Kann man ein Hund in Niedersachsen auf ein anderen zulassen als 2. Hund um den Hundeführerschein zu umgehen? Wäre in dem Fall dir Schwiegermutter?

4 Antworten

Der Hundehalter (du oder dann eben die Schwiegermutter) muss die Hundehaltereignung nach dem niedersächsischen Hundegesetz erfüllen bzw. nachweisen können; schau mal hier: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7



matthias1782 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 23:02

Also sie kann anhand von Belegen nachweisen das sie schon länger als 2jahre (vor den 1.7.2011) ein Hund hat. Wäre dann halt der 2. Hund.

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1ZuZu  15.08.2015, 23:07
@matthias1782

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist das ok, also rechtlich überhaupt kein Problem.

Bedenke aber, dass du der Hundeführer bist. Wenn du - ich nenne es jetzt mal - Bockmist veranstaltest, ist die Schwiegermutter als Hundehalter möglicherweise mit dran, weil sie - wissentlich - ihren Hund einem nach dem Nds.HuG nicht geeigneten Hundeführer überlassen hat.

So schwierig (und teuer) ist die Prüfung auch nicht, und du lernst eine Menge über Hunde und auch dich selber dabei. Ich würde dir wirklich raten, die Prüfung zu absolvieren.

Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage: Wer meldet zur Hu-Haftpflicht an, zahlt die Hu-Steuer und meldet zum Nds.Hu-Register an? Dort wird jedesmal mit abgefragt, ob die Sachkunde vorhanden ist.

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matthias1782 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 23:21

Hundehaftpflicht zahle ich, Steuer dann eben Sie. Ich gehe regelmäßig zur hundeschule aber leider in einem anderen Bundesland (wohne genau an der Grenze) aber er steckt mitten in der Pubertät und ich habe Angst er den Praxistest nicht besteht.  Außerdem weiß ich nicht was passiert wenn wir den Praxistest eben nicht bestehen.

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1ZuZu  16.08.2015, 11:16
@matthias1782

Den Praxistest kann man/muss man aber nicht mit dem eigenen Hund absolvieren. Es ist ja auch keine Prüfung des Hundes, sondern eine Prüfung des Halters auf seine Eignung hin, einen Hund zu führen. Dem entsprechend muss der Hund auch mindestens ein Jahr alt sein, mit dem man seine Prüfung absolviert. Du kannst den Test, falls es beim ersten Mal nicht geklappt hat, auch wiederholen; das gilt für den Theorie- und den Praxisteil.

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Es kommt am Ende darauf an, wer der tatsächliche Halter des Hundes ist (außer es handelt sich um einen sog. "gefährlichen Hund" - dann bedarf auch der Hundeführer einer Sachkunde). Wenn das die Schwiegermutter ist, kein Problem. Aber mal ehrlich so schwierig ist der Sachkundenachweis auch nicht.


matthias1782 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 23:03

Hat Sie und der ist seit Mai 2009 bei ihr.

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matthias1782 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 23:12

Ja der theoretische Teil ist auch kein Problem aber der praktische könnte einer werden. Bin nach Niedersachsen gezogen, wo ich vorher gewohnt habe war das keine Pflicht mit dem Hundeführerschein. Er steckt voll in der Pubertät und da könnte es sich etwas schwierig gestalten mit dem Praxistest.

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tryanswer  16.08.2015, 20:16
@matthias1782

Hast du nicht einen Hund, den du dir leihen kannst. Mit welchem Hund du deine Sachkunde ablegst, ist nicht festgeschrieben.

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Das Traurige an der ganzen Sache ist das Hunde Gesetzlich "Dinge" sind; du kannst mit ihnen machen was du willst.