Umzug mit Hund nach Nordrhein-Westfalen - was muß ich beachten? (Hundeführerschein, Sachkundenachwei
Hallo liebe Hundefreunde!
Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".
So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.
Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?
Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!
Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...
Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße vom Beutelkind!
13 Antworten
Wenn du schon den Sachkundenachweis hast, wird der anerkannt.
Wenn du nachweisen kannst schon 3 Jahre ohne Vorkommnisse Hunde zu halten, gillst du als Sachkundig.
Ausser bei Listenhunden
Irre! Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen! :)
Wesenstest - Sachkundenachweis - ist das alles eins?
Hundegesetz von NRW
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php
Trifft ja bei mir nicht zu, ich hab' ja nur diesen "Hundeführerschein" - von "Sachkunde" steht da nix drin :(
...Und es ist mein erster Hund! Er ist zwei Jahre alt...
Der umgangssprachlich genannte Hundeführerschein ist der Sachkundennachweise. Im Hundegesetz von deinem aktuellen Bundesland muss es einen Vermerkt geben dass andere Ämter den anzuerkennen haben.
Im "Notfall" gehst du zu 'nem Tierarzt und legst den Sachkundenachweis ab. Multiple choise. 25Euro.
Es kommt nicht drauf an wie alt dein aktueller Hund ist, sondern die gesammte Zeit in der du Hunde gehalten hast.
Aber die Fragen!!! Ich hab' vorhin mal spaßeshalber so'n Fragebogen zum Sachkundenachweis im Internet ausgefüllt und war entsetzt...^^
:D
Hier ist der Test. 30 Fragen kommen vor. Lösungen am Ende
http://www.tierarztpraxis-koeln.de/html/img/pool/sachkundenachweis.pdf
Der Wisch nennt sich Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW (Große Hunde)
Alternativ kannst du den gleichen Test für den gleichen Preis im Veterinäramt ablegen.
Da macht man den Sachkundenachweis nach Paragraph 6 LHundG NRW, mit dem darfst du alle Hunde führen.
Grusel! Hat den Schwachsinn schon mal jemand bestanden!? Da kann man echt nur nach dem Motto: Was möchten sie hören, antworten...und da kann man schon Pech haben...
Eigentlich kann man doch alle Fragen zu Hundehaltung in NRW gleich an dich weiterleiten ^^
In NRW ist grundsätzlich Leinenpflicht, auch im Wald. Falls das Feld (gilt auch für den Wald, was aber eher selten ist) Privatfläche ist, kann der Hund dort frei laufen, wenn es der Stadt gehört nicht.
Quark, Leinenpflicht gilt nur "auf öffentlichen Wegen und Plätzen" sowie in zusammenhängend bebatuem Gebiet, innerhalb von öffentlichen Gebäuden und auf Volksfesten / Versammlungen. Im Wald und auf Wiesen darf der Wuff frei laufen sofern er keine Gefahr darstellt indem er z.B. wildern geht. Manche Jäger sehen das lieber als andere aber das ist ja immer so.
Mach deinen Umzug, melde deinen Hund bei der Stadt an und dann wirst du sehen, welche Auflagen sie dir machen.
Augen zu und durch ist auch eine Variante, stimmt! :)
Es gibt keine NRW-weit gültige Hundeverordnung, im jeden Landkreis gibt es Unterschiedlich Verordnungen.
In den Verordnungen wird auch geregelt, wo du deinen Hund frei laufen lassen darfst.
Hier bei mir (nicht Eifel) ist es so, dass man Hunde auf Feldwegen frei laufen lassen darf und im Wald, solange keine Brutzeit ist.
Was als Feldweg gilt ist genau definiert.
Hier bräuchtest du um einen Hund der größer als 40cm ist und/oder schwerer als 20kg einen Sachkundenachweis (machst Du beim Tierarzt) damals als die Hundeverordnung eingeführt wurde, gab es noch die Möglichkeit die Sachkunde nachzuweisen indem man versicherte länger als Zeit x einen 40/20 Hund gehabt zu haben, diese Möglichkeit gibt es jetzt glaube ich aber nicht mehr.
