Mutter ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und andere Fragen zur Antragstellung?

Hallo,

Mein Freund, meine Mutter und ich leben in einem Haushalt. Dabei ist unsere Haushaltsführung aber klar getrennt. Meine Mutter kauft für sich ein, und wir zwei für uns etc.

Mein Freund ist der Hauptantragsteller und ich bin seit knapp 2 Jahren mit in seiner Bedarfsgemeinschaft. Als ich vor kurzem arbeitslos geworden bin, erhalte ich auch ohne weitere Antragstellung volles Geld.

Nun hat sich meiner Mutter, nach 2 1/2 jähriger Arbeitslosigkeit dazu entschieden zum Jobcenter zu gehen und ebenfalls einen Antrag zu stellen, da ihr Vermögen sich dem Ende neigt. Ist sie nun Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft? Oder wird sie einen eigenen Hauptantrag stellen?

Wirkt es sich außerdem negativ auf sie aus, dass sie ihren alten Job vor 2 1/2 Jahren selbst gekündigt hat?

Außerdem ist sie der Meinung, nachdem sie damals vor knapp 10 Jahren, wo sie beim Amt schonmal war, dass sie nur 200~ irgendwas an Geld bekommen würde. Aber es gibt doch einen gewissen Regelsatz?

Und als letzte Frage, die vielleicht etwas blöd klingt, ich aber für sie nachfragen möchte: Wie sieht es nach der Antragstellung aus? Würde ihr mit ihren 54 Jahren direkt eine Maßnahme oder Jobs auferlegt werden, die sie ohne Sanktionen nicht ablehnen könnte?

Da ich mit ihr nächste Woche dorthin fahren werde, möchte ich gerne etwas vorbereitet sein, damit ich ihr bestmöglichst zur Seite stehen kann. Ggf. was für Anlagen noch zur Ausfüllung erwartet werden? Das ich diese mir schon etwas durchlesen kann.

LG

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Jobcenter Problem gleich Termin?

Guten morgen Wir sind neu hier und es geht um folgendes

Mein mann hat heute nach 3 Monaten wieder ein Termin beim jobcenter diesmal gehe ich mit da ich der Meinung bin das es so nicht weiter gehen kann. Mein mann hatte in seiner Jugend fliesenleger gelernt leider aufgrund von knie Erkrankung die Prüfung nicht machen können. Er hat dann als Helfer in verschiedenen Bereichen gearbeitet.

2009 bekam er einen bösen bandscheibenvorfall welcher nach langer konservativer Behandlung 2010 aufgrund gefühlsstörungen usw operiert werden musste. Das ganze ging ca 3 Jahre gut er wieder als Helfer gearbeitet. Seit 2014 wieder starke Schmerzen hatte 2014 eine schmerztherapie leider ohne Erfolg zwischen durch immerwieder versucht arbeiten zu gehen was aufgrund anhaltender schmerzen nicht ging. 2016 im Juni wieder op da er urin nicht mehr richtig halten konnte seither mehr schmerzen denn jee. 11/2016 wieder 3 wöchige schmerztherapie mit Besserung der schmerzen aufgrund starker Medikamente. Diese wurden im Juni abgesetzt seither geht es wieder Berg ab Ärzte sagen sie können nur noch versteifen dochdas möchte mein mann nicht er ist erst 39.

Nun sind wir solange er arbeiten War aufstocker gewesen da wir 4 Kinder haben und seit Januar 2016 voll im bezug. Arbeitsberaterin hat ihn gesagt sie schickt die unterlagen zum medizinischen Dienst dieser urteilte ohne mein mann gesehen zu haben 2 mal hinter einander das er für 6 Monate nicht Arbeit vermittlungsfähig sei.

Im Mai diesen Jahres wieder Termin mein mann sagte schmerzen fangen wieder an .Sie ok schickt wieder an medizinische Dienst 3 Wochen später Termin da sagt sie der medizinische Dienst ist der Meinung obwohl sie mein mann nie gesehen haben er könnte wieder arbeiten und er soll sich 9 mal im Monat auf eine sozial versicherungspflichtig Tätigkeit bewerbendie er sich zutraut ansonsten krankmeldungen bringen.

