir auch klar. Wenn ich ein Bußgeld bezahlen muss, was meint ihr wie viel das sein wird? Habe im Internet was gelesen von 5000€.. Den normalen Chihuahua melde ich jetzt die Tage an, bekomme schriftlich was zugeschickt und muss das denn zurück schicken. Und noch was interessiert mich : Muss ich weil ich die Welpen verkauft haben irgendwas versteuern oder so? Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht..

Danke für eure Antworten. :)

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Umzug mit Hund nach Nordrhein-Westfalen - was muß ich beachten? (Hundeführerschein, Sachkundenachwei

Hallo liebe Hundefreunde!

Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".

So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.

Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?

Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!

Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...

Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße vom Beutelkind!

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