Rückzahlung an Jobcenter wegen verpasster Frist?

Hallo. Von November letzten Jahres bis Mai diesen Jahres hab ich Hartz 4 erhalten. Da ich ein Gewerbe angemeldet habe sollte ich nach dieser Zeit eine abschließende Anlage EKS einreichen um meine Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum darzulegen. Ich erhielt ein schreiben in dem ich aufgefordert wurde entsprechende Unterlagen nachzureichen. Hierfür wurde ein Frist gesetzt. Da ich in dieser Zeit mit persönlichen Problemen zu kämpfen hatte, ist dies völlig untergegangen und ich habe es versäumt die Unterlagen rechtzeitig einzureichen .

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde den kompletten Betrag (3672 € ) welchen ich in dem entsprechenden Zeitraum erhalten habe zurück zu zahlen. Daraufhin hab ich sofort einen Widerspruch eingereicht zusammen mit den fehlenden Unterlagen, welche nachweisen dass ich in dieser Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen hatte (insgesamt 700€ Verlust). Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch als unwirksam erklärt wird und ich aufgefordert werde diesen zurück zu nehmen.

Hier ein Auszug:

"Mit der nachträglichen Vorlage der Unterlagen kann die Festsetzung des Anspruchs nach derzeitiger Aktenlage nicht mehr mit dem Vortrag erfolgreich angegriffen werden, dass ein anderes Einkommen erzielt worden sei, da die Festsetzung gem. §41a Abs. 3 und 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) rechtmäßig war."

Ich bin völlig verzweifelt, da ich nicht im entferntesten in der Lage bin den Betrag zu zahlen. 

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich dagegen vorgehen? Wie stehen meine Chancen?

Recht, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter verlangt das ich mein Auto verkaufe obwohl es keine 7500,- Wert ist, was kann ich tun?

Hallo, habe gerade ein Problem erstmal zur vorgeschichte, damit ihr es versteht.

Ich hatte eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung über 2,5 Jahre gemacht und danach bin ich auch direkt in Arbeit gegangen habe jetzt ca. 10 Monate gearbeitet und wurde leider wieder gekündigt, da ich noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe bin ich natürlich direkt in ALG II zurück gefallen.

Mein altes Auto ein Audi 100 2.8e Baujahr 91 mit 380T km war ein ziehmlicher Schrotthaufen und hatte auch schon länger keienn Tüv mehr, ich konnte mir aber nichts anderes leisten, deswegen musste ich damit ja noch fahren. Wo ich gearbeitet habe habe ich mir daher nach 4 Monaten als erstes ein neues, gebrauchtes Auto gekauft, einen Rover 75 2.5 mit 130T km, frischem Tüv mit guter Ausstattung und in gutem Zustand, gekostet hatt er 2200,- Euro.

Jetzt musste ich ja einen Neuantrag auf ALG II Stellen, da muss ich ja auch die Fahrzeugversicherungen etc. mit einreichen, dabei ist dem Jobcenter wohl aufgefallen das ich ein anderes Fahrzeug habe als vorher, ich wurde dann angeschrieben ich sollte Fahrzeugdaten Kaufvertrag von dem Fahrzeug einreichen und was mit dem alten PKW passiert sei.

Habe ich denen dann eingereicht, der alte wagen steht noch bei mir auf dem Hof weil der ist quasi schrottreif, den wollte nicht mal wer für 300,- kaufen hat auch über 1 Jahr kein tüv mehr springt nicht mehr an und gammelt vor sich hin, wollte ihn aber irgendwie nicht verschrotten da mein Herz noch drann hing da er mich so lange begleitet hat.

Daraufhin kam dann vom Jobcenter, sie möchten gerne Fotos beider Fahrzeuge sehen, habe ich denen dann eingereicht.

Nun kam ein Schreiben, ihr Sachverständiger hätte anhand der Foros den Rover auf über 10T Euro geschätzt und den Schrotthaufen von Audi auf über 5T Euro, deswegen hätte ich keinen anspruch auf ALG2.

Der KAufvertrag über 2200,- Euro hat das Jobcenter nicht interessiert auch gänige gebrauchtwagenpreise die zum teil deutlich unter 2200,- liegen nicht, ihr Sachverständiger hätte den wagen so geschätzt und Fertig. Auch das Der Audi komplett Fertig ist und nicht mehr Fahrzeuglich ohne Tüv sei ihnen egal, er habe einen schätzwert von über 5T Euro, den wollte keiner für 300,- Euro haben hatte es mal versucht.

