Begeht diese Hartz4 Bezieherin Sozialbetrug?
Hallo, ich wende mich mal an euch, da ich mir nicht ganz im Klaren bin, ob diese nachfolgend beschriebene Hartz4-Bezieherin Sozialbetrug begeht.
Die Person S. lebt mit ihrem Sohn zusammen in einem kleinen Haus. Der Vater des Sohnes arbeitet (Etwa 1600 netto Einkommen) und lebt einige Kilometer bei seiner Mutter in einer Einliegerwohnung auf dem Land. Offiziell getrenntlebend! Person S. ist zwei bis viermal am Tag mit und ohne dem gemeinsamen Kind bei dem Vater Zuhause und bei der Mutter/Oma, das Kind wird sehr häufig bei der Oma geparkt. Gemeinsamens Bett in der Wohnung des Kindsvaters. Person S. war Saisonangestellte mit offiziellen 30 std. pro Woche bei der Mutter des Vaters (Oma) und verdiente etwa 500 Euro monatlich, damit sie vom Jobcenter in Ruhe gelassen wird. Aufgestockt wurde jedoch weiterhin. Mehr als 30 Stunden pro Woche wurde auch gearbeitet. Müsste nun nach dieser Saison abgemeldet werden.
Person S. arbeitet nebenbei noch mit Hunden, wobei sie recht gut verdient (keine zahlen vorhanden) und gibt mit IHRER Mutter zusammen Wochenendkurse, welche sehr gut laufen. Sie möchte weiterhin Hartz4 beziehen, da sie so das Haus/Heizung usw. finanzieren kann und mehr Zeit für ihren Sohn und die Pferde hat.
Person S. besitzt ein Auto, zwei Hunde und zwei Pferde, letztere sind bei der Mutter des Kindsvaters kostenlos untergestellt. Ebenfalls nutzt sie noch Weideflächen bei ihren eigenen Eltern mit eigenem Stall.
Das ist doch schon Sozialbetrug und Schwarzarbeit ja sowieso, oder?
8 Antworten
Könnte sein, aber so lange du keine Sachbearbeiterin beim Amt bist, ist es nicht deine Bürgerpflicht hier aktiv zu werden, das darf das Amt schön selbst im Blick haben.
Bevor nun der Ein oder Andere mit der Sozialgemeinschaft und deren Betrug kommt und dass man als Steuerzahler durchaus das Anrecht hätte hier Detektiv zu spielen; ich zahle deutlich mehr in diese Sozialkasse ein, als der "gehobene" Mittelstand.
Herzlichst
Die Mutter bringt das Kind also nur regelmäßig zur Oma und zum geschiedenen Kindsvater, vermutlich auch mangels Kindergarten, und dafür willst du ihr eine weiterhin Ehe-ähnliche Beziehung unterstellen?
Hartz IV Empfänger sind aber nicht zwangsläufig alles vollkommen ausgestoßene Familienmitglieder. Ich weiß nicht welches Ideal dir da für die Sozialhilfe vorschwebt.
Muter und Sohn als obdachlose Junkies in der U-bahn, die auch niemals den Blick aufrichten, weil das könnte ja schon eine Bedarfsgemeinschaft sein?
Du hast vermutlich nur den falschen Job.
Ob es Sozialbetrug ist, entscheidet das Jobcenter. Wenn du willst, dann melde sie doch und gib dort an, was du hier geschrieben hast.
Sozialbetrug ist es auch wenn 2 Personen die zusammen sind in einer Wohnung leben oder sich als WG beim Jobcenter angeben, sprich sagt dass man keine Einstehungs- und Verantwortungsgemeinschaft sei und man nicht zusammen wirtschaftet, aber genau das Gegenteil macht. Nachweisbar ist es nur in sehr sehr wenigen Fällen.
Der Vorteil daraus ist jedoch enorm.
Ja, nein, vielleicht. Es sieht nach Sozialbetrug aus.
Aber: Du kennst die finanziellen Verhältnisse nicht ganz genau und weißt auch nicht, was sie beim Jobcenter angegeben hat.