Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?

Hallo.

Ich wollte mal wissen, ob es aus Sicht der Arbeitsvermittler überhaupt einen anerkannten Grund gibt, eine Bewerbung zurückzuziehen, OHNE dass sich dies nachteilig auf den Leistungsanspruch des Arbeitsuchenden auswirkt.

Oder wird man als Leistungsempfänger ausnahmslos immer zu jeder noch so absurden Entscheidung genötigt?

Ich kann mir vielleicht noch vorstellen, dass evtl. gesundheitliche Voraussetzungen für eine Stelle nicht erfüllt sein könnten oder wenn eine Schwangerschaft vorliegt, o.ä. dazu führen könnten, dass eine Person die Stelle nicht antreten kann.

Doch wie sähe es aus, wenn ein Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheidet, weil sich z.B. die Personaler im Vorstellungsgespräch respektlos und herablassend gegenüber den Bewerber verhalten haben oder dem Bewerber schon im Vorstellungsgespräch subtil der Rausschmiss angekündigt wird, bevor der Bewerber überhaupt erst angefangen ist?

Es wäre ja so ein Fall, wo man sich als Bewerber nur die Finger verbrennen könnte und sich dies zusätzlich noch als Schandfleck in seinem Lebenslauf verewigen würde, würde er bei solch einem Unternehmen einen Vertrag unterschreiben.

Oder wäre eine Jobagentur selbst davon nicht zu überzeugen? Und würde man dem Bewerber dies schon als Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Vermittlungsvereinbarung anlasten?

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