Was kann ich denn jetzt machen, weil das ist doch totaler schwachsinn, ich mein ganz ehrlich wenn deren Sachverständiger diese Autos auf diese Werte Schätzt dann kann der 0 Ahnung von seinem Job haben.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Auto und Motorrad
Ich habe angeblich Schulden beim Jobcenter mit einer Ratenzahlung ist man nicht einverstanden was tun ?

Hallo

vor ca 10 Jahren hatte ich angeblich vom Jobcenter zu viel Geld bekommen was diese jetzt auf einmal zurück haben wollen. Ich kann das verständlicherweise nicht mehr nach vollziehen ich weiss nur das die meines Wissens nach immer alles direkt gegen gerechnet haben so das eigentlich nichts mehr offen sein dürfte.

Meinem Anwalt gegenüber haben sie auch nur eine aufstellung zugesendet und mitgeteilt das sie es von der Kreiskasse nicht zurückziehen können den Auftrag zur Einziehung und auch nicht mehr zugriff haben auf die entsprechenden Unterlagen also selbst auch nicht überprüfen können ob es ihnen bereits gezahlt wurde oder nicht und ich zahlen muss.

Laut Anwalt müsste ich entsprechende Unterlagen vorweisen aus dennen hervor geht das ich ich es gezahlt hätte. Die habe ich nicht somit kann er also nichts mehr machen. Ich bat eine Ratenzahlung über 5 Euro da mehr nicht geht ich habe wieder Harz4 , damit war man nicht einverstanden es müssten mindestens 30 Euro sein, das kann ich nicht. Bekomme 270 Euro davon bleiben nach Abzügen etwa 100 Euro für Lebensmittel,Bewerbungen,.... Folglich kam es zur Kontopfändung doch nun hat meine Stadt mir mitgeteilt das ich sofort 3000 Euro zahlen sollte ansonsten kommt jemand vorbei und durchsucht meine Wohnung und ich müsste die EV abgeben, nur das kann ich nicht , darf ich nicht dann bekomme ich keinen Job mehr und werde mein ganzes Leben lang Harz4 Empfänger sein. Denn in meinem Beruf darf ich die nicht abgegeben haben.

Was kann ich jetzt machen ? Was empfiehlt ihr mir ? Kann das jetztige Jobcenter hier eventuell helfen das ich das auf die dortigen Schulden mit aufschlagen lassen kann und dort die Ratenzahlung beginnt sobald die anderen Zahlungen dort abgeschlossen sind ?

Freue mich auf eure Antworten bin richtig am verzweifeln. Danke

Mfg

Trend4

Schuldnerberatung, Schulden, Recht, Anwalt, Sozialrecht, Eidesstattliche Versicherung, Hartz IV, Jobcenter, schuldner
Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.

Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.

Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?

Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Recht, ALG II, Hartz IV, Sanktion, Ausbildung und Studium
Darf das Jobcenter einem eine sinnlose Ausbildung aufzwingen?

Liebe Community,

ich nehme im Moment an einer Maßnahme vom Jobcenter teil. Es handelt sich um einen Kurs, wo Deutsch, Mathe, BWL, Rechungswesen und Power Point unterrichtet werden.

Meine Sachbearbeiterin sagte mir vorher, ich solle einfach mal meine PC-Kenntnisse etwas auffrischen. Daher hat es mich gewundert, dass der PC-Unterricht eher eine untergeordnete Rolle spielt.

Jetzt habe ich aber erfahren, dass es sich um eine VORmaßnahme handelt. Wie der Name schon sagt, soll im Anschluss daran noch mehr erfolgen. Es sieht so aus, dass man auf eine kaufmännische Ausbildung festgenagelt werden soll!

Ich verstehe diese Sinnlosigkeit nicht! Ich bin Ende 40 und habe immer wieder versucht, in einem Bürojob Fuß zu fassen. Das ist auch mein erlernter Beruf. Doch dieser Job liegt mir überhaupt nicht. Es sind nicht nur Probleme im Umgang mit dem PC, sondern ich kann mich auch nicht organisieren und bin zu langsam und verpeilt. Deshalb ist mir überall gekündigt worden.

