dobermann hundeführerschein
hallo, ich mache jetzt hundesitten und habe seid neustem eine ganz junge dobermann hündin auf die ich aufpassen muss. sie ist noch sehr klein und daher spielt es momentan noch keine rolle, aber brauche ich sobald sie einen stichtag/gewicht/größe erreicht hat einen hundeführerschein für das ausführen einer dobermannhündin? ende februar 2012 war sowohl dobermann als auch schäferhund und noch ein bis 4 rassen nicht verpflichtend auf dieser liste. weiß da jemand gerade etwas? ich kann zwar mit diesen hunden gut umgehen und ich aknn sie durch miene erfarungen auch sicher führen nur möchte ich nicht, dass wenn sie in 3 bis 4 mmonaten schon wesentlich größer ist, nicht vom ordnungsamt angehalten werden. ich kann diesen führerschein ja dann in dem fall nicht machen da ich nicht der halter des hundes bin und ich würde die besitzer dann nur gerne über genaue zahlen zum gewicht und der eventuellen notwendigkeit des führerscheins inforieren. wie gesagt ende februar 2012 waren siese hunde noch nicht auf der liste. lg
lg monique
8 Antworten
Als Hundesitter (gewerblich oder privat) solltest du den Sachkundenachweis gemacht haben. Kannst du bei einem dafür zugelassenen Tierarzt machen (kostet ca. 25 €).
Der Test beinhaltet 3 Teile (A,B und C). Hier kannst du die Fragen schon mal üben:
http://www.web-based-teaching.de/ben/
Du wohnst ja auch in unserem tollen NRW....:-)))) Da steht der Dobi nicht auf Liste.
Tolles Hobby, was du da hast.
LG
Also ich weiß, und ich hab beim Tierarzt gearbeitet und wohne auch in NRW, dass Hunde die mehr als 20 kg und größer als 40 cm sind einen Sachkundenachweis benötigen. Und auch gerade für den, der den Hund ausführt, denn sollte es mal zur Kontrolle kommen kann man dies nachweisen.
Hallo Dead Butterfly, ich habe ein Thema ergänzt, damit deine Frage bei unserem ultimativen Fachmann auf diesem Gebiet landet :-)). Teile uns doch schon mal mit aus welchem Bundesland du kommst und wie alt du bist. Außer in Brandenburg steht der Dobermann nicht auf der Liste, dort wird er mit der Kat. 2 geführt und benötigt einen Wesenstest. In allen anderen Bundesländern nicht. Allerdings musst auch du, falls du dort nicht wohnst, Körperlich in der Lage sein den Hund zu führen. Sollte es irgendwann mal zu einem Zwischenfall kommen, wo du nicht in der Lage warst, ihn zu körperlich zu beherrschen , kannst du (oder besser der Halter) Probleme bekommen. Ich bin jetzt auch nicht gerade schwach, aber mit einem ausgewachsenen Dobermann, müsste ich mich auch ganz schön ins Zeug legen.
oh, großer Meister sind noch wach! ;-)) Ich habe mich jetzt wirklich an einem Missionierungsverzuch aufgearbeitet.. bin ganz erschöpft. Manche kapieren es einfach nicht.
Sorry, dead Butterfly, irgenwie waren die anderen Antworten bei mir nicht sichtbar, daher nochmal die Frage bezüglich des Wohnortes und des Alters. Das erübrigt sich dann wohl.
Kann dier nur empfehlen dich bei den zuständigen Behörden erkundigen. In jedem Bundesland vielleicht unterschiedliche Auflagen. In Österreich haben wir in fast jeder Stadt andere auflagen, und in meiner Stadt nicht mal eine Leinenpflicht. Die richtige auskunft bekommst du vom Ordnungsamt bzw der Polizeidienststelle. Nur im Normalfall muss der Besitzer des Hundes 18 Jahre alt sein
der besitzer des hundes ist schon über 18^^ aber danke schonmal im vorraus
http://www.bestanimal.de/index.php/hundefuehrerschein-sachkundenachweis-nrw
Schau mal hier findest alle infos
Und hier der Sachkundenachweis dessen Fragen du lernen musst. Kann auch nicht schaden wenn du selber mal einen haben willst
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/fragenkatalog-sachkundenachweis-hunde.pdf
Jetzt hab ich deine frage nochmal genau gelesen. Sorry. Wenn du mit den tieren spazieren gehst, muss t du keinen Sachkundenachweis haben, aber die tiere jederzeit sicher führen können. Wegen dem gewicht etc, wenn du spazieren gehst, dann nimm die Impfpässe (eu heimtierpass ist ja pflicht) mit, und die jeweiligen Anhalter sind zufrieden
doch,bei der 40/20 regel musst du den sachkundenachweis haben...zumindest in nrw.
bei nem pudel oder dackel z.b. bräuchtest du den nicht!
