Ab wann muss man einen Hundeführerschein machen
Hallo, ich wohne in Niedersachsen und wir wollten uns einen Hund zulegen, jedoch will mein Vater den Hundeführerschein nicht machen. Wir haben uns etwas schlau gemacht und haben gelesen das man den Führerschein nicht machen muss wenn man vor ca. 2 jahren schonmal einen Hund hatte. Jedoch mein vater hatte als kind/jugendlicher einen Hund und meine Frage ist ob er den Führerschein immernoch machen muss??
4 Antworten
Den Führerschein muss man nur dann nicht machen, wenn man innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens 2 Jahr lang einen Hund ohne Probleme gehalten hat. Die Kindheit deines Vaters wird wohl länger zurück liegen....also ja, er muss ihn machen. Deine Mutter könnte das allerdings auch tun.
. Seit dem 01. Juli 2013 ist müssen Ersthundehalter in Niedersachsen den neuen „Hundeführerschein“ nachweisen! Ausgenommen sind Hundebesitzer, die in den Vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre am Stück einen Hund gehalten haben. >
Ja, er muss
War Dein Vater vor zwei Jahren Kind/Jugendlicher? Nein? Dann ist es wohl schon länger her, dass er einen Hund hatte. Ergo muss er nun den Hundeführerschein machen. Ob er das will oder nicht, spielt keine Rolle. Letztendlich muss der Hund darunter leiden (durch Wegnahme bei Auffälligkeiten o.ä.), dass Dein Vater zu faul ist.