Meine Arbeitsvermittlerin wollte mir anscheinend nicht glauben, denn sie schickte mir weiterhin Stellenangebote fürs Büro zu. Zwischendurch musste ich auch als Servicekraft in einem Wellnessclub probearbeiten. Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

Tut mir leid, wenn ich das so schreibe, aber in dem Kurs sitzen auch die letzten Leute. Ein gescheiterter Kneipenwirt, ein Mann, der Epileptiker ist und das auch überall herumposaunt, ein unwahrscheinlich kindischer Typ und ein Ausländer, der die meiste Zeit nicht erscheint. Nur einer ist halbwegs in Ordnung.

Was ist, wenn der Maßnahmeträger nach Ablauf der zwei Monate behauptet, ich würde mich super für eine kaufmännische Ausbildung eignen? Schließlich sind die doch nur daran interessiert, an einem zu verdienen.

Dürfte mich das Jobcenter zu einer sinnlosen Ausbildung zwingen?

Liebe Grüße,

Moonandsun

Schule, Hartz IV, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Hartz4 Antrag unter dem Monat, Mietschulden, Exmatrikulation?

Hallo,
folgende Situation:
Ich bin aktuell immatrikuliert an einer Uni.

Aus finanziellen Gründen muss ich mich exmatrikulieren. (und die finanziellen Gründe sind viel zu hoch um das auf die schnelle mit einem Nebenjob lösen zu können)

Einer dieser Gründe ist auch dass ich Schulden habe bei so mancher Firma
und mir unter Anderem der Vermieter geschrieben hat , ich soll bis 15.7. die rückständige Miete zahlen bzw. eine Zahlung leisten (was genau von beiden zutrifft, will ich noch klären) sonst werde ich fristlos gekündigt.

Nun habe ich so viel Geld nicht, um das komplett zu bezahlen.
Ebenso habe ich leider auch bei Weitem nicht genug Geld um die Miete für den aktuellen Monat zu bezahlen.
Insofern kann bzw. werde ich auch heute oder morgen einen kleinen Teil (rund 25%) der Miete überweisen.

Desweiteren werde ich mich wie erwähnt Anfang nächster Woche exmatrikulieren.
Und anschließend , d.h. vielleicht am selben Tag noch, noch Hartz4 beantragen.

Insofern steht der Tag, an dem ich das mache, fest.

Was ich mir noch unsicher bin, ist das Datum, zu welchem ich mich exmatrikulieren soll bzw. hartz 4 beantragen soll.

Natürlich von Vermieter und Co. her wäre früher natürlich besser.

Allerdings ist es auch so, dass ich logischerweise in dem Semester shcon an diversen Übungen und Co. teilgenommen habe, die in den nächsten q,2 Wochen ihr Ende finden.

Würde ich gleich heute oder morgen mich exmatrikulieren, dann dürfte/könnte/sollte ich nicht mehr an den letztn Übungen teilnehmen und bekäme wegen weniger "versäumter" Übungen die zulassung nicht.
aka die Arbeit des ganzen Semesters wäre futsch und ih hätte so gesehen ein Semester komplett verschwendet.
Was ich ziemlich uncool fände, gerade wo es nur um 1,2 Wochen geht.

Zum Anderen bezweifle ich ob, selbst wenn ich heute den hartz4 Antrag gestellt hätte,

ich vor dem 1.8. Geld bekommen würde.
Natürlich, vom Betrag und Co. her hätte ich hartz4 Anspruch ab 6.7. bzw. vielleicht sogar ab 1.7.
Aber real betrachtet käme die erste Auszahlung wohl doch nicht vor dem 1.8., oder?
Oder wie sind da so eure Erfahrungswerte?
Ist ein erstantrag, habe noch nie zuvor Hartz4 bekommen.

Von daher wäre natürlich mein gedanke:
Wenn ich so oder so erst zum 1.8. Geld kriege um Miete bzw. Mietrückstände zu zahlen, dann macht es für mich und dadurch auch für den Vermieter keinen unterschied ob ich mich jetzt oder erst in 2 Wochen exmatrikuliere und Hartz4 kriege.

Vorteil für mich wäre, dass ich, im gegensatz zur Matrikulation jetzt sofort, noch die Zulassungen erwerbe. Was ich bei sofortigem Abbruch wohl nicht bekäme.

Was meint ihr dazu?
Fände es hlt schade wenn ich wegen Exmatrikulation 2 Woche früher oder später die zulassung nicht bekäme.

Schulden, Hartz IV, Exmatrikulation, Ausbildung und Studium
Kein Hartz4 für Studenten, aber warum?