@pontiacssei: natürlich muss er nen sachkundenachweis haben. und der impfpass vom tierarzt ist garnichts wert in diesem fall. ausschlaggebent ist nur das wort vom amtsveterinär seines kreises/ seiner stadt als höchste instanz
ok, wie gesagt ich bin aus Österreich und in Kufstein Tirol haben wir auch keine Leinenpflicht. Ich habe einen Dogo argentino der mit 3 Jahren jetzt 72!! cm Schulter hat, und schon 75 Kilo. Kein Fett, sonder grosse Züchtung. Egal. Ich wies von anfang an darauf hin dass ich nur weiss in deutschland ist es überall anders, und die einzig richtige Auskunft bekommt sie eben beim Ordnungsamt. Da ich selber als hundetrainer arbeite, und eben auch diverse Prüfungen habe, gilt auch für mich die Leinen pflicht sowie Hundesteuer nicht. (Diensthund) Nur in Rosenheim Bayern, habe ich immer stress, auch mit leine weil diese Hunderasse in Rosenheim nicht mehr geduldet wird. Leider ist es alles auf eine Medienhetze zurückzuführen, denn KEIN hund kommt scharf auf die Welt, sondern wird so erzogen. (Ps Meiner ist Rettungshund)
- Nur in Rosenheim Bayern, habe ich immer stress, auch mit leine weil diese Hunderasse in Rosenheim nicht mehr geduldet wird
das problem ist dass du als "ausländer" dich auch an das hundegesetz von bayern (§37 Bayerische Kampfhundeverordnung) halten musst. laut der rassenliste ist der dogo argentino in bayern ein listenhund, für den du keinen sachkundenachweis zum führen eines solchen hundes hast. deine sachkundigkeit im umgang oder der trainerschein oder was du sonst in österreich hast, zählt da nicht!
es ist nichtmal erlaub dass einer aus niedersachsen (wo er keinen sonstigen auflagen erfüllen muss ((keine rassenliste)) dann mal über die grenze nach nrw spaziert, ohne sachkundenachweis zum führen "gefährlicher hunde" (falls er nen pit, staff, dogo oder so hat) nach dem hundegesetz nrw. geschweige denn dass man das ausländern erlaubt.
Nicht ganz. Ich darf mit leine ja ohne weiteres dort spazieren usw, es ging damals darum dass ich einen guten job und eine wohnung in Rosenheim bekommen hätte. Nur dass Problem war dass es NICHT erlaubt ist in der Stadt Rosenheim einen Dogo Argentino neu anzumelden. Dass war alles. Sonst habe ich in ganz Bayern noch keine Probleme gehabt. Sicherlich magst du recht haben mit den Gesetzen, nur ich finde es eben immer schade wenn man von Kampfhunden spricht, da es keine Kampfhunde gibt. Und im Endeffekt zählt nur wie man seinen Hund behandelt und erzieht. Kein Hund wird böse geboren, sowie kein Mensch als Mörder zur Welt kommt.
In welchem Bundesland wohnst du denn? Das ist in jedem verschieden.
Dann steht der Dobermann auf keiner Liste, allerdings gilt er als "großer Hund" (über 40 cm Schulterhöhe), daher muss der Halter einen Sachkundenachweis erbringen. Ob das allerdings auch für denjenigen gilt, der den Hund nur ausführt, weiß ich nicht genau. Am besten du fragst einfach mal beim Ordnungsamt nach.
diesen sachnachweis haben die besitzer schon, da wussten sie dasssie den brauchen. der hund wird vielleicht ncihmal so groß aber den haben sie schon aus "vorsorge" besorgt und zu hause liegen und griffbereit^^ danke