Braucht man in NRW für eine normale Hunderasse einen Hundeführerschein?

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Was ist eine normale Hunderasse? Eine normale Hunderasse ist eine Deutsche Dogge, aber auch ein Chihuahua. Du meinst vermutlich , dass es sich um keinen Listenhund oder seine Kreuzung handelt.

In meinem Wohnort, NRW, braucht man für einen Hund, der über 40 cm hoch und/oder schwerer als 20 kg ist, einen Sachkundenachweis. Ich weiß freilich nicht, ob das Ländergesetz ist oder ob das jede Kommune selbst entscheiden kann.

Als ich meine Hündin vom Tierschutz bekam - mein insgesamt 3. Hund - habe ich sie  brav bei der Steuer angemeldet. Ich bekam einen Frageboge zugeschickt, wo nach Rasse und Größe gefragt wurde. Ich habe meinen Hund wahrheitsgemäß als Spitzmix angegeben, allerdings bei der Größe etwas geflunkert. Meine Hündin ist 42 cm groß bei etwa 14 Kilo Gewicht. Ich habe sie mit 38 cm angegeben. Kein Mensch hat das je mit cm Maß nachkontrolliert.

Wenn man natürlich einen Schäferhund oder Boxer oder Collie etc... hat, kann man nicht flunkern. Da ist es ja klar, dass die größer sind als 40 cm. Und einen Schäferhund als Mops auszugeben, dürfte auch schwierig sein.


wie sieht das in NRW aus?

in NRW gilt die 20/40 Regel.

diese gilt für alle Hunde die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.

für einen Dackel z. B. bräuchte man in NRW keinen Sachkundenachweis.

In NRW muss für große Hunde (schwerer als 20kg und größer als 40cm) eine Sachkundenachweis erbracht werden. Unter bestimmten Umständen gilt man aber von vornherein als Sachkundig. Was wie wann wo, würde ich bei deiner Gemeinde erfragen. Dort gibt es auch die örtliche Hundesatzung. Generell gilt aber, dass man keinen Kurs besuchen muss sondern lediglich die Prüfung notwendig ist. Lass dich da also nicht um dein Geld bringen wenn es nicht erforderlich ist. . 

Welche Rasse willst du dir denn anschaffen? 

Hi,
Das geht hier einmal nach Grösse, alle Hundehalter die grosse Hunde haben ab 40 cm und 20kg müssen zumindest ein Sachkundemachweis machen. Und dann gibt es noch die "gefährlichen Rassen" die in NRW in zwei Klassen unterteilt sind. Einmal in Anlage 1 (Staff und Co), für diese hunde braucht man eine Genehmigung und darf sie zb nur aus den Tierschutz kaufen und muss eine Sachkundeprüfung, Maulkorbbefreiuung etc machen. Anlage zwei sind zb Herdenschutzhunde und Co, die sind sind etwas weniger reglementiert, kaufen kann man sie noch beim Züchter, muss aber in jeden Fall die sachkundeprüfung haben und muss mit hund auch eine Prüfung bestehen damit der hund auch normal Leben darf.