Also irgendwie will mir die Logik dahinter nicht so einleuchten:
Denn die Aussage des Jobcenters ist ja im Prinzip:
VOllzeitstudenten kriegen deshalb kein Hartz4 weil Sie, wie es der Name sag, rund um die Uhr mit ihrem Studium beschäftigt sind und nicht auch nur eine Minute Zeit hätten um was Anderes zu tun, wie bspw. Arbeiten.

Mit dem Argument, man hätte in keinster Weise irgendwelche Zeit, um neben einem Vollzeitstudium auch noch zu arbeiten, wird Hartz4 kategorisch abgelehnt.
Man steht schließlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Andererseits, wenn mann dann fragt, was man tun soll ansonsten, man kann ja schließlich nicht verhungern;so kriegt man die Antwort, man solle sich doch einen Nebenjob holen.
Seien es Hiwijob, Kellnern oder sonstwas, sowas wie ein 400 Euro Job;
sowas könne man doch locker neben dem Studium oder an den Wochenenden noch machen.

Die Tatsache dass man bei einem Teilzeitstudium wiederum hartz4 kriegen kann, belegt ja auch dass Studium nicht gleich Hartz4 ausschließt.

Nun verstehe ich diese Logik nicht.
Ich sage "Ich hätte gern hartz 4"
sie "Gibts nicht, als Vollzeitstudent hast du keine zeit zum Arbeiten (formal: du "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung")"

ich darauf "Aber wovon soll ich denn sonst leben?"

sie: "Ja, wie wärs mit Nebenjob, arbeiten und so?
es ist einem Studenten schon zuzumuten, neben dem Studium nen 400 Euro Job oder so zu machen, selbst als Vollzeitstudent"


Und ich nur so: "Dafug is wrong with you?"

im Ernst, Hartz4 wird abgelehnt mit der Begründung, man hätte keine Zeit und so zum Arbeiten.
aber der geniale Vorschlag, wo Geld herkommen soll, lautet dann... oh wunder, arbeiten gehen?!?
Gibt ja sogar Gerichtsurteile, die auch genau das festgelegt haben dass ein Vollzeitstudent durchaus Arbeiten gehen kann/darf/soll/muss um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Geht es dem Jobcenter nur drum , dass man sich selbst um ne Arbeitsstelle kümmert?
und sich nicht vom Jobcenter wohin vermitteln lässt, aka dem jobcenter arbeit macht?

Weil ich kapiers einfach nicht...
wenn ich doch offiziell arbeiten gehen kann bzw. das sogar von mir erwartet wird, um mich zu finanzieren,
INWIEFERN stehe ich dann trotzdem nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung sodass Hartz 4 abgelehnt werden muss?

Entweder check ichs nicht oder das Ganze widerspricht sich derb

Studium, Schule, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Hartz 4 gleich Assi?

Hallo Leute ,

ich mache mir zunehmend Gedanken über das Thema Arbeitslosigkeit und dessen Auffassung in der Gesellschaft.

Letztens las ich eine Antwort auf eine Frage hier in diesem Netzwerk die mir einen kleinen Denkanstoß verpasste. Die Frage handelte von einem Arbeitnehmer der bewusst seine Pausenzeiten überzog und wollte wissen weshalb viele ihr Berufsleben nur allzu ernst nehmen. Nicht wenige Personen äußerten sich sehr negativ über den Fragesteller. Eine Antwort stach mir jedoch besonders ins Auge. Die Person sprach hier sehr abfällig über Hartz 4 Empfänger und meinte der Fragesteller werde bald selbst Sozialhilfe beziehen müssen. Des weiteren behauptete diese Personen Arbeitslosengeld 2 Empfänger seien faul ,egoistisch und aozial.

Nach meiner subjektiven Wahrnehumg zufolge erlebe ich vorherrschend diese Haltung in der Erwerbstätigen - Gesellschaft. Meine Erfahrung im direkten Austausch mit Sozialhilfeempfängern machte mir bewusst das mehrfache Bandscheibenvorfälle , Depressionen in Folge eines Todesfalls des eigenen Kindes oder Sozialphobie durch Mobbing nicht im geringsten durchtriebene Taktiken sind um den Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen. Weshalb hassen wir dann diejenigen die sich in der schwächsten Position unserer Gesellschaft befinden anstatt die ,die diese Armut unterstützen?

Steuern, Liebeskummer, Armut, Psychologie, Hartz IV, Philosophie und Gesellschaft

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