  1. Arzt sagt wenn er keine Tätigkeit hat dann brauch er auch keine krankmeldungen ( jobcenter meint dann suchen Sie einen neuen Arzt )
  2. Mein mann ist mit dem Haushalt und Familienleben körperlich schon an seiner Grenze und weiß daher gar nicht was er sich zutrauen kann.

Nun haben wir um 09.30 Uhr wieder ein Termin und denken das sie ihn in eine Maßnahme oder sonstige Angebote steckt. Kann man drauf bestehen das der medizinische Dienst ihn mal persönlich anschaut und nicht immer anhand Akten entscheidet?

Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben. An wen können wir uns wenden wenn sie einem gar nicht zuhört und sie der Gesundheit zustand meines Mannes nicht interessiert?

Wir fühlenuns einfach nicht verstanden und auch allein gelassen. Uns wäre es auch lieber wenn es anders wäre. Sorry für den langen Text. Einen schönen Tag allerseits Daniela und Helge

Bandscheibenvorfall, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?

Hallo Leute,

ich lese sehr oft in Foren wenn es um Hartz 4 im alter 25 geht und dieser bei den Eltern wohnt, das er mit 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft bildet und das amt somit nicht mehr nach den einkommen der Eltern verlangen kann, weil die Eltern sozusagen nicht mehr für das Kind verantwortlich ist. Also das lese ich wirklich in 99% allen Foren das es so sein soll.

Ich habe deswegen nach diesen Gesetz gesucht, wo der punkt drin stehen soll, das z.B. "Über 25 Jährige Kinder die im Haushalt der Eltern leben, gehören nicht zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft" Aber ich finde so einen Satz nirgendswo in den Gesetzen, dabei habe ich lange gesucht.

Das einzige was ich gefunde habe, in den bezug war Gesetz § 7 SGB II Leistungsberechtigte (3): Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

"Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"

Also hier ist ja auch nur die rede von Bedarfsgemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft, außerdem ist es für mich auch nicht explizit rauszulesen, das ein Kind über 25 auf keinen fall mehr dazu gehört, weil es steht ja nur drin das "welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" aber nirgendswo steht, das über 25 Jährige dann nicht mehr dazugehören.

Deswegen wollte ich euch fragen, ob es überhaupt stimmt, ob es so ein gesetz gibt und wenn nein woher kommt diese annahme oder behauptung immer, wenn es doch eigentlich in kein Gesetz steht ?

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Gesetz, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Alternative zum kfz-mechatroniker?

Hallo Brauche Eure Hilfe:(

Meine Nerven liegen echt blank :(

Bin 26 gelernter kfz mechatroniker,war ca 2 jahre aus den Beruf raus. (Gesundheitliche gründe)

Diesjahr kam ich in eine massnahme und zum Ende der massnahme wurden die da auch aufdringlich. Die wollten unbedingt das ich ein Praktikum in einer Firma mache nur zu diesen Zeitpunkt konnte ich auch nicht da ich meinen Sohn länger hatte da er einen Ausschlag hatte . Dan sollt ich das Praktikum in der sogenannten Firma nachholen Oki schön und gut .

Machte das Praktikum 2 wochen ujd wurde übernommen

Es ist ein Gebrauchtwagen Handel Wir sind ein 3 mann Betrieb 2 mechaniker 1 aufbereiter und natürlich mein Chef

Arbeitszeit ist von 9-19uhr pausen naja angeblich kann ich machen wie ich möchte aber merk ich nix von da kann der andere mechaniker mehr pause machen:(

Mal in ruhe nen käse Brötchen essen klappte am Anfang aber jetzt auch nicht mehr:( Gehalt ist ca 1140 netto.

