Hundeführerschein - auch für Schwerbehinderten?
Guten Abend :-) Also eigentlich steht die Frage schon oben , aber noch ein paar details: Es handelt sich darum das mein Onkel (50, Schwerbehindert) sich einen Hund holen möchte,einen kleinen malteser, von den steuern ist er befreit das steht fest . Nun für den hundeführerschein auch ? Da sie schon oft einen Hund hatten , aber Beweismaterial dazu nicht mehr besitzen :( (Weil wenn man in den letzten 10 jahren einen hund 2 Jahre lang besitzte ist man auch befreit.) Einen weiteren Hund in der Familie ( gehört mir , malteser, hab in seit 3 Jahren ) gibt es auch . lg
3 Antworten
Hallo,
wieso gibt es keinen NAchweis, der Hund muss doch angemeldet gewesen sein? Wenn der Hund kein Assitenzhund, o.ä. ist, muss der Halter den Führerschein ablegen. Sollte der Hund nicht angemeldet sein, hat dein Onkel wohl die Pappnase auf und muss den Führerschein machen, das sollte er - insofern er in der LAge ist mit dme Hund rauszugehen - auch schaffen können. Ansonsten kann eine andere Person des Haushalts den Hund auf sich anmelden und die Prüfung ablegen.
Der Nachweis der Hundehaltung lässt sich leicht erbringen. Städte und Gemeinden haben auch eine Buchführung, also kann dort nachvollzogen werden, wann dein Onkel Hundesteuern gezahlt hat. Damit ließe sich der Beweis führen und somit vermutlich auch die Pflicht der Sachkunde umgehen.
Über welches Bundesland reden wir denn? Hundeführerschein ist ein Begriff, der in einigen Ländern tatsächlich so gebraucht wird, andere fordern einen Sachkundenachweis, manchmal auch abhängig von der Hundegröße.
Natürlich geht das :-) Im Amt werden auch die Befreiungsbescheide archiviert!
Na gut , aber das war nicht die Frage eigentlich :D Weil wenns jetzt doch nicht wegen was auch immer haha , geht's es mir nur um den Führerschein. Ob das geht oder nicht ?
Zitat aus wiki:
ls erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen zum 1. Juli 2013 die Pflicht zu einem „Hundeführerschein“ (Sachkundenachweis) für alle Hundehalter eingeführt. Jeder Ersthundehalter muss noch vor der Anschaffung eines Hundes einen theoretischen Test bestehen. Mit dem Hund muss er innerhalb des ersten Jahres zudem eine praktische Prüfung ablegen.
Demnach nicht.
Klasse, in welcher Stadt in Niedersachsen gibts denn sowas : Ne Befreiung einfach so wegen Schwerbehinderung. Für Assistzenzhunde kenn ich das, für Gebrauchshunde auch, aber so hab ich es noch nie gehört.
Wie dem auch sei. Auch wenn befreit gab es ja ne Anmeldung bei der Gem,eionde - som,it kann man auch den Nachweis führen.
Und nein, das Gesetz sieht keine Ausnahmen für Schwerbehinderte vor. Warum auch? Wenn ich so stark behindert bin das ich nicht mal diese lächerliche Prüfuing schafe dann wäre es zum Wohl des Hundes besser ich hielte keinen Hujd in eigener Verantweortung weil ich ihm nicht gerecht wrden könnte.
Das Bundesland ist , Niedersachsen. Leider geht das mit den Steuern ja nicht , da er befreit ist wegen der schwerbehinderung .