Brauche ich einen Hundeführerschein, wenn...?
...ich bereits mit Hunden aufgewachsen bin?
Ich (21) überlege, ob ich mir einen eigenen Hund anschaffe (aus dem Tierheim adoptiere). Doch vorher möchte ich wissen, ob ich auch den Hundeführerschein machen muss.
Ich bin von Geburt an mit verschiedenen Hunden aufgewachsen und passe ab und zu jetzt noch auf einen meiner Kindheitshunde über ein Wochenende auf. Habe ich somit die erforderliche Sachkunde (NHundG §3 Satz 6) oder muss ich trotzdem einen Hundeführerschein machen?
6 Antworten
Sofern Du nicht mit Deinem Namen vor 2010, als Hundebesitzer im System eingetragen warst, gilst Du als Ersthundehalter und musst den Hundeführerschein machen.
Für Listenhunde muss immer ein Sachkundenachweis gemacht werden. Und zwar jedes Mal, wenn man wieder einen neuen holt.
Aber erkundige Dich am besten selbst bei den Behörden Deiner Stadt. Das ist überall ein bisschen unterschiedlich.
Es kommt auf das Bundesland an. In Niedersachsen benötigen alle Ersthundehalter einen Hundeführerschein. Dabei kommt es darauf an, ob du die Hundesteuer für den Hund zahlst und wer den Kaufvertrag unterschrieben hast. Dass du mit Hunden aufgewachsen bist ist nicht ausreichend.
Das nennt sich wohl Sachkundenachweis und gilt für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden. Also pauschal nicht.
Kommt auf den Bundesland an.
Wenn deine Stadt einen Sachkundenachweis verlangt, musst du diesen auch vorlegen. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass du laut LHundG "sachkundig" bist.
Wie gesagt, kommt auf dein Bundesland an. Das hier gilt für NRW:
(3) Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a) Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung,
b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
d) Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e) Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
das kommt ja total drauf an, wo du wohnst. In RLP braucht man den gar nicht.
genau das ist meine Frage, nämlich ob ich sachkundig bin