Außerdem muß du eine Haftpflichtversicherung nachweisen und der Hund muß gechipt sein
Hundesteuer ist auch im jeden Landkreis anders.
Die bei deinen zukünftigen Wohnort geltende Hundeverordnung müßte aber eigentlich auf der HP der Stadt (Ordnungsamt) nachlesbar sein.
Natürlich gibt es eine NRW weit gültige Hundeverordnung und zwar das Hundegesetz von NRW!
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php
Interessant - aber wie kommt es dann zu dem von mir beschriebene Phänomen, dass ich mich innerhalb eines Kreises in jeder Stadt an eine andere Verordnung zu halten habe?
-.- weil jedes Ordnungsamt zusätzlich diverse Auflagen erlassen kann (aber nicht muss). Die Hundeverordnung von NRW wurde am 1.1.2003 vom Hundegesetz (LHundG NRW) abgelöst.
Es gibt Dinge die das Hundegesetz nicht regelt
Mal als Beispiel die Leinenlänge von Listenhunden. Da kann das Amt selbst entscheiden wie lang (bzw. kurz)die Leine sein muss.
Es gibt übrigens Texte, wo vermerkt ist was das Amt regeln kann.
- Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW
- Durchführungsverordnung zum LHundG NRW
Da steht aber nirgendwo die Leinenlänge, die du als Beispiel genannt hast. Würde mich meine Stadtverwaltung zwingen, meinen Hund generell an einer Kurzleine zu führen, würde ich dagegen vorgehen. Es entbehrt nämlich jeder rechtlichen Grundlage.
Was hälst du davon wenn ich meine Haltungserlaubnis mit dem vermerk über die Leinenlänge hier poste... Du kannst gegen alles vorgehen, bis zum Verfassungsgericht wenn du magst... ob du Recht bekommst ist was anderes! Wundert mich echt dass du entscheidest was "jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt"...
Es wäre tierschutzrelevant. Wir reden hier ja nicht über einen SOKA. Ich vermute, daß du einen hast? Auch da wäre es tierschutzrelevant, würde man dich immer und überall zwingen, den Hund ausschließlich kurz zu halten.
Die generelle Leinenpflicht wurde ja auch schon von Gerichten einkassiert.
Ich sags nochmal: Das Hundegesetz ist bindent. Ja, ich habe wie du möglicherweise schon bemerkt hast einen Listenhund und zwar den auf meinem Profilbild.
Mit "kurz halten" ist auch nicht 20cm gemeint, sondern ca. 1-1.5m. Es gibt ja auch Freilauffläschen, wo dem Hund sein Auslauf gewährt werden kann.
Und nein, die Leinenpflicht für Listenhunde ist gültig solange man nicht durch den Wesenstest eine Erlaubnis zur Leinenbefreiung vom Amt bekommt.
Ich komme aus NRW, habe mehrere Jahre Hunde (und Listenhunde), habe beide Sachkundenachweise und den Wesenstest mit meinem Pit Bull absolviert! Ich kenne alle meine relevanten Gesetzestexte auswendig, wie kann es sein dass du immer alles besser wissen musst als ich?! (Das ist keine Frage)
Ich wüßte gerne die Stelle des Gesetzestextes, aus der hervorgeht, daß eine Gemeinde die Leinenlänge bestimmen kann. Nichts weiter! Ich stelle weder deine Sachkenntnis in der Haltung von Listis in Frage, noch daß es bei dir tatsächlich so ist! Ich schrieb im Konjunktiv, weil es nach meinem Rechtsverständnis ein absolutes Unding ist und ich die Quelle wissen will, aus der diese Anordnung hervorgehen könnte!
Aus dem Landeshundegesetz, der Durchführungsverordnung und den Verwaltungsvorschriften geht das nämlich absolut nicht hervor.