Ich kann bald nicht mehr mein Kopf Platz bald. So Aufnahme fähig bin ich immoment auch nicht mehr

Die erste Zeit war recht in Ordnung. Jetzt wo ich länger da bin der andere mechaniker tut kaum noch etwas . Frage ihn etwas bekomm nie eine richtige Antwort. Komme mit unsere Wucht Maschine noch nicht ganz klar fragte ihn vor paar Wochen ob er 5 Minuten hat (hätte es mir direkt aufgeschrieben) nein hat er nicht/ prompt zieht sich um und steht ne halbe Stunde und labert:(

Oder soll ein Motor zusammen bauen 30 min später fahr mal 2 Kunden vom Bahnhof abholen / obwohl der andere mechaniker auchb zeit hatte

Oder auch hab gedacht komm helf ihn machen wir eben zu 2 klimakühler tauschen 5min später War ich allein am Auto 😑

Oder auch mein Chef sitz hinter den Kopierer und er brauch trotzdem ein zum kopieren oder Kaffee kochen Oder auch sollte eine Batterie bestellen ( speziele) gab nur von Varta Schwung wurde abbestellt da zu teuer und es wurde eine gebrauchte besorgt

Oder am Anfang hieß es Samstag nur in normale anziejsachen kommen und Kollegen beim Auto verkaufen helfen/ und was ist ? Muss trotzdem Arbeitsachen mit bringen und Hecke schneiden Unkraut zupfen oder kleine Reparaturen machen

Jedes mal wenn ich mal etwas bestellen fragt er wie teuer dan geht es vom Tisch zum Tisch und die am Telefon denken auch schon :( Er braucht wirklich seine Lakaien.

Der andere mechaniker war im Urlaub und mein Chef kam jeden tag eine halbe Stunde bis Stunde zu spät konnte jedes mal im auto warten :(

Fahr mal dahin fahr mal dort hin (obwohl der andere mechaniker es auch könnte) aber nein nehmen lieber unser sklave

Ich und der aufbereiter sind echt die Sklaven von beide :(

Ich fühle mich nur noch verascht und ausgenutzt aber Sowas von:(

Auto, Arbeit, Job, Werkstatt, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Autohaus, Firma, Hartz IV
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

Schwangerschaft, Recht, Minijob, Rechte, Krankenversicherung, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?

Geht es paar Tage vor Arbeitsbeginn auch?

Ich frage deshalb, weil ich dann erst im August richtig anfange zu arbeiten und für den Monat August kein Geld hätte meine Miete zubezahlen, wenn ich nicht von Jobcenter Geld bekomme. Das ist das große Problem und ich muss ja auch meine Miete bezahlen und leben im August und wie soll das gehen, wenn ich jetzt schon bescheid sage? Leider scheinen die das nicht zu verstehen, dass man auch im Monat in den man das Arbeiten beginnt, leben muss und die Miete wird gleich Monatsanfang eingezogen und auch habe ich genug anders zu bezahlen.

Könnt ich z. B. auch am 25.07. - 30.07. irgendwann bescheid geben, würde das reichen? Leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und ich kann es mir absolut nicht leisten, da ich auch Schulden habe und so. Ich bezahle natürlich meine Schulden ab, aber das ist ja nicht das Thema (werde auch nie wieder Schulden machen).

Normalerweise müsste das Amt selber denken, dass die nicht einfach das Geld streichen können, wenn man noch nicht gearbeitet hat und erst beginnt. Bei mir wird die Miete immer am 3. jeden Monat abgezogen. Um sicher zu gehen, möchte ich es im Zeitraum von 25. - 30. mitteilen. Ist es zu spät oder rechtzeitig, weil vor Arbeitsbeginn? Was für Strafe würde mich notfalls erwarten, wenn es etwas zu spät wäre, aber ich immerhin mitgeteilt habe, wenn es überhaupt darauf Strafen gibt? Habe leider Null Ahnung.

Leben, Arbeit, Finanzen, Männer, Job, Geld, Angst, Schulden, Frauen, Recht, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Gesellschaft, Hartz IV, Jobcenter, Sorgen, Ausbildung und Studium
Netto Lohn ohne Pfändung angerechnet, Neuberechnung Hartz IV möglich?