Niemand kann Verordnungen entwickeln, die eine gesetzlich nicht vorgesehene Schlechterstellung bewirkt. Zumal eine solche Anordnung weitere Gesetze berührt. Das geht aus dem Rechtssystem hervor. Ich bin zwar gerade sehr theoretisch unterwegs, aber mir geht es um das Prinzip. Lex generalis, lex specialis. Letzteres ist Regeln und Grenzen unterworfen, wie es gebildet werden kann und darf.
Meine Frau und ich gucken grade nen Film. Ich poste gleich ein Foto über den Vermerk aus meiner Haltungserlaubnis. Hoffe du bist dann zufrieden.
Es gehört wie schon gesagt zu den Sachen die das Amt selbst entscheiden kann!
Dann sag ich schon mal herzlich Danke :-)
Ich recherchiere ja schon fleißig, aber in deinem Fall (SOKA) bin ich auch nur auf eine Regelung innerorts und an den bekannten Orten gestoßen.
Im Wald müßtest du eine Schleppe verwenden dürfen. Ich sehr gespannt, was da gleich kommt :-)
Die Leinenlänge darf nur so lang sein wie im Text angegeben. (In meinem Fall gibts keine Beschränkung der Leinenlänge - hatte einen netten Beamten (Es muss keine Beschränkung geben). Aber siehst du ja gleich.) Durch die Erlaubnisse aufgrund des Wesenstestes, muss mein Pit außerhalb bebauter Gebiete keine Leine tragen, dass steht aber in einer anderen Erlaubnis, nicht in der Halteerlaubnis.
Und hier noch eben der Text Zitat michi:
- Ich wüßte gerne die Stelle des Gesetzestextes, aus der hervorgeht, daß eine Gemeinde die Leinenlänge bestimmen kann. Nichts weiter! (...) Aus dem Landeshundegesetz, der Durchführungsverordnung und den Verwaltungsvorschriften geht das nämlich absolut nicht hervor.
Verwaltungsvorschriften zum Hundegesetz NRW
5 Zu § 5 (Pflichten)
5.2 Zu § 5 Abs. 2 (Anlein- und Maulkorbpflicht)
5.2.1 (...) Die Beschaffenheit und Länge der Leine muss sicherstellen, dass der Hund weder Menschen, noch andere Tiere, noch Sachen gefährden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen Hunde im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich an einer reißfesten Leine geführt werden, die nicht länger als 1,5 m sein sollte.
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/verwaltungsvorschriften/index.php
Die Bilder als Link findest du in deinen "Komplimenten" - nur begrenzte Zeit einsehbar
Wo uploadest Du deine Bilder?
Würde das mit der begrenzten Einsehbarkeit auch gerne nutzen.
@Wolpertinger: Die Bilder aus meiner Dropbox haben nichts mit deiner Dropbox zu tun!! Du lädst die dadurch nicht in deine.
Etwas deutlichere Schreibe hätte Mißverständnisse zuverlässig verhindert :-) Wir haben es ja jetzt geklärt, aber ich dachte anfangs wirklich, es wäre generell so zu verstehen. Unabhängig davon, daß du, bzw. dein Hund, Erleichterungen genießt, darf so was nur gesetzeskonform gefordert werden.
Die Schleppe im Wald ist demnach für alle SOKA-Halter in Ordnung.
Für Nicht-SOKA-Halter (oh mein Gott, was für ein Wortkonstrukt!) gehört es ja zum normalen Menschenverstand, einen Hund innerorts nicht an einer Schleppe auszuführen. Jaja ich weiß, Verstand ist ein hohes, nicht jedem zugängliches Gut ;-)
Lol. Ne ich glaube du hast es noch nicht ganz.
Im Wald müssen alle Hunde angeleint werden. Auf Waldwegen dürfen alle Hunde frei laufen bzw. SoKas nur wenn Erlaubnis. (Wir reden jetzt von NRW)
Schleppleine nur wenn für SoKas keine kürzere Leine (z.B. 1.50m) bestimmt ist.
Und genau das ist der Punkt, den ich mir rausgepickt habe, um weitere Recherchen zu treiben ;-)
Mit Wald meinte ich Waldweg. Spaziergänge querfeldein sind doch eher recht mühsam und nur in der Pilzzeit lohnt sich das.
Ohh - Du bist pilzkundig und lebst augenscheinlich in der Eifel?! Da könntest Du mir ja vielleicht Pilzunterricht geben, wenn ich denn dann vor Ort bin?! :)
lach
Pilzkundig ja, Eifel nein. Wittgensteiner Land :-)
Ich bin mir aber sicher, daß auch die Eifler pilzkundig sind und dich gerne an die Hand nehmen, um dir zu zeigen, was genießbar ist. Entdecken mußt du dein Revier allerdings selber, kein Pilzsammler wird dir seine Stellen verraten. Vor allem dann nicht, wenn Steinpilz dort steht ;-)
Das Wittgensteiner Land ist auch schön! :) Und ich weiß auch schon einen Pilzkundigen vor Ort! :) Wäre trotzdem nett gewesen!
Was meinst du mit Hundeverordnung?
NRW hat sowohl ein landesweit gültiges Forstgesetz, als auch eine landesweit gültige Hundeverordnung. Es wäre mir neu, daß die entsprechenden Landkreise noch zusätzliche Ausführungsverordnungen hätten, die sich vom Landesgesetz unterscheiden. Wenn sie es tatsächlich tun, müßten sie den Hundehalter besser stellen, als im Gesetz verlangt, da die Landesgesetze in dem Fall als lex generalis gelten, also übergeordnet sind.
Nö, die Hundeverordnungen Unterscheiden sich überall.
Deswegen sind es ja auch nur Verordnungen und halt kein Gesetzt.
Hier gibt es innerhalb einer Kreises in jeder Stadt andere Verordnungen, andere Reglungen zum Freilauf und andere Regelungen zur Hundesteuer.
Das sind nur "Auflagen" - da jedes Amt einen gewissen Spielraum hat. Grundsätzlich ist das Hundegesetz von NRW bindent!
Habe ich für Dich und Deinen Wauwie gefunden und..es gibt noch mehr und schicke Dir anschließend noch einige Links..Du willst wirklich diese tolle Gegend verlassen??? Hoil
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/verwaltungsvorschriften/index.php
http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/hunde/
nun habe ich Dich für's Wochenende erstmal mit genügend Lektüre versorgt...
Och amdros, die drögen Texte helfen mir nicht wirklich, da hab' ich ja schon gestöbert... Ja, ich will hier weg, unbedingt! Viel zu viele Touristen mit Hunden grins :)
Och mönch..und dabei habe ich es sooo gut mit Dir gemeint!!
Aber froi..hast ja schon tolle Antworten bekommen!!
Naja..wenn es unbedingt sein muß..drück Dir die Daumen, daß Du das findest, was Dir vorschwebt..
Ja bitte mach' das! Daumendrücken hilft immer!
Aber so könnte ich Urlaub dort machen, wo ich heute noch zu Hause bin! Vorzugsweise dann, wenn die Anderen zu Hause bleiben, im Winter! Dann ist der Strand offen für Hunde, das Wetter grau und die Touris kann man an einer Hand abzählen... :)
Hihi - ich freu' mich schon auf die besagte Konditorei! :)
Ich habs nur 30min bis zur Eifel. Ist schön da. Vorallem für Hunde.
Ich seh' uns schon ein usertreffen mit Hund in der Eifel planen... :)
Grundsätzlich dürfen Hunde in NRW außerhalb der Brut- und Setzzeit und außer in bebauten Gebieten frei laufen!
Listenhunde auch, nach der Erlaubnis durchs Amt.
Einen Wesenstest musst du nicht machen, der ist freiwillig in NRW - es sei denn der Hund wird auffällig und wird vom Amt dahin geschickt!