Folgende Situation:Jobcenter Rechnet immer das gesetzliche Nettogehalt an, obwohl laut Gehaltsnachweis nicht der Volle Lohn zur Gänze auf mein Konto Wandert.Als kürzel ist dort immer noch eine Pfändung bzw Überweisung an einen dritten von ca 40€ angegeben.Ausgezahlt bekomme ich demzufolge die Differenz: Gesetzliches Netto - Pfändung.Auf dem Bescheid über Leistung und zu Berücksichtigendes Einkommen ist immer nur das Gesetzliche Netto als Grundlage für die Berechnung hinterlegt,nicht der tatsächliche Betrag, den ich monatlich durch meinen Arbeitgeber ausgezahlt bekomme.Hätte das der Leistungsabteilung nicht auffallen müssen, weil ich ja immer den Gehaltsnachweis für die Neubeantragung verwende? Weil ganz unten Steht ja Überweisung + meine Bankverbinung + entsprechender Betrag, also die DifferenzLohnt es sich eine Neuberechnung zu beantragen ausgehnd dieser Grundlage, was ich tatsächlich an Gehalt ausgezahlt bekomme? Alle Jubel Jahre bekomme ich hier Anhörung zur Überzahlung und jetzt ist mir gerade erst aufgefallen, dass die ja nicht die differenz sondern das Gesetzliche Netto als Grundlage nehmen.Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, dass die das so dürfen?

PS: Die Servicehotline und dieser sogenannte "Fachliche Verantwortliche" konnten sich nicht einigen, da streiten sich die Geister, meinte ne Nette Stimme am Telefon, doch sie gibt das gern zur Prüfung an das Fachteam und innerhalt der nächsten 5 Tage soll ich dann ne Rückmeldung erhalten....ich bleibe gespannt...weil intressieren tut es mich schon, welche Gesetzliche Grundlage es dazu gibt.

Hartz IV, SGBII, Ausbildung und Studium
Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Gibt es zuschüsse bei Hartz iv zum Tüv?

Es geht hier um einen Kollegen der Hartz iv bezieht und ein Auto hat. Er hat für Juli eine Anstellung gefunden, jedoch ist sein Wagen schon einen Monat über den Tüv und Juli wäre er den zweiten Monat drüber. Die Reparaturen gingen so ins Geld, das für Tüv nichts mehr übrig ist und er sich noch was leihen musste, jedoch ist der Wagen nun Sicher und würde die Prüfung bestehen. Es fehlt nur die Plakette. Leihen kann er sich nichts mehr und ohne das Auto wird es nichts mit der Stelle.

In der regel läuft es bei solchen Fällen so ab, dass der hartz iv empfänger von einer Stellen zur nächsten gejagt wird um Fahrkosten zu beantragen. Dann muss man schauen wie man diese Vorstreckt, was in diesem Fall nicht möglich ist und für noch mehr rennerei sorgt. Im endeffekt wird es doch nicht zum Vertrag kommen, oder es muss von diesem zurück getreten werden. Letzteres hat immer Konsequenzen für den Empfänger der Leistungen, deshalb unterschreibt der Kollege den Vertrag auch nicht bis das alles geklärt ist. Den Fall hatte er schon mehrfach, da er wirklich Arbeit will: Stelle angenommen, Hartz-satz für Fahrtkosten vorgestreckt um zur Arbeit zu kommen. Dann nach der hälfte des Monats kein geld mehr und nix im Kühlschrank. Arge lässt sich noch 3 Tage Zeit mit der Erstattung. Kollege konnte 3 Tage nicht zur Arbeit und was folge war eine Verhaltensbedingte Kündigung vom Arbeitsgeber und eine Santktion von der Arge.

Im moment wird es wohl so laufen, das er dem Arbeitgeber die Wahrheit sagt und dieser das Vertragsangebot zurück ziehen wird. Er ist dann zwar weiter Hartz iv und liegt dem System auf der Tasche, aber bekommt keine Sanktion und muss nicht Hungern.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und was ist draus geworden? Wie habt ihr das mit den Fahrtkosten geregelt?

Alle Steuerzahler bitte ich jetzt mal ihre Intekektuelle Notdurft woanders zu verrichten. Wie mies manche sein Verhalten finden, interessiert uns hier genauso wenig wie das Jobcenter das Leid der Hartz iv Empfänger interessiert. Ich bitte also nur um Erfahrungen.

Hartz IV, TÜV

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